Die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften bietet nicht nur zusätzliche Sicherheit, sondern kann auch von Vorteil bei der Absicherung der eigenen Marktposition und bei der Verhandlung und Abwicklung von Verträgen bringen.
Die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften bietet nicht nur zusätzliche Sicherheit, sondern kann auch von Vorteil bei der Absicherung der eigenen Marktposition und bei der Verhandlung und Abwicklung von Verträgen bringen.
Wenn im Wettbewerb stehende Unternehmen untereinander ihr Verhalten auf einem Markt koordinieren, um dadurch den Wettbewerb einzuschränken oder auszuschalten, kann ein kartellrechtlich verbotenes Verhalten vorliegen.
Das Kartellverbot gilt dabei einerseits für wettbewerbsbeschränkende Abreden zwischen Unternehmen, die auf derselben Marktstufe stehen, z.B. unmittelbare Wettbewerber sind (sog. horizontale Vereinbarungen). Andererseits gilt es aber auch für unzulässige Vereinbarungen zwischen Unternehmen auf unterschiedlichen Marktstufen, z.B. Hersteller und Vertragshändler (sog. vertikale Vereinbarungen).
Verstöße gegen das Kartellrecht können gravierende Folgen nach sich ziehen. Abgesehen von der Nichtigkeit der betroffenen Vereinbarungen, müssen Unternehmen mit Bußgeldern rechnen, die eine Höhe von bis zu 10% des jährlichen Gesamtumsatzes betragen können. Hinzu können Vorteilsabschöpfung, strafrechtliche Sanktionen und private Schadensersatzforderungen kommen.
Durch die große Verantwortung, die Unternehmen in diesem sehr speziellen Rechtsgebiet zukommen und die gravierenden Folgen der Verstöße, empfehlen wir, Vereinbarungen und Absprachen von möglicher wettbewerbsrechtlicher Relevanz, Handelsvertreterverträge, Vertragshändlerverträge, sonstige Vertriebsverträge u.a., einer vorherigen rechtlichen Prüfung zu unterziehen.
Die Einhaltung von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften wird nicht nur am Maßstab der vertraglichen Vereinbarungen gemessen, sondern an der gelebten Vertragspraxis. Dies macht es für jeden Entscheider zur Pflicht, nicht nur wettbewerbsrechtlich einwandfreie Verträge sicherzustellen, sondern auch ihre Einhaltung. Es gibt zahlreiche Mittel der Vertragsgestaltung und Compliance, die die hiermit verbundenen Risiken minimieren können und eine fortlaufende Kontrolle erleichtern.
Wenn im Wettbewerb stehende Unternehmen untereinander ihr Verhalten auf einem Markt koordinieren, um dadurch den Wettbewerb einzuschränken oder auszuschalten, kann ein kartellrechtlich verbotenes Verhalten vorliegen.
Das Kartellverbot gilt dabei einerseits für wettbewerbsbeschränkende Abreden zwischen Unternehmen, die auf derselben Marktstufe stehen, z.B. unmittelbare Wettbewerber sind (sog. horizontale Vereinbarungen). Andererseits gilt es aber auch für unzulässige Vereinbarungen zwischen Unternehmen auf unterschiedlichen Marktstufen, z.B. Hersteller und Vertragshändler (sog. vertikale Vereinbarungen).
Die Unternehmen sind hierbei grundsätzlich selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob ihr Verhalten kartellrechtlich zulässig ist oder gegen geltendes Recht verstößt. Dabei ist der Unterschied zwischen erlaubtem, bedenklichem und verbotenem Verhalten nicht immer leicht erkennbar und erfordert eine genaue Kenntnis der relevanten Sach- und Rechtslage. Die Rechtmäßigkeit eines unternehmerischen Verhaltens kann zudem auch vom Marktanteil des Unternehmens abhängen.
Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung und Verhandlung Ihrer Handelsverträge, im Vertriebsrecht und bei der Kooperation mit anderen Unternehmen. Wir prüfen bestehende Vertriebssysteme und Verhaltensweisen von Unternehmen am Markt und beraten Sie ziel- und zukunftsorientiert, damit Sie Ihren Vorteil im Wettbewerb so gut wie möglich ausspielen können.
