Luxemburg hat sich als attraktiver Standort für internationale Unternehmen etabliert. Ein wichtiger Grund dafür ist die Société de Participations Financières (SOPARFI), eine flexible Holdinggesellschaft, die vielfältige Möglichkeiten für Investitionen bietet. Im Folgenden erläutern wir die wesentlichen Merkmale, Vorteile und Anwendungsbereiche der SOPARFI, um Ihnen einen umfassenden Überblick zu verschaffen.
Auf die SOPARFI finden die allgemeinen Bestimmungen des luxemburgischen Gesellschaftsrechts Anwendung, insbesondere des luxemburgischen Gesetzes über die Handelsgesellschaften vom 10. August 1915. Das luxemburgische Gesellschaftsrecht bietet eine beeindruckende Flexibilität und weitreichende Möglichkeiten der Ausgestaltung im Hinblick auf den Gesellschaftsvertrag der SOPARFI, etwa im Hinblick auf die Rechte der Gesellschafter (Mehrheiten, Anteilsklassen, Bestellung der geschäftsführenden Organe, etc.), die Rechte der Geschäftsführer oder Funktionsweise der Gesellschaft. Es ist ebenfalls möglich durch Gesellschaftervereinbarungen, die gesondert abgeschlossen werden, die Funktionsweise der Beteiligung verschiedener Gesellschafter und Investoren detailliert und vertraulich festzulegen. Die gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind dementsprechend sehr weitreichend und es empfiehlt sich zum Aufsetzen einer SOPARFI anwaltlichen Rat einzuholen.
Die SOPARFI wurde ursprünglich durch die großherzogliche Verordnung vom 24. Dezember 1990 eingeführt und im luxemburgischen Einkommenssteuergesetz geregelt. Die einschlägigen Bestimmungen wurden seitdem mehrfach geändert. Der Begriff "SOPARFI" meint im Prinzip die steuerliche Einordnung bestimmter Kapitalgesellschaften über die Sie unter diesem Abschnitt mehr erfahren.
Er ist jedoch ohne Einfluss auf die Bestimmungen des luxemburgischen Gesellschaftsrechts, die die Funktionsweise einer SOPARFI festlegen. Über diese erfahren Sie im folgenden Abschnitt mehr.
Auf die SOPARFI finden die allgemeinen Bestimmungen des luxemburgischen Gesellschaftsrechts Anwendung, insbesondere des luxemburgischen Gesetzes über die Handelsgesellschaften vom 10. August 1915. Das luxemburgische Gesellschaftsrecht bietet eine beeindruckende Flexibilität und weitreichende Möglichkeiten der Ausgestaltung im Hinblick auf den Gesellschaftsvertrag der SOPARFI, etwa im Hinblick auf die Rechte der Gesellschafter (Mehrheiten, Anteilsklassen, Bestellung der geschäftsführenden Organe, etc.), die Rechte der Geschäftsführer oder Funktionsweise der Gesellschaft. Es ist ebenfalls möglich durch Gesellschaftervereinbarungen, die gesondert abgeschlossen werden, die Funktionsweise und Beteiligung verschiedener Gesellschafter und Investoren detailliert und vertraulich festzulegen. Die gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind dementsprechend sehr weitreichend und es empfiehlt sich zum Aufsetzen einer SOPARFI anwaltlichen Rat einzuholen.
Die SOPARFI ist eine Kapitalgesellschaft und kann als luxemburgische AG (société anonyme, SA), als luxemburgische GmbH (société à responsabilité limitée, s.à r.l.), als luxemburgische Kommanditgesellschaft auf Aktien (société en commandite par actions, SCA), als luxemburgische Genossenschaft, die als Aktiengesellschaft organisiert ist (société coopérative organisée sous forme de société anonyme, SCoSA) oder als Europäische Gesellschaft (société européenne, SE) aufgesetzt werden.
Da die SOPARFI unterschiedliche Rechtsformen haben kann, richten sich die Fragen nach dem Mindestkapital, dem einzuzahlenden Kapital, die rechtlichen Vorgaben hinsichtlich des Geschäftsführungsorgans, der internen Überwachung durch einen Rechnungsprüfer (commissaire aux comptes) oder eines Wirtschaftsprüfers (réviseur d’entreprises agrée) nach der gewählten Rechtsform. Interessant kann in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit sein, Schuldverschreibungen (obligations) oder Genussscheine (parts bénéficiares) auszugeben.
Die Anforderungen an die Beaufsichtigung einer SOPARFI können sehr unterschiedlich sein und hängen unter anderem vom Gesellschaftszweck, der tatsächlichen Tätigkeit der SOPARFI, ihrer Rechtsform und ihrem Bilanzvolumen ab.
