Das deutsche Vertragshändlerrecht ist besonders stark durch die Rechtsprechung geprägt. Mangels ausdrücklicher Regelungen im deutschen Zivilrecht kommt in diesem Rechtsgebiet der Vertragsfreiheit besondere Bedeutung zu.
Gegenstand des Vertragshändlerrechts ist die Regelung der Geschäftstätigkeit eines Vertragshändlers. Dabei ist wichtig, eine Abgrenzung zum Handelsvertreter nach § 84 Abs. 1 HGB vorzunehmen:
Gegenstand des Vertragshändlerrechts ist die Regelung der Geschäftstätigkeit eines Vertragshändlers. Dabei ist wichtig, eine Abgrenzung zum Handelsvertreter nach § 84 Abs. 1 HGB vorzunehmen:
Während ein Handelsvertreter für den Unternehmer Geschäfte vermittelt oder in dessen Namen abschließt, ist der Vertragshändler ein Kaufmann, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ständig für einen anderen Unternehmer Vertragswaren im Vertragsgebiet vertreibt.
Durch seine Tätigkeit ist der Vertragshändler in die Vertriebsorganisation des Herstellers eingegliedert.
Mit Sicherheit zu guter Zusammenarbeit
und der Handelsvertretervertrag
Mit fairen Mitteln kommt man weit
Auch Vorschriften zum vertraglichen Konkurrenzverbot, Mindestkündigungsfristen und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten u.a. können entsprechend analoge Anwendung finden. Durch eine intelligente Ausgestaltung des Vertriebshändlervertrags und seine richtige Handhabung in der Praxis können diese finanziellen Risiken minimiert werden.
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Sie suchen Beratung im Wirtschafts- und Handelsrecht, die ausländische Rechtsordnungen umfasst und brauchen einen guten Anwalt mit internationaler Kompetenz? Wir geben die Verantwortung nicht an Dritte weiter, sondern sind und bleiben Ihr einziger Ansprechpartner auch bei länderübergreifenden Rechtsfragen des internationalen Privatrechts.
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Volksrepublik China, Hongkong und Taiwan
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Lassen Sie sich anwaltlich beraten vor Abschluss eines Vertragshändlervertrages um nachteilhafte Rechtsfolgen zu vermeiden und den Handlungsspielraum zu Ihrem Vorteil maximal auszuschöpfen. Kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt per E-Mail (anwalt@dda-legal.de) oder telefonisch unter +49 (0) 69 98 97 22 500.
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Frankfurt | Luxembourg
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