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Anwalt für Wettbewerbsrecht, Kartellrecht und gewerblichen Rechtsschutz

Die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften bietet nicht nur zusätzliche Sicherheit, sondern kann auch von Vorteil bei der Absicherung der eigenen Marktposition und bei der Verhandlung und Abwicklung von Verträgen bringen.

Anwalt für Wettbewerbsrecht, Kartellrecht und gewerblichen Rechtsschutz

Die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften bietet nicht nur zusätzliche Sicherheit, sondern kann auch von Vorteil bei der Absicherung der eigenen Marktposition und bei der Verhandlung und Abwicklung von Verträgen bringen.

Anwaltskanzlei DDA Legal in Frankfurt unterstützt Unternehmen im deutschen Wettbewerbsrecht und Kartellrecht bundesweit und international:

Kartellrecht

Wenn im Wettbewerb stehende Unternehmen untereinander ihr Verhalten auf einem Markt koordinieren, um dadurch den Wettbewerb einzuschränken oder auszuschalten, kann ein kartellrechtlich verbotenes Verhalten vorliegen.

Das Kartellverbot gilt dabei einerseits für wettbewerbsbeschränkende Abreden zwischen Unternehmen, die auf derselben Marktstufe stehen, z.B. unmittelbare Wettbewerber sind (sog. horizontale Vereinbarungen). Andererseits gilt es aber auch für unzulässige Vereinbarungen zwischen Unternehmen auf unterschiedlichen Marktstufen, z.B. Hersteller und Vertragshändler (sog. vertikale Vereinbarungen).

Pflichten der Marktteilnehmer

Unternehmen, die in Deutschland aktiv sind, müssen sowohl das deutsche als auch das europäische Kartellrecht beachten, das durch die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten unmittelbar angewandt wird.

Die Unternehmen sind hierbei grundsätzlich selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob ihr Verhalten kartellrechtlich zulässig ist oder gegen geltendes Recht verstößt. Dabei ist der Unterschied zwischen erlaubtem, bedenklichem und verbotenem Verhalten nicht immer leicht erkennbar und erfordert eine genaue Kenntnis der relevanten Sach- und Rechtslage. Die Rechtmäßigkeit eines unternehmerischen Verhaltens kann zudem auch vom Marktanteil des Unternehmens abhängen.

Verantwortung der Unternehmen

Verstöße gegen das Kartellrecht können gravierende Folgen nach sich ziehen. Abgesehen von der Nichtigkeit der betroffenen Vereinbarungen, müssen Unternehmen mit Bußgeldern rechnen, die eine Höhe von bis zu 10% des jährlichen Gesamtumsatzes betragen können. Hinzu können Vorteilsabschöpfung, strafrechtliche Sanktionen und private Schadensersatzforderungen kommen.

Durch die große Verantwortung, die Unternehmen in diesem sehr speziellen Rechtsgebiet zukommen und die gravierenden Folgen der Verstöße, empfehlen wir, Vereinbarungen und Absprachen von möglicher wettbewerbsrechtlicher Relevanz, Handelsvertreterverträge, Vertragshändlerverträge, sonstige Vertriebsverträge  u.a., einer vorherigen rechtlichen Prüfung zu unterziehen.

Es zählt nicht (nur) das Papier.

Die Einhaltung von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften wird nicht nur am Maßstab der vertraglichen Vereinbarungen gemessen, sondern an der gelebten Vertragspraxis. Dies macht es für jeden Entscheider zur Pflicht, nicht nur wettbewerbsrechtlich einwandfreie Verträge sicherzustellen, sondern auch ihre Einhaltung. Es gibt zahlreiche Mittel der Vertragsgestaltung und Compliance, die die hiermit verbundenen Risiken minimieren können und eine fortlaufende Kontrolle erleichtern.

