Mit starken Verträgen sicher handeln!
Rechtssicherheit ist keine Verhandlungssache

Anwalt für Vertragsrecht und Handelsrecht in Frankfurt

Beim nationalen und internationalen Handelsgeschäft ist Vertrauen für eine gute Geschäftsbeziehung wichtig, aber alleinig nicht ausreichend.

Solide Verträge und vorausschauende Vertragsgestaltung setzen den Grundstein für ein reibungsloses Geschäft und die intelligente Konfliktlösung.

Anwalt für Vertragsrecht & Handelsrecht

Beim nationalen und internationalen Handelsgeschäft ist Vertrauen für eine gute Geschäftsbeziehung wichtig, aber alleinig nicht ausreichend.

Solide Verträge und vorausschauende Vertragsgestaltung setzen den Grundstein für ein reibungsloses Geschäft und die intelligente Konfliktlösung.

Anwaltskanzlei DDA Legal in Frankfurt unterstützt Unternehmen im deutschen Handelsrecht bundesweit und international:

Im Geschäft und im Konflikt

Kommt es zu erheblichen Leistungsstörungen, zeigen sich ansonsten verlässliche Geschäftspartner manchmal weniger kulant. Im schlimmsten Fall kommt es zu keiner Einigung und kann zum Ende der Geschäftsbeziehung führen.

Um derartigen Entwicklungen vorzubeugen, gilt es klare Regelungen der Vertragspflichten, wie die Leistungserbringung, die Haftung oder die Festlegung von Zahlungsmodalitäten, sowie eindeutige - und vor allem rechtswirksame - Vereinbarungen zur Lösungsfindung im Streitfall zu treffen.

Solider Vertrag = stabile Zusammenarbeit

Ein starkes Vertragswerk bietet Sicherheit für Kaufleute, verhindert Missverständnisse und hilft Kosten zu sparen. Gleichzeitig ermöglicht ein handelsrechtlicher Vertrag, „wenn alle Stricke reißen“, einen kürzeren Weg zur gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Feststellung der aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche. Damit ist ein solider Vertrag im Handelsverkehr, ein Garant für eine stabile Zusammenarbeit und - worst case - für eine möglichst „verschleißfreie“ Trennung.

Zu den Kompetenzen unserer Anwaltskanzlei im Handelsrecht und Vertragsrechts gehören insbesondere:

  • Prüfung und Erarbeitung von nationalen und internationalen Kaufverträgen, Werk- und Werklieferungsverträgen
  • Vertragsgestaltung von Vertriebsverträgen auf nationaler und internationaler Ebene, insbesondere von Handelsvertreterverträgen, Vertragshändlerverträgen und Kommissionsverträgen sowie Franchiseverträgen
  • Prüfung und Erarbeitung von Dienstleistungs- und Serviceverträgen nach deutscher, europäischer und internationaler Rechtsordnung
  • Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Rechtssichere Gestaltung von Internetauftritten (E-Commerce)
  • Gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung (z.B. Investitionsverträge, Gesellschaftervereinbarungen)

Beratung für Unternehmen bei Handelsgeschäften bundesweit und international:

Im Geschäft und im Konflikt

Im Geschäft und im Konflikt

Kommt es zu Leistungsstörungen, zeigen sich verlässliche Geschäftspartner manchmal weniger kulant. Im schlimmsten Fall kommt es zu keiner Einigung und kann zum Ende der Geschäftsbeziehung führen.
Um derartigen Entwicklungen vorzubeugen, gilt es klare Regelungen der Vertragspflichten, wie die Leistungserbringung, die Haftung oder die Festlegung von Zahlungsmodalitäten, sowie eindeutige - und vor allem rechtswirksame - Vereinbarungen zur Lösungsfindung im Streitfall zu treffen.

