SPF in Luxemburg - Vermögensverwaltungsgesellschaft mit Steuerprivileg
Es gibt zahlreiche Fälle in denen für Privatpersonen die Nutzung einer juristischen Person mit eigener Rechtspersönlichkeit sinnvoll sein kann. Zu denken ist hier etwa an erbrechtliche oder organisatorische Fragestellungen, sowie an spekulative Transaktionen oder die Nutzung von Verschuldungsinstrumenten oder zur sicheren Verwaltung und Verwahrung Ihres Kapitals.
Mehr Rechtsberatung für Vermögensverwaltung
Eine flexible luxemburgische Lösung für Privatvermögen
Es wurde ausschließlich für die Verwaltung von Privatvermögen errichtet. Daher sind als Gesellschafter nur Privatpersonen, Organisationen zur Vermögensverwaltung (etwa Family Offices oder Treuhandgesellschaften) oder Mittler der vorgenannten zugelassen.
Merkmale der SPF
SPF kann als Holding fungieren
Merkmale der SPF
Die SPF kann als Holding fungieren
Die SPF kann auch nicht jeden beliebigen Gesellschaftszweck haben und nicht jede wirtschaftliche Aktivität verfolgen. Es handelt sich dabei um ein sog. Passives Investmentvehikel, d.h. dass die SPF lediglich ihre eigenen Aktiva verwaltet und sich selbst nicht in die Verwaltung der von ihr gehaltenen Gesellschaften einmischen kann. Die SPF kann auch zur Beteiligung an einem Investmentfonds dienen.
Die SPF kann in diesem Hinblick aber Vermögenswerte bzw. Aktiva nahezu jeder Art, einschließlich Gesellschaftsanteile in- oder ausländischer Unternehmen erwerben, halten und verwalten. Außer Aktien und Anteilen, kommen auch Bonds, Schuldverschreibungen, Derivate und andere Wertpapiere, Bareinlagen, Spareinlagen, Edelmetalle, Optionen, Optionsscheine, Aktienbezugsrechtsscheine oder jedes andere Finanzinstrument in Betracht. Während das direkte Halten von Immobilien der SPF nicht gestattet ist, kann sie indirektes Eigentum an Immobilien halten.
Ein günstiges Besteuerungssystem
Keine Quellensteuer für die SPF
Arbeitsweise von DDA Legal bei grenzüberschreitenden Mandaten
Sie profitieren von einer koordinierten und effizienten Herangehensweise unter Berücksichtigung der Aspekte des deutschen, wie auch des luxemburgischen Rechts und haben in unserer Kanzlei Ihren Ansprechpartner für Ihre grenzübergreifende Gesellschaftstätigkeit. Dabei kann die Kommunikation in deutscher, französischer oder englischer Sprache erfolgen und nötige Dokumentation ein- oder mehrsprachig erstellt werden.
DDA Legal Anwaltskanzlei Luxemburg Desk

Anwalt für luxemburgisches Gesellschaftsrecht
Anwaltskanzlei DDA Legal ist Ihr direkter und vertraulicher Rechtsvertreter bei Fragen der Vermögens- und Nachlassverwaltung in Luxemburg. Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei, Jehan Dupont Danzel d'Aumont, bietet Ihnen, als deutscher und luxemburgischer Anwalt, direkte Beratung bei Rechtsfragen des grenzübergreifenden Gesellschaftsrechts in Luxemburg. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung direkt per E-Mail (LuxDesk@dda-legal.de) oder telefonisch +49 (0) 69 98 97 22 555.