Wir unterstützen Unternehmen im deutschen Wettbewerbsrecht und Kartellrecht:

Kartellrecht

Kartellrecht

Wenn im Wettbewerb stehende Unternehmen untereinander ihr Verhalten auf einem Markt koordinieren, um dadurch den Wettbewerb einzuschränken oder auszuschalten, kann ein kartellrechtlich verbotenes Verhalten vorliegen.
Das Kartellverbot gilt dabei einerseits für wettbewerbsbeschränkende Abreden zwischen Unternehmen, die auf derselben Marktstufe stehen, z.B. unmittelbare Wettbewerber sind (sog. horizontale Vereinbarungen). Andererseits gilt es aber auch für unzulässige Vereinbarungen zwischen Unternehmen auf unterschiedlichen Marktstufen, z.B. Hersteller und Vertragshändler  (sog. vertikale Vereinbarungen).

Typische Klauseln und Verhaltensweisen mit wettbewerbsrechtlicher Relevanz

Die nachfolgenden Punkte sind typischerweise von hoher wettbewerbsrechtlicher Relevanz und sollten sofort Ihre Aufmerksamkeit auf Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht auf sich ziehen:
  • Höchstpreisbindungen
  • Preisabsprachen
  • Konditionenabsprachen
  • Marktaufteilung nach Gebieten, Kunden oder Quoten
  • Preisempfehlungen
  • Preisbindungen der Zweiten Hand
  • Bezugsbindungen
  • Wettbewerbsverbote
  • Gebietsschutz
  • Alleinvertrieb und Exklusivität
  • Selektiver Vertrieb
  • Einsatz von Handelsvertretern
  • Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung
  •  Preisdiskriminierung
  •  Lieferverweigerung
  •  Koppelungsverbot
  • Dumping und Verkauf unter Einstandspreis
  • Rabattsysteme
Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung und Verhandlung Ihrer Handelsverträge, im Vertriebsrecht und bei der Kooperation mit anderen Unternehmen. Wir prüfen bestehende Vertriebssysteme und Verhaltensweisen von Unternehmen am Markt und beraten Sie ziel- und zukunftsorientiert, damit Sie Ihren Vorteil im Wettbewerb so gut wie möglich ausspielen können.

Typische Klauseln und Verhaltensweisen mit wettbewerbsrechtlicher Relevanz

Die nachfolgenden Punkte sind typischerweise von hoher wettbewerbsrechtlicher Relevanz und sollten sofort Ihre Aufmerksamkeit auf Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht auf sich ziehen:

  • Höchstpreisbindungen
  • Preisabsprachen
  • Konditionenabsprachen
  • Marktaufteilung nach Gebieten, Kunden oder Quoten
  • Preisempfehlungen
  • Preisbindungen der Zweiten Hand
  • Bezugsbindungen
  • Wettbewerbsverbote
  • Gebietsschutz
  • Alleinvertrieb und Exklusivität
  • Selektiver Vertrieb
  • Einsatz von Handelsvertretern
  • Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung
  • Preisdiskriminierung
  • Lieferverweigerung
  • Koppelungsverbot
  • Dumping und Verkauf unter Einstandspreis
  • Rabattsysteme

Leistungen von DDA Legal Anwaltskanzlei im Wettbewerbsrecht

DDA Legal Anwälte im Wettbewerbsrecht unterstützen Sie bei der Ausgestaltung und Verhandlung Ihrer Handelsverträge, im Vertriebsrecht und bei der Kooperation mit anderen Unternehmen. Die Prüfung von bestehenden Vertriebssystemen und Verhaltensweisen von Unternehmen am Markt gehört ebenfalls zu unserem Leistungsportfolio, wie ziel- und zukunftsorientierte Beratung, damit Sie Ihren Vorteil im Wettbewerb so gut wie möglich ausspielen können.

