Die COVID-19 Pandemie zieht tiefgreifende Veränderungen am nationalen, europäischen und globalen Markt nach sich.
Sowohl für Unternehmen, die direkt in ihrer Tätigkeit betroffen sind, wie auch für Beteiligungsstrukturen gibt es manchmal günstigere Lösungen, als die einfache Liquidation der betroffenen Unternehmen. Mit Blick auf die finanzielle Lage, die Art des Unternehmensvermögens und den auf sie anwendbaren Vorschriften sind andere Vorgehensweisen vorzuziehen.
Das luxemburgische Recht sieht hierzu zahlreiche juristische Instrumente vor.
Flexibel in Europa und darüber hinaus
Rationalisierung & Optimierung
Als Alternative zu gesellschaftsrechtlichen Instrumenten kann auch die vertragliche Übertragung von Aktiva in Betracht kommen. Dies vermag grundsätzlich aufwändiger zu sein, kann jedoch, je nach Ausgestaltung des Einzelfalls, auch erhebliche Vorteile mit Blick auf die Haftung (insbesondere die Nachhaftung) haben.
Das luxemburgische Recht sieht im Hinblick auf die Liquidierung von Gesellschaften auch einige besondere Verfahren vor, die im Einzelfall rechtlich günstiger sein können, als die „klassische“ Liquidation einer luxemburgischen Gesellschaft. Bei dieser wird ein Liquidator bestellt, der versucht, die Ansprüche der Gesellschaft durchzusetzen und die Gläubiger der Gesellschaft befriedigt. Der Liquidationsüberschuss wird an die Gesellschafter der Gesellschaft ausgeschüttet.
Demgegenüber kann eine Gesellschaft im vereinfachten Verfahren („liquidation simplifiée“ oder „dissolution simplifiée“) kann eine Gesellschaft im vereinfachten Verfahren aufgelöst werden, wenn alle Unternehmensanteile durch einen Alleingesellschafter gehalten werden.
Sie profitieren von einer koordinierten und effizienten Herangehensweise unter Berücksichtigung der Aspekte des deutschen, wie auch des luxemburgischen Rechts und haben in unserer Kanzlei Ihren Ansprechpartner für Ihre grenzübergreifende Gesellschaftstätigkeit. Dabei kann die Kommunikation in deutscher, französischer oder englischer Sprache erfolgen und nötige Dokumentation ein- oder mehrsprachig erstellt werden.
Anwaltskanzlei DDA Legal ist Ihr direkter und vertraulicher Rechtsvertreter bei Fragen zu luxemburgischen Investmentfonds und unterstützt Sie aktiv und proaktiv bei der Umsetzung Ihrer Projekte. Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei, Jehan Dupont Danzel d'Aumont, bietet Ihnen, als luxemburgischer Anwalt, direkte Beratung zu Finanzinstrumenten in Luxemburg. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung direkt per E-Mail (LuxDesk@dda-legal.de) oder telefonisch +49 (0) 69 98 97 22 555.
DDA Legal Dupont Danzel d’Aumont
Partnerschaft von Rechtsanwälten & Avocat à la Cour mbB
Member of the DDA international network of law firms
Frankfurt | Luxembourg
Frankfurt | Luxembourg
DDA Legal Dupont Danzel d’Aumont
Partnerschaft von Rechtsanwälten & Avocat à la Cour mbB
Member of the DDA international network of law firms
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.