Mit starken Verträgen sicher handeln!
Anwalt für Vertragsrecht und Handelsrecht in Frankfurt
Beim nationalen und internationalen Handelsgeschäft ist Vertrauen für eine gute Geschäftsbeziehung wichtig, aber alleinig nicht ausreichend.
Solide Verträge und vorausschauende Vertragsgestaltung setzen den Grundstein für ein reibungsloses Geschäft und die intelligente Konfliktlösung.
Anwalt für Vertragsrecht & Handelsrecht
Beim nationalen und internationalen Handelsgeschäft ist Vertrauen für eine gute Geschäftsbeziehung wichtig, aber alleinig nicht ausreichend.
Solide Verträge und vorausschauende Vertragsgestaltung setzen den Grundstein für ein reibungsloses Geschäft und die intelligente Konfliktlösung.
Anwaltskanzlei DDA Legal in Frankfurt unterstützt Unternehmen im deutschen Handelsrecht bundesweit und international:
Im Geschäft und im Konflikt
Kommt es zu erheblichen Leistungsstörungen, zeigen sich ansonsten verlässliche Geschäftspartner manchmal weniger kulant. Im schlimmsten Fall kommt es zu keiner Einigung und kann zum Ende der Geschäftsbeziehung führen.
Um derartigen Entwicklungen vorzubeugen, gilt es klare Regelungen der Vertragspflichten, wie die Leistungserbringung, die Haftung oder die Festlegung von Zahlungsmodalitäten, sowie eindeutige - und vor allem rechtswirksame - Vereinbarungen zur Lösungsfindung im Streitfall zu treffen.
Solider Vertrag = stabile Zusammenarbeit
Ein starkes Vertragswerk bietet Sicherheit für Kaufleute, verhindert Missverständnisse und hilft Kosten zu sparen. Gleichzeitig ermöglicht ein handelsrechtlicher Vertrag, „wenn alle Stricke reißen“, einen kürzeren Weg zur gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Feststellung der aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche. Damit ist ein solider Vertrag im Handelsverkehr, ein Garant für eine stabile Zusammenarbeit und - worst case - für eine möglichst „verschleißfreie“ Trennung.
Zu den Kompetenzen unserer Anwaltskanzlei im Handelsrecht und Vertragsrechts gehören insbesondere:
- Prüfung und Erarbeitung von nationalen und internationalen Kaufverträgen, Werk- und Werklieferungsverträgen
- Vertragsgestaltung von Vertriebsverträgen auf nationaler und internationaler Ebene, insbesondere von Handelsvertreterverträgen, Vertragshändlerverträgen und Kommissionsverträgen sowie Franchiseverträgen
- Prüfung und Erarbeitung von Dienstleistungs- und Serviceverträgen nach deutscher, europäischer und internationaler Rechtsordnung
- Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Rechtssichere Gestaltung von Internetauftritten (E-Commerce)
- Gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung (z.B. Investitionsverträge, Gesellschaftervereinbarungen)
Beratung für Unternehmen bei Handelsgeschäften bundesweit und international:
Im Geschäft und im Konflikt
Zu den Kompetenzen unserer Anwaltskanzlei im Handelsrecht und Vertragsrechts gehören:
- Prüfung und Erarbeitung von nationalen und internationalen Kaufverträgen, Werk- und Werklieferungsverträgen
- Vertragsgestaltung von Vertriebsverträgen auf nationaler und internationaler Ebene, insbesondere von Handelsvertreterverträgen, Vertragshändlerverträgen und Kommissionsverträgen sowie Franchiseverträgen
- Prüfung und Erarbeitung von Dienstleistungs- und Serviceverträgen nach deutscher, europäischer und internationaler Rechtsordnung
- Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Rechtssichere Gestaltung von Internetauftritten (E-Commerce)
- Gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung (z.B. Investitionsverträge, Gesellschaftervereinbarungen)
Beratung im
VERTRIEBSRECHT
Kaufmann und das Recht
Verträge unter Kaufleuten
Dabei ist das kaufmännische Bestätigungsschreiben nicht im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt, sondern kraft Gewohnheitsrechts anerkannt.
Auch zahlreiche weitere handelsrechtliche Regelungen für Handelsgeschäfte unterscheiden sich erheblich von den schuldrechtlichen Vorschriften. Der Handelsbrauch und das Handelsgewohnheitsrecht prägen neben den gesetzlichen Vorschriften des Handelsrechts die kaufmännische Geschäftstätigkeit.
DDA Legal Kompetenzen im Vertragsrecht und Handelsrecht:
- Prüfung und Ausgestaltung von Kaufverträgen, Werkverträgen und Werklieferungsverträgen
- Vertragsgestaltung von Vertriebsverträgen, insbesondere von Handelsvertreterverträgen, Vertragshändlerverträgen und Kommissions-, Franchiseverträgen
- Prüfung und Erarbeitung von Dienstleistungs- und Serviceverträgen nach deutscher, europäischer und internationaler Rechtsordnung
- Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Rechtssichere Gestaltung von Internetauftritten (E-Commerce)
-
Gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung (z.B. Investitionsverträge, Gesellschaftervereinbarungen)
Beratung im
VERTRIEBSRECHT
Istkaufmann oder Kannkaufmann?
Verträge unter Kaufleuten
Kaufmann und das Recht - Istkaufmann, Kannkaufmann und andere Besonderheiten
Verträge unter Kaufleuten
Recht der Kaufleute
Ihr Recht bei Handelsgeschäften
Unsere Anwälte für Handelsrecht beraten und vertreten Sie und Ihr Unternehmen in den Bereichen des internationalen Güterverkehrs- und Kaufrechts sowie im Vertriebsrecht und setzen komplette Vertragswerke in deutscher, englischer, französischer, russischer oder chinesischer Sprache für Sie auf.
Wir prüfen Vertragsentwürfe und beraten Sie auch zu einzelnen Fragen der Vertragsgestaltung und Vertragsauslegung nach ausländischem Recht, mit Berücksichtigung der steuer- und wettbewerbsrechtlichen Aspekte.
über seine Grenzen
hinauswächst.
Grenzenlose Unterstützung - internationale Verträge sicher abschließen
Unterstützung bei internationalen Verträgen
Andere Rechtsordnungen
Im Konfliktfall sind wir Ihr zuverlässiger Partner und vertreten stringent Ihre Interessen bei außergerichtlichen Verhandlungen oder vor Gerichten und Schiedsgerichten.
Rechtsgebiete im internationalen Recht
Internationales Vertragsrecht ist unsere Kernkompetenz!
Internationale Verträge
Bei internationalen Handelsgeschäften mit ausländischen Vertragspartnern stellt sich bereits die Frage nach dem anwendbaren Recht und der Wirksamkeit der Rechtswahl im Vertrag. Zudem ist bei internationalen Kaufverträgen über Waren das UN-Kaufrecht zu beachten.
Auch die Einbeziehung der Incoterms in den internationalen Vertrag muss wohl überlegt sein.
Internationales Handelsrecht