Eine SOPARFI ist als vollständig unregulierte Gesellschaft grundsätzlich nicht bei der CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) anmeldepflichtig und unterliegt nicht ihrer Beaufsichtigung, vorbehaltlich einer Börsennotierung in Luxemburg, die für eine SOPARFI grundsätzlich möglich ist.
Anders kann es sein, wenn die Gesellschaft zwar formell als Holdinggesellschaft aufgesetzt wurde, tatsächlich jedoch als Investitionsvehikel genutzt wird, dass sich als AIF (alternativer Investmentfonds) qualifiziert. In diesen Fällen besteht schnellstmöglicher Handlungsbedarf um nachteilige Konsequenzen für die Geschäftsführung und Investoren abzuwenden. Unsere Kanzlei unterstützt Sie mit einer hervorragenden Expertise im luxemburgischen Kapitalmarktrecht.
Um dies zu definieren beziehen wir uns auf die Legaldefinition des geänderten luxemburgischen Gesetzes vom 12. Juli 2013 über die Verwalter alternativer Investmentfonds, das eine Holdinggesellschaft wie folgt beschreibt:
"eine Gesellschaft, die an einem oder mehreren anderen Unternehmen eine Beteiligung hält, deren Geschäftsgegenstand darin besteht, durch ihre Tochterunternehmen oder verbundenen Unternehmen oder Beteiligungen eine Geschäftsstrategie oder ‑strategien zur Förderung deren langfristigen Werts zu verfolgen, und bei der es sich um eine Gesellschaft handelt, die
a) auf eigene Rechnung tätig ist und deren Anteile zum Handel auf einem geregelten Markt in der Europäischen Union zugelassen sind oder
b) die ausweislich ihres Jahresberichts oder anderer amtlicher Unterlagen nicht mit dem Hauptzweck gegründet wurde, ihren Anlegern durch Veräußerung ihrer Tochterunternehmen oder verbundenen Unternehmen eine Rendite zu verschaffen."
Diese Frage hängt von der Rechtsform der SOPARFI ab.
Hat die SOPARFI die Rechtsform einer luxemburgischen AG kann sie entweder im monistischen System durch einen Verwaltungsrat geführt werden („Aufsichtsgremium“ ist in diesem Fall die Gesellschafterversammlung gegenüber der der Verwaltungsrat Rechenschaft abzulegen hat) oder, wie es in Deutschland üblich ist, im dualistischen System mit Vorstand und Aufsichtsrat.
Hat die SOPARFI beispielsweise die Rechtsform einer luxemburgischen GmbH, benötigt Sie keinen Aufsichtsrat.
Eine gesetzliche Abschlussprüfung durch einen oder mehrere zugelassene Wirtschaftsprüfer (réviseurs d'entreprises) ist in denjenigen Gesellschaften Pflicht, die nach zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren bei Bilanzabschluss mindestens zwei der drei folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Bei luxemburgischen Aktiengesellschaften, die die oben erwähnten Grenzwerte nicht übersteigen, ist die Überwachung zwingend von einem oder mehreren internen Rechnungsprüfern, die ebenfalls Aktionäre sein können, zu übernehmen.
Bei luxemburgischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die die oben erwähnten Grenzwerte nicht übersteigen aber mehr als 60 Gesellschafter haben, ist die Beaufsichtigung durch einen oder mehrere Rechnungsprüfer (commissaires aux comptes), die Gesellschafter sein können, zu übernehmen.
Eine Société de Participations Financières (SOPARFI) in Luxemburg bietet eine flexible Struktur für die Verwaltung von Beteiligungen und Investitionen. Die Gesellschafter einer SOPARFI können eine Vielzahl von natürlichen und juristischen Personen sein. Im Folgenden werden die möglichen Gesellschaftertypen und ihre Eigenschaften beschrieben:
Einzelpersonen: Sowohl in Luxemburg ansässige als auch internationale Einzelpersonen können Gesellschafter einer SOPARFI sein. Dies bietet vermögenden Privatpersonen die Möglichkeit, ihre Investitionen effizient zu strukturieren und zu verwalten. Die SOPARFI kann sowohl als Investitionsvehikel für Geschäftspartner, Kapitalgeber, als auch als Instrument zur Nachfolgeplanung genutzt werden.
Auch juristische Personen können an einer SOPARFI beteiligt sein. In Betracht kommen vor allem die folgenden Gruppen:
Joint Ventures: Zwei oder mehr Parteien können eine SOPARFI gemeinsam als Joint Venture gründen, um spezifische Investitionsprojekte oder strategische Partnerschaften zu verwalten.
