Im Wandel der Zeit
Mietrecht nach alter und neuer Rechtslage

Rechtsanwalt für Mietrecht

Sie möchten Ihren Mietvertrag kündigen oder Ihren Mietvertrag prüfen lassen? Lassen Sie sich vom Anwalt für Mietrecht beraten. Entscheidend ist der Inhalt. Das deutsche Mietrecht unterliegt in neuerer Zeit immer wieder Reformen. Abweichende mietrechtliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern bewirken eine Zersplitterung des Mietrechts.

Rechtsberatung vom Anwalt für Mietrecht in Frankfurt

Mietvertrag, Kündigung und Räumungsklage

Abschluss eines Mietvertrags und Kündigung

Bei Vermietung einer Immobilie ist der Abschluss des richtigen Mietvertrages die halbe Miete. Der Mietvertrag regelt das Mietverhältnis zwischen dem Wohnungs-/Hauseigentümer als Vermieter und dem Mieter. Zunächst gilt es festzulegen, ob es sich bei dem abzuschließenden Mietvertrag um einen Gewerberaummietvertrag, einen Wohnraummietvertrag, ein Mietmischverhältnis oder einen Pachtvertrag handeln soll. Maßgeblich für die Abgrenzung und insoweit richtige Einordnung des Mietverhältnisses ist nicht die Art der vermieteten Räume, d.h. etwa ihre Eignung oder tatsächliche Nutzung zu Wohnzwecken, sondern der Zweck, den der Mieter mit der Anmietung vertragsgemäß verfolgt.

Wir helfen Ihnen, Ihr Mietverhältnis in den richtigen Rahmen zu setzen und beraten Sie ausführlich und umfassend zu verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten des Mietverhältnisses.

Mietrecht im Einklang mit dem Recht des Bundes und der Länder

Unsere Anwälte erstellen in Ihrem Auftrag einen rechtssichereren Mietvertrag, der Ihre Interessen im Einklang mit dem Gesetz und unter Berücksichtigung der neusten Entwicklungen der Rechtsprechung umsetzt.

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt für Mietrecht in Frankfurt zu den Themen

Mietvertrag, Kündigung und Räumungsklage

Bei Vermietung einer Immobilie ist der Abschluss des richtigen Mietvertrages die halbe Miete. Der Mietvertrag regelt das Mietverhältnis zwischen dem Wohnungs-/Hauseigentümer als Vermieter und dem Mieter. Zunächst gilt es festzulegen, ob es sich bei dem abzuschließenden Mietvertrag um einen Gewerberaummietvertrag, einen Wohnraummietvertrag, ein Mietmischverhältnis oder einen Pachtvertrag handeln soll. Maßgeblich für die Abgrenzung und insoweit richtige Einordnung des Mietverhältnisses ist nicht die Art der vermieteten Räume, d.h. etwa ihre Eignung oder tatsächliche Nutzung zu Wohnzwecken, sondern der Zweck, den der Mieter mit der Anmietung vertragsgemäß verfolgt.

Wir helfen Ihnen, Ihr Mietverhältnis in den richtigen Rahmen zu setzen und beraten Sie ausführlich und umfassend zu verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten des Mietverhältnisses.

Wirksamkeit der Mietvertragsklauseln, Schönheitsreparaturen, Untervermietung und Kleinreparaturklausel im Mietvertrag

Entscheidend ist der Inhalt. Ungültige Mietvertragsklauseln sind häufig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Grund hierfür ist, dass oftmals Vermieter im Bestreben, das Rechtsverhältnis zum Mieter weitgehend zu regulieren, auf vorformulierte Mustermietverträge zurückgreifen, die zwar viele einzelne Aspekte regeln, diese Regelungen sich jedoch häufig als unwirksam erweisen.
 

Das bekannteste Beispiel hierfür ist die Schönheitsreparaturklausel. Dabei ist es durchaus möglich, den Mieter rechtswirksam zu verpflichten, an dem Mietobjekt Schönheitsreparaturen durchzuführen oder Kleinreparaturen auf eigene Rechnung vorzunehmen. Erforderlich hierfür ist eine gesetzeskonforme Formulierung des Vertragsinhalts.

