Form der Gesellschaften
Viele Möglichkeiten für eine große Flexibilität

Rechtsformen der luxemburgischen Gesellschaften

Sie möchten eine Gesellschaft in Luxemburg gründen? Bei der Wahl der Rechtsform für die Gesellschaftsgründung ist auf steuerliche Aspekte, Haftungsfragen und die Rechtsverhältnisse zwischen den Gesellschaftern, beziehungsweise die Funktion der juristischen Person im Konzern zu achten.

Wahl der Rechtsform

Abhängig davon, wie die Gesellschaft steuerlich erfasst werden soll, ist bei der Wahl der Rechtsform zu entscheiden, ob die zu gründende juristische Person dem Trennungsprinzip oder dem Transparenzprinzip unterliegen soll.

Die Haftung (Gesellschafter- und Geschäftsführerhaftung) ist ein weiteres, maßgebendes Kriterium bei der Entscheidung zwischen einer Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft nach luxemburgischem Recht.

Luxemburgische Gesellschaftsformen:

Spezielle Gesellschaftstypen

Besondere Vehikel in Luxemburg

Die luxemburgische SPF

Private Vermögensverwaltung

Rechtsformwahl nach dem Trennungs- oder Transparenzprinzip

Kapitalgesellschaften & Trennungsprinzip

Luxemburgische Kapitalgesellschaften, die dem Trennungsprinzip unterliegen und somit vollwertige eigenständige Steuersubjekte sind, wie zum Beispiel:
  • Société à responsabilité limitée, s.à r.l. oder SARL (Gesellschaft mit beschränkter Haftung);
  • Société anonyme, S.A. (Aktiengesellschaft);
  • Société en commandite par actions, SECA oder SCA (Kommanditgesellschaft auf Aktien);
  • Société européenne, S.E. (Societas Europaea).
Diese Gesellschaftsformen bieten den Gesellschaftern eine Haftungsbeschränkung.

Personengesellschaften & Transparenzprinzip

Gesellschaften, die dem Transparenzprinzip unterliegen und damit von der Körperschaftssteuer (impôt sur le revenu des colléctivités) nicht erfasst werden, sind zum Beispiel:
  • Société en commandite simple, SCS (Kommanditgesellschaft mit Rechtspersönlichkeit);
  • Société en commandite spéciale, SCSp oder SECS (Kommanditgesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit);
  • Société en nom collectif, s.n.c. (ähnlich deutscher oHG);
  • Société civile, SC (ähnlich deutscher Gesellschaft bürgerlichen Rechts).
Diese Gesellschaftsformen bieten den Gesellschaftern keine oder nur eine eingeschränkte Haftungsbeschränkung.

SARL-S & SAS

Seit dem Jahr 2016 stehen ebenfalls vereinfachte Formen der SARL und der SA zur Verfügung, die société à responsabilité limitée simplifiée (SARL-S) (ähnlich einer deutschen UG) und die sociéte anonyme simplifiée (SAS).
Sonderformen wie sie in Deutschland bekannt sind - etwa die GmbH & Co. KG, bei der die persönlich haftende Komplementärin eine GmbH ist - sind im luxemburgischen Recht ebenfalls üblich, bedürfen aber keiner diesbezüglichen Klarstellung in der Firmenbezeichnung, eine S.à r.l. & co. S.C.S. wird daher üblicherweise einfach „s.c.s.“ oder „SCS“ in ihrer Firma tragen.

Rechtsformwahl nach dem Trennungs- oder Transparenzprinzip

Mit Blick auf diese Frage kommen im Regelfall folgende Gesellschaftstypen in Betracht:

Kapitalgesellschaften & Trennungsprinzip

Luxemburgische Kapitalgesellschaften, die dem Trennungsprinzip unterliegen und somit vollwertige eigenständige Steuersubjekte sind, wie zum Beispiel:
  • Société à responsabilité limitée, s.à r.l. oder SARL (Gesellschaft mit beschränkter Haftung);
  • Société anonyme, S.A. (Aktiengesellschaft);
  • Société en commandite par actions, SECA oder SCA (Kommanditgesellschaft auf Aktien);
  • Société européenne, S.E. (Societas Europaea).
Diese Gesellschaftsformen bieten den Gesellschaftern eine Haftungsbeschränkung.

Personengesellschaften & Transparenzprinzip

Gesellschaften, die dem Transparenzprinzip unterliegen und damit von der Körperschaftssteuer (impôt sur le revenu des colléctivités) nicht erfasst werden, sind zum Beispiel:
  • Société en commandite simple, SCS (Kommanditgesellschaft mit Rechtspersönlichkeit);
  • Société en commandite spéciale, SCSp oder SECS (Kommanditgesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit);
  • Société en nom collectif, s.n.c. (ähnlich deutscher oHG);
  • Société civile, SC (ähnlich deutscher Gesellschaft bürgerlichen Rechts).
Diese Gesellschaftsformen bieten den Gesellschaftern keine oder nur eine eingeschränkte Haftungsbeschränkung.

SARL-S & SAS

Seit dem Jahr 2016 stehen ebenfalls vereinfachte Formen der SARL und der SA zur Verfügung, die société à responsabilité limitée simplifiée (SARL-S) (ähnlich einer deutschen UG) und die sociéte anonyme simplifiée (SAS).
Sonderformen wie sie in Deutschland bekannt sind - etwa die GmbH & Co. KG, bei der die persönlich haftende Komplementärin eine GmbH ist - sind im luxemburgischen Recht ebenfalls üblich, bedürfen aber keiner diesbezüglichen Klarstellung in der Firmenbezeichnung, eine S.à r.l. & co. S.C.S. wird daher üblicherweise einfach „s.c.s.“ oder „SCS“ in ihrer Firma tragen.

Arbeitsweise von DDA Legal bei grenzüberschreitenden Mandaten

Sie profitieren von einer koordinierten und effizienten Herangehensweise unter Berücksichtigung der Aspekte des deutschen, wie auch des luxemburgischen Rechts und haben in unserer Kanzlei Ihren Ansprechpartner für Ihre grenzübergreifende Gesellschaftstätigkeit. Dabei kann die Kommunikation in deutscher, französischer oder englischer Sprache erfolgen und nötige Dokumentation ein- oder mehrsprachig erstellt werden.

DDA Legal Anwaltskanzlei Luxemburg Desk

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Tel: +49 (0) 69 98 97 22 555
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Anwalt für luxemburgisches Gesellschaftsrecht

Anwaltskanzlei DDA Legal ist Ihr direkter und vertraulicher Rechtsvertreter bei internationalen Transaktionen nach luxemburgischem Recht der Gesellschaften. Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei, Jehan Dupont Danzel d'Aumont, bietet Ihnen, als luxemburgischer Anwalt, direkte Beratung bei Unternehmensstrukturierung in Luxemburg. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung direkt per E-Mail (LuxDesk@dda-legal.de) oder telefonisch +49 (0) 69 98 97 22 555.
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