Zu den Kompetenzen unserer Anwaltskanzlei im Handelsrecht und Vertragsrechts gehören:

  • Prüfung und Erarbeitung von nationalen und internationalen Kaufverträgen, Werk- und Werklieferungsverträgen
  • Vertragsgestaltung von Vertriebsverträgen auf nationaler und internationaler Ebene, insbesondere von Handelsvertreterverträgen, Vertragshändlerverträgen und Kommissionsverträgen sowie Franchiseverträgen
  • Prüfung und Erarbeitung von Dienstleistungs- und Serviceverträgen nach deutscher, europäischer und internationaler Rechtsordnung
  • Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Rechtssichere Gestaltung von Internetauftritten (E-Commerce)
  • Gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung (z.B. Investitionsverträge, Gesellschaftervereinbarungen)
UNTERSTÜTZUNG IM INTERNATIONALEN STREIT

Beratung im
VERTRIEBSRECHT

Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung Ihrer Vertiebsverträge für das In- und Ausland.
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Kaufmann und das Recht

Verträge unter Kaufleuten

Verträge unter Kaufleuten

Ein Vertag unter Kaufleuten ist schnell abgeschlossen. So kommt ein Vertrag bereits durch das Schweigen eines Kaufmanns auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben zustande.
Dabei ist das kaufmännische Bestätigungsschreiben nicht im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt, sondern kraft Gewohnheitsrechts anerkannt.
Auch zahlreiche weitere handelsrechtliche Regelungen für Handelsgeschäfte unterscheiden sich erheblich von den schuldrechtlichen Vorschriften. Der Handelsbrauch und das Handelsgewohnheitsrecht prägen neben den gesetzlichen Vorschriften des Handelsrechts die kaufmännische Geschäftstätigkeit.

DDA Legal Kompetenzen im Vertragsrecht und Handelsrecht:

  • Prüfung und Ausgestaltung von Kaufverträgen, Werkverträgen und Werklieferungsverträgen
  • Vertragsgestaltung von Vertriebsverträgen, insbesondere von Handelsvertreterverträgen, Vertragshändlerverträgen und Kommissions-, Franchiseverträgen
  • Prüfung und Erarbeitung von Dienstleistungs- und Serviceverträgen nach deutscher, europäischer und internationaler Rechtsordnung
  • Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Rechtssichere Gestaltung von Internetauftritten (E-Commerce)
  • Gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung (z.B. Investitionsverträge, Gesellschaftervereinbarungen)
UNTERSTÜTZUNG IM INTERNATIONALEN STREIT

Beratung im
VERTRIEBSRECHT

Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung Ihrer Vertriebsverträge im In- und Ausland.
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Istkaufmann oder Kannkaufmann?

Verträge unter Kaufleuten

Verträge unter Kaufleuten

Ein Vertag unter Kaufleuten ist schnell abgeschlossen. So kommt ein Vertrag bereits durch das Schweigen eines Kaufmanns auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben zustande. Dabei ist das kaufmännische Bestätigungsschreiben nicht im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt, sondern kraft Gewohnheitsrechts anerkannt.
Auch zahlreiche weitere handelsrechtliche Regelungen für Handelsgeschäfte unterscheiden sich erheblich von den schuldrechtlichen Vorschriften. Der Handelsbrauch und das Handelsgewohnheitsrecht prägen neben den gesetzlichen Vorschriften des Handelsrechts die kaufmännische Geschäftstätigkeit.

Kaufmann und das Recht - Istkaufmann, Kannkaufmann und andere Besonderheiten

Verträge unter Kaufleuten

Ein Vertag unter Kaufleuten ist schnell abgeschlossen. So kommt ein Vertrag bereits durch das Schweigen eines Kaufmanns auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben zustande. Dabei ist das kaufmännische Bestätigungsschreiben nicht im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt, sondern kraft Gewohnheitsrechts anerkannt.
Auch zahlreiche weitere handelsrechtliche Regelungen für Handelsgeschäfte unterscheiden sich erheblich von den schuldrechtlichen Vorschriften. Der Handelsbrauch und das Handelsgewohnheitsrecht prägen neben den gesetzlichen Vorschriften des Handelsrechts die kaufmännische Geschäftstätigkeit.

