Kosten für Erben in Frankreich: Notarkosten, Gebühren und Pflichtaufwendungen
Ein Erbfall in Frankreich ist mit verschiedenen Kosten verbunden, die Erben frühzeitig einplanen sollten. Neben den gesetzlich geregelten Notarhonoraren fallen je nach Nachlass Gebühren für Register, Bewertungen und behördliche Vorgänge an. Diese Seite gibt einen strukturierten Überblick über die wesentlichen Kostenarten – von den Notarhonoraren über die Erbschaftsteuererklärung bis hin zu den Kosten bei einer Ausschlagung – und einige Hinweise zur anwaltlichen Begleitung.
Notarhonorare und ihre gesetzliche Regelung
Die Notarhonorare sind in Frankreich durch einen gesetzlich festgelegten degressiven Tarif geregelt (tarif réglementé, Art. A444-59 ff. Code du commerce, Arrêté du 28 février 2020) – der prozentuale Satz sinkt also mit zunehmendem Nachlasswert.
Die genaue Höhe hängt entscheidend davon ab, welche Rechtshandlungen der Notar im konkreten Erbfall vornimmt: Für jede Rechtshandlung – etwa den acte de notoriété, die attestation de propriété, die déclaration de succession oder den acte de partage – fallen separate Honorare an. Hinzu kommen Auslagen (débours) für Registerabfragen, Kopien und Korrespondenz sowie bei Immobilien eine Beitragssicherungsabgabe (contribution de sécurité immobilière, CSI).
Alle reglementierten Honorare sind national einheitlich – unabhängig davon, welchen Notar die Erben wählen. Ein konkretes Kostenangebot kann jeder Notar nach Kenntnis der Nachlasszusammensetzung erstellen. Mehr zu den Aufgaben des Notars: Die Rolle des Notars beim Erbfall in Frankreich.

Weitere Gebühren und Pflichtaufwendungen

Neben den Notarhonoraren können im Rahmen der Nachlassabwicklung weitere Kosten entstehen, die je nach Zusammensetzung des Nachlasses variieren:
- Bewertungskosten: Für Immobilien ist häufig ein Sachverständigengutachten erforderlich – eine sorgfältige, marktnahe Bewertung ist wichtig, da sie sich auch auf die Erbschaftsteuer und eine spätere Veräußerungsgewinnsteuer auswirkt.
- Registergebühren: Für die Eintragung des Eigentumsübergangs beim service de la publicité foncière sowie für Abfragen im zentralen Bankkontenregister FICOBA.
- Kosten des Europäischen Nachlasszeugnisses: Bei grenzüberschreitenden Erbfällen mit Vermögen in mehreren EU-Staaten – die Höhe unterscheidet sich erheblich zwischen Deutschland und Frankreich. Mehr dazu: Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ).
- Übersetzungs- und Beglaubigungskosten: Für die Vorlage deutscher Urkunden in Frankreich und umgekehrt.
Bei Erbengemeinschaften können zudem Kosten für die Erbauseinandersetzung hinzukommen – etwa für einen acte de partage oder, im Streitfall, für ein gerichtliches Verfahren.
Kosten der Erbschaftsteuererklärung
Die Erbschaftsteuererklärung (Formulaire 2705-SD) kann von den Erben selbst beim zuständigen Finanzamt (service des impôts des entreprises) eingereicht werden, ohne notarielle Mitwirkung. Wenn der Nachlass eine Immobilie enthält, erstellt der Notar die Steuererklärung regelmäßig gemeinsam mit der attestation de propriété.
Die notarielle Erstellung der Steuererklärung ist eine separate, kostenpflichtige Rechtshandlung – bei einfachen Nachlässen ohne Immobilien kann eine eigenständige Einreichung durch die Erben erwogen werden. Die Steuererklärung ist grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesfall einzureichen (zwölf Monate bei Wohnsitz des Erblassers außerhalb Frankreichs). Mehr zu den steuerlichen Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten: Erbschaftsteuer in Frankreich: Grundlagen, Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten.
Anwaltliche Begleitung und Beratung
Die Begleitung durch einen Anwalt für grenzüberschreitendes Erbrecht ist insbesondere bei internationalen Erbfällen, streitigen Auseinandersetzungen oder komplexen Vermögensstrukturen sehr empfehlenswert. Anders als beim Notar sind Anwaltshonorare nicht gesetzlich geregelt und werden individuell vereinbart – in der Regel als Stundensatz oder als Pauschalhonorar je nach Mandatsumfang.
Gerade bei deutsch-französischen Erbfällen umfasst die anwaltliche Tätigkeit oft die Koordination mit deutschen und französischen Behörden und Notaren, die Prüfung von Testamenten und Pflichtteilsansprüchen, die Begleitung der Nachlassplanung sowie die Vertretung in Erbauseinandersetzungen.

