Effektive Absatzorganisation
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Optimierter Vertrieb
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Vertragshändler und Vertragshändlervertrag

Das deutsche Vertragshändlerrecht ist besonders stark durch die Rechtsprechung geprägt. Mangels ausdrücklicher Regelungen im deutschen Zivilrecht kommt in diesem Rechtsgebiet der Vertragsfreiheit besondere Bedeutung zu.

Vertragshändlerrecht

Gegenstand des Vertragshändlerrechts ist die Regelung der Geschäftstätigkeit eines Vertragshändlers. Dabei ist wichtig, eine Abgrenzung zum Handelsvertreter nach § 84 Abs. 1 HGB vorzunehmen:

Unterschiede zum Handelsvertreter

Unterschiede zum Handelsvertreter

Während ein Handelsvertreter für den Unternehmer Geschäfte vermittelt oder in dessen Namen abschließt, ist der Vertragshändler ein Kaufmann, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ständig für einen anderen Unternehmer Vertragswaren im Vertragsgebiet vertreibt.
Durch seine Tätigkeit ist der Vertragshändler in die Vertriebsorganisation des Herstellers eingegliedert.
Beratung zum internationalen Vertragshändlerrecht

Rechtsberatung zum
INTERNATIONALEN VERTRAGSHÄNDLERRECHT

DDA Legal Rechtsanwälte sind besonders auf internationale Fälle spezialisiert und beraten Sie bei Beauftragung von Handelsvertretern und Vertragshändlern im Ausland.
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Vertragshändlerrecht

Gegenstand des Vertragshändlerrechts ist die Regelung der Geschäftstätigkeit eines Vertragshändlers. Dabei ist wichtig, eine Abgrenzung zum Handelsvertreter nach § 84 Abs. 1 HGB vorzunehmen:

Unterschiede zum Handelsvertreter

Während ein Handelsvertreter für den Unternehmer Geschäfte vermittelt oder in dessen Namen abschließt, ist der Vertragshändler ein Kaufmann, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ständig für einen anderen Unternehmer Vertragswaren im Vertragsgebiet vertreibt.
Durch seine Tätigkeit ist der Vertragshändler in die Vertriebsorganisation des Herstellers eingegliedert.

Risiko von Ausgleichsansprüchen

Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Unternehmer selbst im Verhältnis zum Vertragshändler Ausgleichsansprüchen ausgesetzt sein kann, wenn der Vertragshändler ähnlich einem Handelsvertreter in die Absatzorganisation eingebunden ist und bei Vertragsende dem Unternehmer seinen Kundenstamm übertragen muss.
Beratung zum internationalen Vertragshändlerrecht

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Beratung zum internationalen Vertragshändlerrecht

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Vertriebsrecht und Handelsvertreterrecht

Handelsvertreter- & Vertriebsrecht

Mit Sicherheit zu guter Zusammenarbeit

Handelsvertreter

und der Handelsvertretervertrag

Wettbewerbs- & Kartellrecht

Mit fairen Mitteln kommt man weit

Vertragshändlervertrag

Vertragsabschluss

Vertragsabschluss mit dem Vertragshändler

Bei rechtlicher Ausgestaltung von Vertragshändlerverhältnissen bieten Rechtsanwälte und Advokat von DDA Legal juristischen Rat und professionelle Unterstützung.
Wir prüfen und gestalten für Sie Ihren Vertragshändlervertrag sowie Kaufverträge, die in Erfüllung des Vertragshändlervertrags über einzelne Vertragswarenlieferungen geschlossen werden. In Fällen mit Auslandsbezug stellen unsere Anwälte Ihnen ihre internationale Expertise zur Verfügung. Gerne vertreten wir Sie bei Verhandlungen mit ausländischen Händlern und erarbeiten einen rechtssicheren internationalen Rahmenvertrag, insbesondere für Vertragsgebiete in Russland, Ukraine, China, sowie in Luxemburg und in anderen europäischen Ländern, in denen wir mit Kollegen unseres Vertrauens kooperieren.

