Rechtsformen von Unternehmen
Die geeignete Rechtsform für das Unternehmen zu finden ist eine Kunst. Da in der Planungsphase keine Erfahrungswerte existieren, sind viele maßgebende Faktoren für diese Grundsatzentscheidung nicht bekannt.
Rechtsformen von Unternehmen
Die DDA Legal Anwälte für Gesellschaftsrecht fasst für Sie die wichtigsten Unternehmensformen zusammen und erklärt, wie sich die Rechtsformen der Gesellschaften unterscheiden. Gleichzeitig beraten wir Sie individuell, welche Rechtsform Ihrer konkreten Unternehmensidee entspricht.
Die geeignete Rechtsform für das Unternehmen zu finden ist eine Kunst. Da in der Planungsphase keine Erfahrungswerte existieren, sind viele maßgebende Faktoren für diese Grundsatzentscheidung nicht bekannt.
Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft – eine Grundsatzentscheidung zur Haftung
Kapitalgesellschaft
Bei einer Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft „AG“, Europäische Gesellschaft „SE“, Gesellschaft mit beschränkter Haftung „GmbH“, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) „UG“) ist die Haftung - im Gegensatz zur Personengesellschaft – allein auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Nur ausnahmsweise kann ein Durchgriff auf das Vermögen der Gesellschafter stattfinden.
Personengesellschaft
Bei einer Personengesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts „GbR“, Offene Handelsgesellschaft „OHG“, Kommanditgesellschaft „KG“, Partnerschaftsgesellschaft) ist die Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt – d.h. die Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten ihres Unternehmens mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen.
Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft – eine Grundsatzentscheidung zur Haftung
Sind Sie bereit für die Schulden des Unternehmens persönlich zu haften? Haftung ist das Kriterium, welches bei der Entscheidung zwischen Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft maßgebend ist.
Personengesellschaft
Gesellschaftsgründung und Wahl der Rechtsform in Deutschland
Mindestkapital und Unternehmensvermögen
Kapitalausstattung Ihres Unternehmens
Die Haftungsbeschränkung kostet Geld. Damit die Gesellschafter ihre Haftung für die Schulden der Gesellschaft auf das Gesellschaftsvermögen beschränken können, muss die Gesellschaft mit Kapital ausgestattet sein. Die Kapitalausstattung ist zwingendes Recht und dient als Sicherheit für die Gläubiger einer Kapitalgesellschaft, denen der Zugriff auf das Privatvermögen der Gesellschafter entzogen ist. Für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) müssen die Gesellschafter ein Mindestkapital von 25.000 Euro aufbringen, bei einer Aktiengesellschaft (AG) 50.000 Euro. Als Alternative steht die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG), die bereits mit einer Kapitaleinlage von nur 1 Euro gegründet werden kann. Die Gründung einer Personengesellschaft – die keine Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen – kennt, erfordert auch keine Aufbringung von Mindestkapital.
Unterstützung bei der
Gesellschaftsgründung
Unternehmensgründung und Steuer
Die Wahl der Rechtsform ist auch für die Steuerlast entscheidend. Bei Personengesellschaften findet das Transparenzprinzip Anwendung, wonach allein das Einkommen der Gesellschafter besteuert wird und die Gesellschaft selbst nicht steuerpflichtig ist. Im Gegensatz dazu wird bei einer Kapitalgesellschaft das Trennungsprinzip angewendet, so dass sowohl das Einkommen der Gesellschaft selbst besteuert wird (Körperschaftssteuer) als auch das Einkommen der Gesellschafter (Einkommenssteuer).
Mindestkapital und Unternehmensvermögen
Gesellschaftskapital
DEUTSCHES RECHT
DER GESELLSCHAFTEN
Gesellschaftsrecht
Lesen Sie mehr zum deutschen Gesellschaftsrecht und weiteren Instrumenten des Unternehmenserwerbs.
Internationales Gesellschaftsrecht
Sie denken über Landesgrenzen hinaus und agieren international?
Dann wissen Sie genau, dass bei grenzübergreifender Unternehmenstätigkeit juristische Strategieberatung Krisen vorbeugen kann.
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Internationale Kompetenz

French Desk
Frankreich und deutsch-französisches Recht

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Luxemburgisches Gesellschaftsrecht in deutscher Sprache

China Desk
Volksrepublik China, Hongkong und Taiwan
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Internationale Desks
Frankreich und deutsch-französisches Recht

Rechtsberatung bei der Auswahl der Rechtsform
Die falsche Wahl der Gesellschaftsform kann teuer werden? Kontaktieren Sie uns und lassen sich von unserem erfahrenen Anwaltsteam in Frankfurt beraten. Sie erreichen unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt per E-Mail (anwalt@dda-legal.de) oder telefonisch unter +49 (0) 69 98 97 22 500.
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