Gerne bieten wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, um Ihre Situation einzuschätzen und Sie transparent über die zu erwartenden Kosten zu informieren. So können Sie den Umfang und die voraussichtlichen Aufwendungen Ihres Anliegens verlässlich einordnen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Kosten bei Ausschlagung der Erbschaft
Bei vollständiger Ausschlagung der Erbschaft fallen lediglich geringe Verwaltungskosten an. Die Erklärung kann direkt beim zuständigen Tribunal judiciaire über ein Cerfa-Formular eingereicht werden – die Mitwirkung eines Notars ist dabei nicht zwingend erforderlich.
Die aufwendigen Rechtshandlungen der Nachlassabwicklung – Inventar, attestation de propriété, acte de partage – entstehen nur, wenn eine Erbschaft tatsächlich angenommen wird. Wer eine überschuldete Erbschaft ausschlägt, vermeidet damit nicht nur die Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten, sondern auch den Großteil der Abwicklungskosten. Mehr zu den drei Optionen der Erben und ihren jeweiligen Folgen: Annahme und Ausschlagung der Erbschaft in Frankreich.
Glossar: Schlüsselbegriffe zu den Kosten für Erben in Frankreich
- Notarhonorare Frankreich (tarif réglementé): Gesetzlich festgelegte, degressiv gestaffelte Gebühren – bundesweit einheitlich. Die Gesamthöhe hängt davon ab, welche Rechtshandlungen der Notar im Einzelfall vornimmt. Mehr: Die Rolle des Notars beim Erbfall in Frankreich.
- Débours: Auslagen des Notars für Registerabfragen, Kopien, Korrespondenz und behördliche Vorgänge – werden zusätzlich zu den Honoraren berechnet.
- Contribution de sécurité immobilière (CSI): Beitragssicherungsabgabe bei der Übertragung von Immobilien – fällt zusätzlich zu den Notarhonoraren an.
- Déclaration de succession (Formulaire 2705-SD): Erbschaftsteuererklärung – kann von den Erben selbst oder durch den Notar erstellt werden. Die notarielle Erstellung ist kostenpflichtig.
- Kosten Europäisches Nachlasszeugnis: In Frankreich vergleichsweise gering und pauschal, in Deutschland abhängig vom Geschäftswert. Mehr: Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ).
- Kosten bei Ausschlagung: Bei vollständiger Ausschlagung fallen nur geringe Verwaltungskosten beim Tribunal judiciaire an – die aufwendigen Abwicklungskosten entfallen. Mehr: Annahme und Ausschlagung der Erbschaft in Frankreich.
- Anwaltshonorar Erbrecht: Nicht gesetzlich geregelt, individuell vereinbar. Bei grenzüberschreitenden Erbfällen besonders wertvoll zur Koordination beider Rechtsordnungen. Unsere Kanzlei bietet ein kostenloses Erstgespräch an.
Beratung zu den Kosten eines Erbfalls in Frankreich
Unsere Kanzlei berät Sie transparent zu allen Kostenaspekten eines Erbfalls in Frankreich und begleitet Sie durch die gesamte Nachlassabwicklung – von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss des Verfahrens.
Weiterführende Informationen zu verwandten Themen finden Sie auf folgenden Seiten:
- Die Rolle des Notars beim Erbfall in Frankreich
- Erbschaftsteuer in Frankreich (Droits de succession)
- Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) in deutsch-französischen Erbfällen
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft in Frankreich
- Immobilien im Nachlass in Frankreich
- Erbauseinandersetzung und Konflikte unter Miterben in Frankreich
- Nachlassplanung in Frankreich für deutschsprachige Erblasser
- Zurück zur Übersicht: Erbrecht in Frankreich
Arbeitsweise von DDA Legal bei grenzüberschreitenden Mandaten
Sie profitieren von einer koordinierten und effizienten Herangehensweise unter Berücksichtigung der Aspekte des deutschen, wie auch des französischen Rechts und haben in unserer Kanzlei Ihren Ansprechpartner für Ihre grenzübergreifende Geschäftstätigkeit. Dabei kann die Kommunikation in deutscher, englischer und französischer Sprache, aber auch auf Russisch oder Chinesisch erfolgen.
DDA Legal Anwaltskanzlei French Desk

Anwalt für französisches Erbrecht
Die Anwaltskanzlei DDA Legal ist Ihr direkter anwaltlicher Berater in allen Fragen mit Bezug zum grenzüberschreitenden Erbrecht. Rechtsanwalt und Avocat à la Cour Jehan Dupont Danzel d'Aumont steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung und umfangreicher Beratungspraxis gerne zur Seite.Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung direkt per E-Mail (FrenchDesk@dda-legal.de) oder telefonisch +49 (0) 69 98 97 22 500.

