Beim nationalen und internationalen Handelsgeschäft ist Vertrauen für eine gute Geschäftsbeziehung wichtig, aber alleinig nicht ausreichend.
Solide Verträge und vorausschauende Vertragsgestaltung setzen den Grundstein für ein reibungsloses Geschäft und die intelligente Konfliktlösung.
Beim nationalen und internationalen Handelsgeschäft ist Vertrauen für eine gute Geschäftsbeziehung wichtig, aber alleinig nicht ausreichend.
Solide Verträge und vorausschauende Vertragsgestaltung setzen den Grundstein für ein reibungsloses Geschäft und die intelligente Konfliktlösung.
Kommt es zu erheblichen Leistungsstörungen, zeigen sich ansonsten verlässliche Geschäftspartner manchmal weniger kulant. Im schlimmsten Fall kommt es zu keiner Einigung und kann zum Ende der Geschäftsbeziehung führen.
Um derartigen Entwicklungen vorzubeugen, gilt es klare Regelungen der Vertragspflichten, wie die Leistungserbringung, die Haftung oder die Festlegung von Zahlungsmodalitäten, sowie eindeutige - und vor allem rechtswirksame - Vereinbarungen zur Lösungsfindung im Streitfall zu treffen.
Ein starkes Vertragswerk bietet Sicherheit für Kaufleute, verhindert Missverständnisse und hilft Kosten zu sparen. Gleichzeitig ermöglicht ein handelsrechtlicher Vertrag, „wenn alle Stricke reißen“, einen kürzeren Weg zur gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Feststellung der aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche. Damit ist ein solider Vertrag im Handelsverkehr, ein Garant für eine stabile Zusammenarbeit und - worst case - für eine möglichst „verschleißfreie“ Trennung.
Unsere Anwälte für Handelsrecht beraten und vertreten Sie und Ihr Unternehmen in den Bereichen des internationalen Güterverkehrs- und Kaufrechts sowie im Vertriebsrecht und setzen komplette Vertragswerke in deutscher, englischer, französischer, russischer oder chinesischer Sprache für Sie auf.
Wir prüfen Vertragsentwürfe und beraten Sie auch zu einzelnen Fragen der Vertragsgestaltung und Vertragsauslegung nach ausländischem Recht, mit Berücksichtigung der steuer- und wettbewerbsrechtlichen Aspekte.
Im Konfliktfall sind wir Ihr zuverlässiger Partner und vertreten stringent Ihre Interessen bei außergerichtlichen Verhandlungen oder vor Gerichten und Schiedsgerichten.
Bei internationalen Handelsgeschäften mit ausländischen Vertragspartnern stellt sich bereits die Frage nach dem anwendbaren Recht und der Wirksamkeit der Rechtswahl im Vertrag. Zudem ist bei internationalen Kaufverträgen über Waren das UN-Kaufrecht zu beachten.
Auch die Einbeziehung der Incoterms in den internationalen Vertrag muss wohl überlegt sein.
Sie suchen Beratung im Wirtschafts- und Handelsrecht, die ausländische Rechtsordnungen umfasst und brauchen einen guten Anwalt mit internationaler Kompetenz? Wir geben die Verantwortung nicht an Dritte weiter, sondern sind und bleiben Ihr einziger Ansprechpartner auch bei länderübergreifenden Rechtsfragen des internationalen Privatrechts.
Als kompetenter Strategieberater im internationalen Handelsrecht mit Bezug zu Russland, China, Frankreich, Ukraine und Luxemburg bringen wir das Recht auf Ihre Seite!
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Luxemburgisches Wirtschaftsrecht in deutscher Sprache
Frankreich und deutsch-französisches Recht
Volksrepublik China, Hongkong und Taiwan
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Russland, Ukraine, GUS-Staaten
Frankreich und deutsch-französisches Recht
Luxemburg, Europa und International
Volksrepublik China, Hongkong und Taiwan
Sie haben eine Rechtsfrage zum Thema Handelsrecht oder suchen kompetente Beratung im internationalen Vertragsrecht? Kontaktieren Sie uns unverbindlich und finden Sie heraus, was wir für Sie machen können!
Sie erreichen unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt per E-Mail (anwalt@dda-legal.de) oder telefonisch unter +49 (0) 69 98 97 22 500.
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DDA Legal Dupont Danzel d’Aumont
Partnerschaft von Rechtsanwälten & Avocat à la Cour mbB
Member of the DDA international network of law firms
Frankfurt | Luxembourg
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