Typische Klauseln und Verhaltensweisen mit wettbewerbsrechtlicher Relevanz

Die nachfolgenden Punkte sind typischerweise von hoher wettbewerbsrechtlicher Relevanz und sollten sofort Ihre Aufmerksamkeit auf Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht auf sich ziehen:

  • Höchstpreisbindungen
  • Preisabsprachen
  • Konditionenabsprachen
  • Marktaufteilung nach Gebieten, Kunden oder Quoten
  • Preisempfehlungen
  • Preisbindungen der Zweiten Hand
  • Bezugsbindungen und Wettbewerbsverbote
  • Gebietsschutz
  • Alleinvertrieb und Exklusivität
  • Selektiver Vertrieb
  • Einsatz von Handelsvertretern
  • Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung
  • Preisdiskriminierung
  • Lieferverweigerung
  • Koppelungsverbot
  • Dumping und Verkauf unter Einstandspreis
  • Rabattsysteme
Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung und Verhandlung Ihrer Handelsverträge, im Vertriebsrecht und bei der Kooperation mit anderen Unternehmen. Wir prüfen bestehende Vertriebssysteme und Verhaltensweisen von Unternehmen am Markt und beraten Sie ziel- und zukunftsorientiert, damit Sie Ihren Vorteil im Wettbewerb so gut wie möglich ausspielen können.
Damit Ihr Unternehmen seine Chancen optimal nutzt
Damit Ihr Unternehmen seine Chancen optimal nutzt

Ihr Rechtsanwalt für Lauterkeitsrecht und Compliance

Lauterkeitsrecht

Lauterkeitsrecht

Im Bereich des Lauterkeitsrechts sehen sich Unternehmen einer zunehmenden Anzahl von Hürden und einer erhöhten Vigilanz durch Behörden, Nichtregierungsorganisationen und nicht zuletzt durch die Konkurrenz am Markt ausgesetzt.
Dabei kann der Verstoß gegen Lauterkeitsrecht zu Unterlassungsklagen und erheblichen wirtschaftlichen Sanktionen führen.

Schutz vor unlauterem Wettbewerb

Lauterkeitsrecht

Im Bereich des Lauterkeitsrechts sehen sich Unternehmen einer zunehmenden Anzahl von Hürden und einer erhöhten Vigilanz durch Behörden, Nichtregierungsorganisationen und nicht zuletzt durch die Konkurrenz am Markt ausgesetzt. Dabei kann der Verstoß gegen Lauterkeitsrecht zu Unterlassungsklagen und erheblichen wirtschaftlichen Sanktionen führen.

Akquise, Werbung und Markteintritt

Wir beraten Sie und Ihr Unternehmen bei der Ausarbeitung und Umsetzung Ihrer nationalen und internationalen Werbekampagnen mittels unterschiedlicher Medien, in Compliance-Fragen beim Zutritt auf neue Märkte oder in verbraucherschutzrelevanten Fragen.

Rechtsschutz vor unlauterem Verhalten der Mitbewerber und gewerblicher Schädigung

Unser Team in Frankfurt am Main verteidigt Sie gegen unlauteres Verhalten von Mitbewerbern wie:

  • Absatzbehinderung
  • Nachfragebehinderung
  • Werbebehinderung
  • Behinderung durch Kennzeichenverwendung
  • Boykott
  • Missbrauch von Nachfragemacht
  • Unzulässiger Werbevergleich
  • Betriebsstörung
  • Preisunterbietung
  • Diskriminierung

Auch im grenzüberschreitenden Wettbewerb auf der sicheren Seite

Anwaltskanzlei DDA Legal ist Ihr kompetenter Ansprechpartner um die Herausforderungen des deutschen, europäischen und russischen Wettbewerbsrechts zu meistern. Unser internationales Team besteht aus Anwälten und Advokaten die durchgängig mehrsprachig und in verschiedenen Rechtsordnungen qualifiziert sind. Wir verfügen über einschlägige Erfahrung in der Führung und Koordination von internationalen Mandaten und grenzüberschreitender Interessenvertretung sowohl außergerichtlich als auch vor den ordentlichen Gerichten.

