Die DDA Legal Anwälte für Gesellschaftsrecht fasst für Sie die wichtigsten Unternehmensformen zusammen und erklärt, wie sich die Rechtsformen der Gesellschaften unterscheiden. Gleichzeitig beraten wir Sie individuell, welche Rechtsform Ihrer konkreten Unternehmensidee entspricht.
Die geeignete Rechtsform für das Unternehmen zu finden ist eine Kunst. Da in der Planungsphase keine Erfahrungswerte existieren, sind viele maßgebende Faktoren für diese Grundsatzentscheidung nicht bekannt.
Bei einer Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft „AG“, Europäische Gesellschaft „SE“, Gesellschaft mit beschränkter Haftung „GmbH“, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) „UG“) ist die Haftung - im Gegensatz zur Personengesellschaft – allein auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Nur ausnahmsweise kann ein Durchgriff auf das Vermögen der Gesellschafter stattfinden.
Bei einer Personengesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts „GbR“, Offene Handelsgesellschaft „OHG“, Kommanditgesellschaft „KG“, Partnerschaftsgesellschaft) ist die Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt – d.h. die Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten ihres Unternehmens mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen.
Sind Sie bereit für die Schulden des Unternehmens persönlich zu haften? Haftung ist das Kriterium, welches bei der Entscheidung zwischen Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft maßgebend ist.
Die Haftungsbeschränkung kostet Geld. Damit die Gesellschafter ihre Haftung für die Schulden der Gesellschaft auf das Gesellschaftsvermögen beschränken können, muss die Gesellschaft mit Kapital ausgestattet sein. Die Kapitalausstattung ist zwingendes Recht und dient als Sicherheit für die Gläubiger einer Kapitalgesellschaft, denen der Zugriff auf das Privatvermögen der Gesellschafter entzogen ist. Für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) müssen die Gesellschafter ein Mindestkapital von 25.000 Euro aufbringen, bei einer Aktiengesellschaft (AG) 50.000 Euro. Als Alternative steht die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG), die bereits mit einer Kapitaleinlage von nur 1 Euro gegründet werden kann. Die Gründung einer Personengesellschaft – die keine Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen – kennt, erfordert auch keine Aufbringung von Mindestkapital.
Die Wahl der Rechtsform ist auch für die Steuerlast entscheidend. Bei Personengesellschaften findet das Transparenzprinzip Anwendung, wonach allein das Einkommen der Gesellschafter besteuert wird und die Gesellschaft selbst nicht steuerpflichtig ist. Im Gegensatz dazu wird bei einer Kapitalgesellschaft das Trennungsprinzip angewendet, so dass sowohl das Einkommen der Gesellschaft selbst besteuert wird (Körperschaftssteuer) als auch das Einkommen der Gesellschafter (Einkommenssteuer).
Lesen Sie mehr zum deutschen Gesellschaftsrecht und weiteren Instrumenten des Unternehmenserwerbs.
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