Recht der Kaufleute

Auf diese Weise trägt das Handelsrecht dem Erfordernis der schnellen Abwicklung von Handelsgeschäften Rechnung. Zur Sicherheit des Rechtsverkehrs sieht das Gesetz Publizitätsvorschriften vor und erweitert den Schutz des guten Glaubens. Der Kaufmann hingegen wird aufgrund seiner Erfahrung als weniger schutzbedürftig gesehen.
Daher gilt für ihn umso mehr, die eigenen Rechte und Pflichten im Handelsverkehr zu kennen und diese vertraglich vorteilhaft zu gestalten, sei es in Form von allgemeinen Geschäftsbedingungen, Vertragsstrafen oder Gerichtsstandsvereinbarungen.

Ihr Recht bei Handelsgeschäften

Unsere Anwälte für Handelsrecht beraten und vertreten Sie und Ihr Unternehmen in den Bereichen des internationalen Güterverkehrs- und Kaufrechts sowie im Vertriebsrecht und setzen komplette Vertragswerke in deutscher, englischer, französischer, russischer oder chinesischer Sprache für Sie auf.
Wir prüfen Vertragsentwürfe und beraten Sie auch zu einzelnen Fragen der Vertragsgestaltung und Vertragsauslegung nach ausländischem Recht, mit Berücksichtigung der steuer- und wettbewerbsrechtlichen Aspekte.

Damit Ihr Unternehmen über seine Grenzen hinauswächst.
Damit Ihr Unternehmen 
über seine  Grenzen
hinauswächst.

Grenzenlose Unterstützung - internationale Verträge sicher abschließen

Unterstützung bei internationalen Verträgen

Bei internationalen Handelsgeschäften mit ausländischen Vertragspartnern stellt sich bereits die Frage nach dem anwendbaren Recht und der Wirksamkeit der Rechtswahl im Vertrag. Zudem ist bei internationalen Kaufverträgen über Waren das UN-Kaufrecht zu beachten. Auch die Einbeziehung der Incoterms in den internationalen Vertrag muss wohl überlegt sein.

Andere Rechtsordnungen

Die Rechtsanwälte und Advokaten von DDA Legal helfen Ihnen, Ihre Geschäftsprojekte im nationalen und internationalen Handelsverkehr zu gestalten und rechtssicher umzusetzen. Dabei sind wir Ihr Rechtsbeistand im russischen und ukrainischen Recht, Ihr Rechtsberater und -vertreter in Luxemburg und Ihr Berater in China.

Im Konfliktfall sind wir Ihr zuverlässiger Partner und vertreten stringent Ihre Interessen bei außergerichtlichen Verhandlungen oder vor Gerichten und Schiedsgerichten.

Rechtsgebiete im internationalen Recht

Wir beraten und vertreten Sie und Ihr Unternehmen in den Bereichen des internationalen Güterverkehrs- und Kaufrechts sowie Vertriebsrechts und setzen komplette Vertragswerke in deutscher, englischer, französischer, russischer oder chinesischer Sprache für Sie auf, prüfen Vertragsentwürfe und beraten Sie auch zu einzelnen Fragen der Vertragsgestaltung und Vertragsauslegung nach ausländischem Recht.

Internationales Vertragsrecht ist unsere Kernkompetenz!

Unterstützung bei internationalen Verträgen

Internationale Verträge

Bei internationalen Handelsgeschäften mit ausländischen Vertragspartnern stellt sich bereits die Frage nach dem anwendbaren Recht und der Wirksamkeit der Rechtswahl im Vertrag. Zudem ist bei internationalen Kaufverträgen über Waren das UN-Kaufrecht zu beachten.
Auch die Einbeziehung der Incoterms in den internationalen Vertrag muss wohl überlegt sein.