Die nachfolgenden Punkte sind typischerweise von hoher wettbewerbsrechtlicher Relevanz und sollten sofort Ihre Aufmerksamkeit auf Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht auf sich ziehen:
DDA Legal Anwälte im Wettbewerbsrecht unterstützen Sie bei der Ausgestaltung und Verhandlung Ihrer Handelsverträge, im Vertriebsrecht und bei der Kooperation mit anderen Unternehmen. Die Prüfung von bestehenden Vertriebssystemen und Verhaltensweisen von Unternehmen am Markt gehört ebenfalls zu unserem Leistungsportfolio, wie ziel- und zukunftsorientierte Beratung, damit Sie Ihren Vorteil im Wettbewerb so gut wie möglich ausspielen können.
Die nachfolgenden Punkte sind typischerweise von hoher wettbewerbsrechtlicher Relevanz und sollten sofort Ihre Aufmerksamkeit auf Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht auf sich ziehen:
Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung und Verhandlung Ihrer Handelsverträge, im Vertriebsrecht und bei der Kooperation mit anderen Unternehmen. Wir prüfen bestehende Vertriebssysteme und Verhaltensweisen von Unternehmen am Markt und beraten Sie ziel- und zukunftsorientiert, damit Sie Ihren Vorteil im Wettbewerb so gut wie möglich ausspielen können.
Unser Team in Frankfurt am Main verteidigt Sie gegen unlauteres Verhalten von Mitbewerbern wie:
Im Bereich des Lauterkeitsrechts sehen sich Unternehmen einer zunehmenden Anzahl von Hürden und einer erhöhten Vigilanz durch Behörden, Nichtregierungsorganisationen und nicht zuletzt durch die Konkurrenz am Markt ausgesetzt. Dabei kann der Verstoß gegen Lauterkeitsrecht zu Unterlassungsklagen und erheblichen wirtschaftlichen Sanktionen führen.
Wir beraten Sie und Ihr Unternehmen bei der Ausarbeitung und Umsetzung Ihrer nationalen und internationalen Werbekampagnen mittels unterschiedlicher Medien, in Compliance-Fragen beim Zutritt auf neue Märkte oder in verbraucherschutzrelevanten Fragen.
Unser Team in Frankfurt am Main verteidigt Sie gegen unlauteres Verhalten von Mitbewerbern wie:
Anwaltskanzlei DDA Legal ist Ihr kompetenter Ansprechpartner um die Herausforderungen des deutschen, europäischen und russischen Wettbewerbsrechts zu meistern. Unser internationales Team besteht aus Anwälten und Advokaten die durchgängig mehrsprachig und in verschiedenen Rechtsordnungen qualifiziert sind. Wir verfügen über einschlägige Erfahrung in der Führung und Koordination von internationalen Mandaten und grenzüberschreitender Interessenvertretung sowohl außergerichtlich als auch vor den ordentlichen Gerichten.
Als kompetenter Strategieberater im internationalen Handelsrecht mit Bezug zu Russland, China, Frankreich, Ukraine und Luxemburg bringen wir das Recht auf Ihre Seite!
Sie suchen Beratung im Wirtschafts- und Handelsrecht, die ausländische Rechtsordnungen umfasst und brauchen einen guten Anwalt mit internationaler Kompetenz? Wir geben die Verantwortung nicht an Dritte weiter, sondern sind und bleiben Ihr einziger Ansprechpartner auch bei länderübergreifenden Rechtsfragen des internationalen Privatrechts.
Luxemburgisches Wirtschaftsrecht in deutscher Sprache
Frankreich und deutsch-französisches Recht
Volksrepublik China, Hongkong und Taiwan
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Russland, Ukraine, GUS-Staaten
Frankreich und deutsch-französisches Recht
Luxemburg, Europa und International
Volksrepublik China, Hongkong und Taiwan
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DDA Legal Anwalt für Wettbewerbsrecht in Frankfurt berät Sie zum Schutz vor unlauteren Wettbewerbsmaßnahmen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung direkt per E-Mail (anwalt@dda-legal.de) oder telefonisch +49 (0) 69 98 97 22 500.
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DDA Legal Dupont Danzel d’Aumont
Partnerschaft von Rechtsanwälten & Avocat à la Cour mbB
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Frankfurt | Luxembourg
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