Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis. Vor Abschluss sollten Sie den Arbeitsvertrag prüfen lassen. Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen gilt die Vertragsfreiheit in den Grenzen der Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.
Die gezielte Implementierung von Parteiinteressen im Arbeitsvertrag sichert dauerhaft das Arbeitsverhältnis.
Klare Regelungen zum Direktionsrecht und zur Vergütung der Arbeit (Pauschalhonorar, Stundenbasis, variable Vergütung und Überstundenvergütung) schaffen Transparenz im Arbeitsverhältnis. Offene Fragen zur Probezeit, Arbeitszeit (Überstunden, Abrufarbeit, Arbeitszeitverkürzung bzw. -verlängerung, Teilzeitanspruch) lassen sich im Vorfeld klären. Auch flexible Arbeitszeitmodelle (Arbeitszeitkonten, Schichtsysteme und Gleitzeit) sollten direkt in den Vertragsinhalt aufgenommen werden. Selbstverständlich muss auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungsfrist, Ausschlussfrist und Vertragsstrafe) vertraglich vereinbart werden. Entsprechend kann auch die Kurzarbeit in Form der Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag vereinbart werden, um eine spätere Einführung der Kurzarbeit zu erleichtern. Die Vertragsparteien können auch Vertragskonditionen unter Vorbehalt stellen und aufschiebende Bedingungen zum Vertragsgegenstand machen.
Ein Arbeitsvertrag ist schnell geschrieben. Zudem sind zahlreichen Muster und Vorlagen frei verfügbar. Die Beseitigung der Folgen von ungültigen Vertragsklauseln im Arbeitsvertrag ist hingegen viel zeit- und nervenintensiver und kostet mehr als das Anwaltshonorar für einen Arbeitsvertrag. Auch die Durchführung einer Internetrecherche nach Formulierungen von Vertragsklauseln bringt keine Rechtssicherheit.
Zurückhaltung beim Ausgestalten von Arbeitsverhältnissen ist ebenfalls keine Lösung: Ist beispielsweise die regelmäßige Arbeitszeit im Arbeitsvertrag nicht geregelt, so gilt nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz bei Arbeit auf Abruf eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Hat der Arbeitgeber keine Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag vorgesehen, behindert er selbst seine Möglichkeiten als Arbeitgeber Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.
Das Risiko von unwirksamen Klauseln im Arbeitsvertrag lässt sich durch punktuelle Änderungen leicht reduzieren und ist die günstigere Lösung mit größerem Mehrwert.
Hat sich die interne Betriebsorganisation geändert, indem Ihr Unternehmen ein Arbeitszeitkonto einführt oder die Erbringung der Arbeitsleistung des Mitarbeiters auf Abruf regeln will, müssen sich diese Änderungen auch im Arbeitsvertrag widerspiegeln. Dies kann im Wege einer Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag erfolgen oder durch den Abschluss eines Änderungsvertrages.
Auf Wunsch erstellen unsere Rechtsanwälte für Ihren Betrieb einen KAPOVAZ-Arbeitsvertrag über Abrufarbeit, eine Zusatzvereinbarung über die Einführung von Arbeitszeitkonten und entwerfen Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Kurzarbeit, Vertrauensarbeitszeit.
Ein Arbeitsvertrag ist schnell geschrieben. Zudem sind zahlreichen Muster und Vorlagen frei verfügbar. Die Beseitigung der Folgen von ungültigen Vertragsklauseln im Arbeitsvertrag ist hingegen viel zeit- und nervenintensiver und kostet mehr als das Anwaltshonorar für einen Arbeitsvertrag. Auch die Durchführung einer Internetrecherche nach Formulierungen von Vertragsklauseln bringt keine Rechtssicherheit.
Zurückhaltung beim Ausgestalten von Arbeitsverhältnissen ist ebenfalls keine Lösung: Ist beispielsweise die regelmäßige Arbeitszeit im Arbeitsvertrag nicht geregelt, so gilt nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz bei Arbeit auf Abruf eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Hat der Arbeitgeber keine Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag vorgesehen, behindert er selbst seine Möglichkeiten als Arbeitgeber Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.
Das Risiko von unwirksamen Klauseln im Arbeitsvertrag lässt sich durch punktuelle Änderungen leicht reduzieren und ist die günstigere Lösung mit größerem Mehrwert.
Hat sich die interne Betriebsorganisation geändert, indem Ihr Unternehmen ein Arbeitszeitkonto einführt oder die Erbringung der Arbeitsleistung des Mitarbeiters auf Abruf regeln will, müssen sich diese Änderungen auch im Arbeitsvertrag widerspiegeln. Dies kann im Wege einer Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag erfolgen oder durch den Abschluss eines Änderungsvertrages.
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Sie arbeiten grenzübergreifend und wollen wissen, welches Recht auf Ihre Vertragsverhältnisse Anwendung findet? Ihr Anwalt für internationales Recht berät über Landesgrenzen hinaus.
Sie arbeiten grenzübergreifend und wollen wissen, welches Recht auf Ihre Vertragsverhältnisse Anwendung findet? Ihr Anwalt für internationales Recht berät über Landesgrenzen hinaus. Zum russischen Arbeitsrecht finden Sie erste Informationen hier.
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Ihr Unternehmen beschäftigt Arbeitnehmer und braucht juristische Unterstützung zu aktuellen Möglichkeiten des Arbeitsrechts. Wir kennen den deutschen und europäischen Arbeitsmarkt, sind selbst Arbeitgeber und verstehen Ihr Anliegen in den Krisenzeiten. Kontaktieren Sie uns und lassen sich von unserem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht Maria Dupont Danzel d'Aumont informieren. Sie erreichen unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt per E-Mail (anwalt@dda-legal.de) oder telefonisch unter +49 (0) 69 98 97 22 500.
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DDA Legal Dupont Danzel d’Aumont
Partnerschaft von Rechtsanwälten & Avocat à la Cour mbB
Member of the DDA international network of law firms
Frankfurt | Luxembourg
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