Mietrecht im Einklang mit dem Recht des Bundes und der Länder

Unsere Anwälte erstellen in Ihrem Auftrag einen rechtssichereren Mietvertrag, der Ihre Interessen im Einklang mit dem Gesetz und unter Berücksichtigung der neusten Entwicklungen der Rechtsprechung umsetzt.

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Rechtsvertretung für Vermieter im Mietrecht

DDA Legal Anwaltskanzlei unterstützt Sie in allen Aspekten des deutschen Mietrechts, wie:

  • Ausarbeitung des Mietvertrags, Pachtvertrags, Beschlussvorlagen, Verwalterverträgen
  • Prüfung von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen
  • Durchsetzung der Mieterhöhung nach Modernisierung oder Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Abmahnung
  • Vertragskündigung, insbesondere Kündigung des Mietvertrages oder Pachtvertrages
  • Vorbereitung der Räumungsklage und Vertretung im Räumungsklageverfahren
  • Sicherstellung der praktischen Umsetzung des Räumungstitels durch den Gerichtsvollzieher

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  • Ausarbeitung des Mietvertrags, Pachtvertrags, Beschlussvorlagen, Verwalterverträgen
  • Prüfung von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen
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  • Abmahnung
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Mietverhältnis kündigen und Räumungsklage

Wenn der Vermieter das Mietverhältnis kündigen möchte, braucht er einen Kündigungsgrund und muss bestimmte Formvorschriften erfüllen. Abhängig von dem jeweiligen Einzelfall ist die Aussprache einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses möglich. Bei der ordentlichen Kündigung gilt es, die gesetzlichen Kündigungsfristen zu beachten. Dabei setzt die Wirksamkeit der Kündigung des Mietvertrages die Erfüllung der Form- und Fristvorschriften voraus.

Nachdem die Kündigung wirksam erklärt wurde, steht der Vermieter oftmals vor einem weiteren Problem - der Mieter weigert sich die Mietwohnung zu räumen und herauszugeben und setzt die Nutzung der Wohnung auch nach Ablauf der Kündigungsfrist fort. In diesem Fall muss die Räumung des Mietobjekts zwangsweise durchgesetzt werden.

Unsere Anwälte helfen Ihnen, die Zwangsräumung Ihrer Immobilie durchzuführen, reichen in Ihrem Auftrag die Räumungsklage beim zuständigen Gericht ein und stellen die praktische Umsetzung des Räumungstitels durch den Gerichtsvollzieher sicher:

Internationales Recht

Sie denken über Landesgrenzen hinaus und agieren international?

Dann wissen Sie, dass bei grenzübergreifender Tätigkeit juristische Strategieberatung Krisen vorbeugen kann.

Als kompetenter Strategieberater im internationalen Geschäft mit Russland, China, Frankreich, Ukraine und Luxemburg bringen wir das Recht auf Ihre Seite!

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Sie suchen Beratung, die ausländische Rechtsordnungen umfasst und brauchen einen guten Anwalt mit internationaler Kompetenz? Wir geben die Verantwortung nicht an Dritte weiter, sondern sind und bleiben Ihr einziger Ansprechpartner auch bei länderübergreifenden Rechtsfragen. Lesen Sie hier, was wir grenzüberschreitend in Luxemburg beraten.
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Anwalt für Mietrecht in Frankfurt

DDA Legal Partnerin und Rechtsanwältin für Mietrecht Maria Dupont Danzel d'Aumont bietet Rechtsberatung im deutschen Mietrecht und auch bei internationalen Mietverhältnissen. Sie gestaltet und verhandelt gewerbliche Mietverträge und schützt Ihre Interessen. Sie erreichen unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt per E-Mail (anwalt@dda-legal.de) oder telefonisch unter +49 (0) 69 98 97 22 500.

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