UNTERSTÜTZUNG IM INTERNATIONALEN STREIT

Unterstützung im
INTERNATIONALEN STREIT

Wir begleiten Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen vor Gericht und Behörden und Schiedsgerichten in Deutschland und grenzüberschreitend.
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Internationales Handelsrecht

Viele internationale Unternehmen haben Handelsvertreter und Vertriebspartner im Ausland. Dabei muss das Vertragsverhältnis mit dem Geschäftspartner, dem Lieferanten oder dem Franchisenehmer auch im Ausland rechtssicher bleiben.

Als kompetenter Strategieberater im internationalen Handelsrecht mit Bezug zu Russland, China, Frankreich, Ukraine und Luxemburg bringen wir das Recht auf Ihre Seite!

Image
Sie suchen Beratung im Wirtschafts- und Handelsrecht, die ausländische Rechtsordnungen umfasst und brauchen einen guten Anwalt mit internationaler Kompetenz? Wir geben die Verantwortung nicht an Dritte weiter, sondern sind und bleiben Ihr einziger Ansprechpartner auch bei länderübergreifenden Rechtsfragen des internationalen Privatrechts. 

Überzeugen Sie sich mit einem Blick in unser Portfolio:

Luxemburg Desk

Luxemburg Desk

Luxemburgisches Wirtschaftsrecht in deutscher Sprache

French Desk

French Desk

Frankreich und deutsch-französisches Recht

China Desk

China Desk

Volksrepublik China, Hongkong und Taiwan

Internationales Handelsrecht

Viele internationale Unternehmen haben Handelsvertreter und Vertriebspartner im Ausland. Dabei muss das Vertragsverhältnis mit dem Geschäftspartner, dem Lieferanten oder dem Franchisenehmer auch im Ausland rechtssicher bleiben.

Als kompetenter Strategieberater im internationalen Handelsrecht mit Bezug zu Russland, China, Frankreich, Ukraine und Luxemburg bringen wir das Recht auf Ihre Seite!

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Russia Desk

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Russland, Ukraine, GUS-Staaten

French Desk

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Frankreich und deutsch-französisches Recht

Luxemburg Desk

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Luxemburg, Europa und International

China Desk

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Volksrepublik China, Hongkong und Taiwan

Internationales Handelsrecht

Viele internationale Unternehmen haben Handelsvertreter und Vertriebspartner im Ausland. Dabei muss das Vertragsverhältnis mit dem Geschäftspartner, dem Lieferanten oder dem Franchisenehmer auch im Ausland rechtssicher bleiben.
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Sie suchen Beratung im Wirtschafts- und Handelsrecht, die ausländische Rechtsordnungen umfasst und brauchen einen guten Anwalt mit internationaler Kompetenz? Wir geben die Verantwortung nicht an Dritte weiter, sondern sind und bleiben Ihr einziger Ansprechpartner auch bei länderübergreifenden Rechtsfragen des internationalen Privatrechts. 

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Frankreich und deutsch-französisches Recht

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Auch international hervorragend beraten

Dank unserer internationalen Desks und Partnerkanzleien im Ausland bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte und kosteneffiziente Beratung im Ausland.
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Wir bieten juristische Unterstützung und Begleitung im deutschsprachigen und französischsprachigen Raum Europas, in Russland und den GUS-Staaten, sowie in der Volksrepublik China.

Internationale Desks

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Russland, Ukraine, GUS-Staaten

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Sie brauchen kompetente Beratung zum fairen Wettbewerb?

DDA Legal Anwalt für Wettbewerbsrecht in Frankfurt berät Sie zum Schutz vor unlauteren Wettbewerbsmaßnahmen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung direkt per E-Mail (anwalt@dda-legal.de) oder telefonisch +49 (0) 69 98 97 22 500.

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