Vertragshändlervertrag

Vertragsabschluss mit dem Vertragshändler

Bei rechtlicher Ausgestaltung von Vertragshändlerverhältnissen bieten Rechtsanwälte und Advokat von DDA Legal juristischen Rat und professionelle Unterstützung.
Wir prüfen und gestalten für Sie Ihren Vertragshändlervertrag sowie Kaufverträge, die in Erfüllung des Vertragshändlervertrags über einzelne Vertragswarenlieferungen geschlossen werden. In Fällen mit Auslandsbezug stellen unsere Anwälte Ihnen ihre internationale Expertise zur Verfügung. Gerne vertreten wir Sie bei Verhandlungen mit ausländischen Händlern und erarbeiten einen rechtssicheren internationalen Rahmenvertrag, insbesondere für Vertragsgebiete in Russland, Ukraine, China, sowie in Luxemburg und in anderen europäischen Ländern, in denen wir mit Kollegen unseres Vertrauens kooperieren.

Vertragsinhalt

Auch Vorschriften zum vertraglichen Konkurrenzverbot, Mindestkündigungsfristen und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten u.a. können entsprechend analoge Anwendung finden. Durch eine intelligente Ausgestaltung des Vertriebshändlervertrags und seine richtige Handhabung in der Praxis können diese finanziellen Risiken minimiert werden.

Internationales Handelsrecht

Viele internationale Unternehmen haben Handelsvertreter und Vertriebspartner im Ausland. Dabei muss das Vertragsverhältnis mit dem Geschäftspartner, dem Lieferanten oder dem Franchisenehmer auch im Ausland rechtssicher bleiben.

Als kompetenter Strategieberater im internationalen Handelsrecht mit Bezug zu Russland, China, Frankreich, Ukraine und Luxemburg bringen wir das Recht auf Ihre Seite!

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Sie suchen Beratung im Wirtschafts- und Handelsrecht, die ausländische Rechtsordnungen umfasst und brauchen einen guten Anwalt mit internationaler Kompetenz? Wir geben die Verantwortung nicht an Dritte weiter, sondern sind und bleiben Ihr einziger Ansprechpartner auch bei länderübergreifenden Rechtsfragen des internationalen Privatrechts. 

Überzeugen Sie sich mit einem Blick in unser Portfolio:

Luxemburg Desk

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Luxemburgisches Wirtschaftsrecht in deutscher Sprache

French Desk

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Frankreich und deutsch-französisches Recht

China Desk

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Volksrepublik China, Hongkong und Taiwan

Internationales Handelsrecht

Viele internationale Unternehmen haben Handelsvertreter und Vertriebspartner im Ausland. Dabei muss das Vertragsverhältnis mit dem Geschäftspartner, dem Lieferanten oder dem Franchisenehmer auch im Ausland rechtssicher bleiben.

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Russia Desk

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Russland, Ukraine, GUS-Staaten

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Frankreich und deutsch-französisches Recht

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Luxemburg, Europa und International

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Volksrepublik China, Hongkong und Taiwan

Auch international hervorragend beraten

Dank unserer internationalen Desks und Partnerkanzleien im Ausland bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte und kosteneffiziente Beratung im Ausland.
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Wir bieten juristische Unterstützung und Begleitung im deutschsprachigen und französischsprachigen Raum Europas, in Russland und den GUS-Staaten, sowie in der Volksrepublik China.

Internationale Desks

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Russland, Ukraine, GUS-Staaten

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Ihr Anwalt bei Abschluss des Vertragshändlervertrags

Lassen Sie sich anwaltlich beraten vor Abschluss eines Vertragshändlervertrages um nachteilhafte Rechtsfolgen zu vermeiden und den Handlungsspielraum zu Ihrem Vorteil maximal auszuschöpfen. Kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt per E-Mail (anwalt@dda-legal.de) oder telefonisch unter +49 (0) 69 98 97 22 500.

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