Partnerschaften und Kommanditgesellschaften: Auch Partnerschaften (General Partnerships) und Kommanditgesellschaften (Limited Partnerships) können Anteile an einer SOPARFI halten, was zusätzliche Flexibilität in der Strukturierung von Investitionen bietet.
Ausländische Investoren: Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Nationalität der Gesellschafter. Ausländische Investoren können genauso gut Gesellschafter einer SOPARFI sein wie in Luxemburg ansässige Personen oder Unternehmen. Dies macht die SOPARFI zu einem attraktiven Instrument für internationale Investitionen.
Die Veräußerung einer SOPARFI gestaltet sich ebenfalls formell weitgehend hürdenfrei. Durch die in Luxemburg starke Privatautonomie sind zahlreiche Möglichkeiten zur Ausgestaltung des Kaufvertrags vorhanden. Anteile an einer SOPARFI mit der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (SA) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s.à r.l.) können privatschriftlich übertragen werden. Eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags wird in der Regel nicht erforderlich sein, auch wenn dies je nach Einzelfall empfehlenswert sein kann. Der Kaufvertrag kann weitgehend ausländischem Recht unterworfen werden (mit Einschränkungen). Selbstverständlich ist es im Falle einer Veräußerung oder eines Erwerbs einer SOPARFI empfohlen, qualifizierte rechtliche Unterstützung aufzusuchen, um die Risiken einschätzen und eindämmen zu können.
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Eine Darstellung zum Ablauf einer Gesellschaftstranskation erhalten Sie hier.
Die Besteuerung einer Société de Participations Financières (SOPARFI) in Luxemburg bietet mehrere Vorteile und ist relativ günstig gestaltet, um Investoren und Unternehmen zu ermöglichen, ihre Beteiligungen effizient zu verwalten.
Die SOPARFI unterliegt in Luxemburg der unbeschränkten Steuerpflicht, jedoch gelten für sie weitreichende Steuervergünstigungen. Hierzu gehört insbesondere das luxemburgische Schachtelprivileg. Dieses sieht eine weitgehende Freistellung von der Körperschaft-, Gewerbe- und Vermögenssteuer vor.
Als Kapitalgesellschaft ist die SOPARFI getrennt in Luxemburg besteuerbar. Die luxemburgische Körperschaftssteuer beträgt 15% bis zu einem steuerbaren Einkommen i.H.v. EUR 175.00 und steigt dann progressiv auf bis zu 17% wenn dieses EUR 200.000 überschreitet. Hinzu kommen Gewerbesteuer und Solidaritätssteuer. Der kombinierte maximale Steuersatz (Stand: 2024) beträgt 24,94%.
Funktioniert die SOPARFI als reine Finanz- oder Beteiligungsgesellschaft ist sie nicht mehrwertsteuerpflichtig. Übt sie hingegen (auch) eine gewerbliche Tätigkeit aus, unterliegt diese der Mehrwertbesteuerung.
Vormals traf die SOPARFI in Luxemburg eine Mindestnettovermögenssteuer in Höhe von EUR 4.815 und knüpfte dabei an die Zusammensetzung der Bilanz der SOPARFI an.
In einer Entscheidung (Az.: Nr. 00185) vom 10.11.2023 über die Verfassungsmäßigkeit der luxemburgischen Steuervorschriften erklärte der luxemburgische Verfassungsgerichtshof die von der SOPARFI erhobene fixe Mindestnettovermögenssteuer in Höhe von EUR 4.815 jedoch für verfassungswidrig.
Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, dass die feste Mindeststeuer auf das Nettovermögen gegen den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz verstößt. Die fixe Mindestbesteuerung, die eine Abweichung von den normalen progressiven Regeln für die Erhebung der Mindeststeuer auf das Nettovermögen darstellt, diskriminierte Steuerzahler, die sich in einer vergleichbaren Situation befanden, aber allein aufgrund der Zusammensetzung ihrer Bilanz einer geringeren Mindeststeuer auf das Nettovermögen unterworfen worden wären.
Der Gerichtshof entschied, dass die Vorschrift in Ermangelung eines Grundes für die unterschiedliche Behandlung den Grundsatz der gerechten Beteiligung an den Steuern auf der Grundlage der finanziellen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen nicht berücksichtigt und somit gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verstößt.
Die SOPARFI ist berechtigt von den zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen, die Luxemburg mit Drittstaaten abgeschlossen hat, Gebrauch zu machen. Ebenso fällt sie unter die sogenannte Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 2011/96/EU) kann EU-weit steuerneutral eingesetzt werden.