Sie suchen Beratung im Wirtschafts- und Handelsrecht, die ausländische Rechtsordnungen umfasst und brauchen einen guten Anwalt mit internationaler Kompetenz? Wir geben die Verantwortung nicht an Dritte weiter, sondern sind und bleiben Ihr einziger Ansprechpartner auch bei länderübergreifenden Rechtsfragen des internationalen Privatrechts.
Überzeugen Sie sich mit einem Blick in unser Portfolio:
Internationales Handelsrecht
Als kompetenter Strategieberater im internationalen Handelsrecht mit Bezug zu Russland, China, Frankreich, Ukraine und Luxemburg bringen wir das Recht auf Ihre Seite!

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Luxemburg Desk
Luxemburgisches Wirtschaftsrecht in deutscher Sprache

French Desk
Frankreich und deutsch-französisches Recht

China Desk
Volksrepublik China, Hongkong und Taiwan
Internationales Handelsrecht
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Russia Desk
Russland, Ukraine, GUS-Staaten

French Desk
Frankreich und deutsch-französisches Recht

Luxemburg Desk
Luxemburg, Europa und International

China Desk
Volksrepublik China, Hongkong und Taiwan
Rechtsanwalt für Vertragsrecht & Handelsrecht
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Sie erreichen unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt per E-Mail (anwalt@dda-legal.de) oder telefonisch unter +49 (0) 69 98 97 22 500.
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