Internationales Handelsrecht

Viele internationale Unternehmen haben Handelsvertreter und Vertriebspartner im Ausland. Dabei muss das Vertragsverhältnis mit dem Geschäftspartner, dem Lieferanten oder dem Franchisenehmer auch im Ausland rechtssicher bleiben.
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Sie suchen Beratung im Wirtschafts- und Handelsrecht, die ausländische Rechtsordnungen umfasst und brauchen einen guten Anwalt mit internationaler Kompetenz? Wir geben die Verantwortung nicht an Dritte weiter, sondern sind und bleiben Ihr einziger Ansprechpartner auch bei länderübergreifenden Rechtsfragen des internationalen Privatrechts. 

Überzeugen Sie sich mit einem Blick in unser Portfolio:

French Desk

Frankreich und deutsch-französisches Recht

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Internationales Handelsrecht

Viele internationale Unternehmen haben Handelsvertreter und Vertriebspartner im Ausland. Dabei muss das Vertragsverhältnis mit dem Geschäftspartner, dem Lieferanten oder dem Franchisenehmer auch im Ausland rechtssicher bleiben.

Als kompetenter Strategieberater im internationalen Handelsrecht mit Bezug zu Russland, China, Frankreich, Ukraine und Luxemburg bringen wir das Recht auf Ihre Seite!

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Sie suchen Beratung im Wirtschafts- und Handelsrecht, die ausländische Rechtsordnungen umfasst und brauchen einen guten Anwalt mit internationaler Kompetenz? Wir geben die Verantwortung nicht an Dritte weiter, sondern sind und bleiben Ihr einziger Ansprechpartner auch bei länderübergreifenden Rechtsfragen des internationalen Privatrechts. 

Überzeugen Sie sich mit einem Blick in unser Portfolio:

Luxemburg Desk

Luxemburg Desk

Luxemburgisches Wirtschaftsrecht in deutscher Sprache

French Desk

French Desk

Frankreich und deutsch-französisches Recht

China Desk

China Desk

Volksrepublik China, Hongkong und Taiwan

Internationales Handelsrecht

Viele internationale Unternehmen haben Handelsvertreter und Vertriebspartner im Ausland. Dabei muss das Vertragsverhältnis mit dem Geschäftspartner, dem Lieferanten oder dem Franchisenehmer auch im Ausland rechtssicher bleiben.

Als kompetenter Strategieberater im internationalen Handelsrecht mit Bezug zu Russland, China, Frankreich, Ukraine und Luxemburg bringen wir das Recht auf Ihre Seite!

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Sie suchen Beratung im Wirtschafts- und Handelsrecht, die ausländische Rechtsordnungen umfasst und brauchen einen guten Anwalt mit internationaler Kompetenz? Wir geben die Verantwortung nicht an Dritte weiter, sondern sind und bleiben Ihr einziger Ansprechpartner auch bei länderübergreifenden Rechtsfragen des internationalen Privatrechts. 

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Russia Desk

Russia Desk

Russland, Ukraine, GUS-Staaten

French Desk

French Desk

Frankreich und deutsch-französisches Recht

Luxemburg Desk

Luxemburg Desk

Luxemburg, Europa und International

China Desk

China Desk

Volksrepublik China, Hongkong und Taiwan

Rechtsanwalt für Vertragsrecht & Handelsrecht

Sie haben eine Rechtsfrage zum Thema Handelsrecht oder suchen kompetente Beratung im internationalen Vertragsrecht? Kontaktieren Sie uns unverbindlich und finden Sie heraus, was wir für Sie machen können!
Sie erreichen unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt per E-Mail (anwalt@dda-legal.de) oder telefonisch unter +49 (0) 69 98 97 22 500.

Anwalt für Vertragsrecht & Handelsrecht in Frankfurt

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