Sofern keine Befreiung besteht, beträgt die Quellenbesteuerung auf Dividendenzahlungen 15%. Eine Quellenbesteuerung auf Lizenzzahlungen oder Zinszahlungen in das Ausland besteht grundsätzlich nicht. Ebenso unterliegt der Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft in Luxemburg keiner Quellenbesteuerung.
Die allgemeinen Vorteile der luxemburgischen SOPARFI lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Eine SOPARFI (Société de Participation Financière) ist nicht nur eine leistungsfähige Struktur für das Halten von Beteiligungen, sondern bietet auch eine Vielzahl weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Nachfolgend finden Sie einige zusätzliche Anwendungsmöglichkeiten, die die Flexibilität und Nützlichkeit dieser Gesellschaftsform unterstreichen:
Vermögensverwaltung und -schutz: Die SOPARFI ist ein flexibles Werkzeug zur Vermögensstrukturierung. Vermögende Einzelpersonen oder Familien nutzen SOPARFIs häufig zur Vermögensverwaltung und zum Schutz ihres Vermögens. Die Gesellschaft kann verschiedene Arten von Vermögenswerten halten, einschließlich Immobilien, Kunstwerke und andere wertvolle Gegenstände.
Restrukturierung und Refinanzierung: Bei Unternehmensumstrukturierungen oder einer Reorganisation eines Konzerns kann die luxemburgische SOPARFI eingesetzt werden. Unternehmen nutzen SOPARFIs zur Restrukturierung ihrer finanziellen und operativen Strukturen. Durch die Übertragung von Vermögenswerten und Passiva in eine SOPARFI kann ein Unternehmen seine Bilanz verbessern oder sich auf eine Refinanzierung vorbereiten.
Risikomanagement: Mittels der SOPARFI lassen sich finanziellen Vermögenswerte absichern, während operative Risiken auf Tochtergesellschaften ausgelagert werden. Die SOAPRFI kann dabei als Kontrollinstrument in der Konzernstruktur dienen.
Plattform zur Strukturierung einer Investition mit Fremdkapital: Die SOPARFI ist eine kosteneffiziente Option zur Absicherung von Fremdkapital. Durch die hohe Privatautonomie die das luxemburgische Gesellschaftsrecht bietet, die gesetzlichen Vorgaben, die die Durchsetzung von Gesellschaftervereinbarungen zugunsten der Investoren erleichtern und die Vorteile des Gesetzes vom 25.08.2005 über die Kreditsicherheiten ist Luxemburg ein beliebter Standort für Investmentvehikel.
Emissionsplattform für Wertpapiere: SOPARFIs können für die Emission von Wertpapieren wie Anleihen und Aktien genutzt werden. Dies kann insbesondere für größere Unternehmen interessant sein, die Kapital auf den internationalen Märkten aufnehmen wollen. Die SOPARFI unterliegt keinen Vorgaben oder Einschränkungen hinsichtlich ihrer Anlagepolitik und genießt daher nahezu universelle Einsatzmöglichkeiten.
Erwerb von geistigem Eigentum und Lizenzierung: Die SOPARFI kann zur Bündelung und Verwaltung von geistigem Eigentum genutzt werden. Dies beinhaltet den Erwerb, die Verwaltung und die Lizenzierung von Patenten, Marken und Urheberrechten, was steuerlich und operativ vorteilhaft sein kann.
Nachfolgeplanung: Die SOPARFI kann zur Vermögens- und Nachlassplanung eingesetzt werden, sowie zur Absicherung der Unternehmensnachfolge. Für Unternehmensgründer und ihre Familien bietet die SOPARFI eine Möglichkeit, die Unternehmensnachfolge und Erbschaftsplanung zu organisieren. Durch die Strukturierung des Unternehmensvermögens innerhalb einer SOPARFI kann eine geordnete Übertragung an die nächste Generation erleichtert werden.
Steuerplanung: Aufgrund der steuerlichen Vorteile, die Luxemburg bietet, einschließlich der Nichtbesteuerung bestimmter Dividenden und Kapitalgewinne sowie der Anwendung zahlreicher Doppelbesteuerungsabkommen, ist die SOPARFI ein nützliches Instrument für internationale Steuerplanung.
Die SOPARFI bietet somit eine breite Palette an Möglichkeiten für Unternehmen und Privatpersonen, die eine effiziente, flexible und steuerlich optimierte Struktur für ihre finanziellen und geschäftlichen Aktivitäten suchen.
Die luxemburgische SOPARFI bietet Unternehmen und Investoren eine flexible und steuerlich vorteilhafte Lösung zur Verwaltung und Strukturierung von Beteiligungen. Ihre Vielseitigkeit und die günstigen rechtlichen Rahmenbedingungen machen sie zu einem attraktiven Instrument für eine Vielzahl von geschäftlichen Aktivitäten.
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