Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) in deutsch-französischen Erbfällen

Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) ist ein zentrales Instrument zur Vereinfachung grenzüberschreitender Erbfälle innerhalb der Europäischen Union. Es wurde mit der EU-Erbrechtsverordnung eingeführt und ermöglicht Erben, Vermächtnisnehmern und Nachlassverwaltern, ihre Rechtsstellung in anderen Mitgliedstaaten schnell nachzuweisen. Diese Seite erläutert Zweck, Ausstellung in Deutschland und Frankreich, Kosten und einige wichtige praktische Hinweise zum Verhältnis des ENZ zu nationalen Erbnachweisen.

Zweck und Wirkung des Europäischen Nachlasszeugnisses

Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) ist in allen EU-Mitgliedstaaten – mit Ausnahme von Dänemark und Irland – gültig. Es wurde mit der EU-Erbrechtsverordnung eingeführt und soll Erben, Vermächtnisnehmern, Testamentsvollstreckern und Nachlassverwaltern ermöglichen, ihre Rechtsstellung in anderen Mitgliedstaaten schnell und unkompliziert nachzuweisen – ohne auf nationale Erbnachweise wie den deutschen Erbschein oder das französische acte de notoriété angewiesen zu sein.

Das ENZ bescheinigt insbesondere:

  • wer Erbe ist,
  • in welchem Umfang eine Person erbt,
  • ob eine Person zur Verwaltung des Nachlasses befugt ist, oder
  • ob Rechte Dritter bestehen (z. B. Vermächtnisse oder Nießbrauch).

Das Europäische Nachlasszeugnis wird nicht durch nationale Nachweise ersetzt, sondern wirkt daneben. Es ist direkt anwendbar, ohne dass eine weitere Anerkennung im jeweiligen Mitgliedstaat erforderlich wäre – ein erheblicher praktischer Vorteil gegenüber der wechselseitigen Anerkennung rein nationaler Dokumente, die in der Praxis oft langwierig und unsicher ist.

Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) in deutsch-französischen Erbfällen

Ausstellung des ENZ in Deutschland und Frankreich

In Deutschland wird das Europäische Nachlasszeugnis durch das Nachlassgericht (Amtsgericht) am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers ausgestellt. Voraussetzung ist ein Antrag mit Nachweisen zur Erbenstellung und zur Zusammensetzung des Nachlasses, regelmäßig ergänzt durch eine eidesstattliche Versicherung.

In Frankreich erfolgt die Ausstellung durch einen Notar. Dabei steht es den Erben frei, einen Notar ihrer Wahl mit der Nachlassabwicklung zu beauftragen – dieser ist dann auch für die Ausstellung des ENZ zuständig. Mehr zu den Aufgaben des Notars im französischen Erbverfahren: Die Rolle des Notars beim Erbfall in Frankreich.

Die Ausstellung dauert in der Praxis mehrere Wochen. Das ENZ wird in Form einer standardisierten Bescheinigung mit EU-weit einheitlichem Formular erteilt. Eine sorgfältige Vorbereitung der Antragsunterlagen – insbesondere bei Auslandsbezug, etwa bei Immobilien oder Bankguthaben in mehreren Ländern – beschleunigt das Verfahren erheblich.

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Gültigkeitsdauer und Kosten des Europäischen Nachlasszeugnisses

Das Europäische Nachlasszeugnis selbst ist zeitlich unbefristet gültig. Ausgehändigt wird jedoch stets nur eine beglaubigte Abschrift, die sechs Monate ab Ausstellung gültig ist – nach Ablauf dieser Frist verliert nicht das Zeugnis selbst, sondern lediglich die ausgehändigte Abschrift ihre Legitimationswirkung. Bei fortbestehendem Bedarf kann eine neue Abschrift beantragt werden, ohne dass das gesamte Verfahren erneut durchlaufen werden müsste.

⚠ Wichtiger Unterschied: Kosten des ENZ in Deutschland und Frankreich

Bei den Kosten bestehen erhebliche Unterschiede zwischen beiden Ländern: In Frankreich löst die Ausstellung durch den Notar eine vergleichsweise geringe Gebühr aus. In Deutschland richten sich die Gebühren hingegen nach dem Geschäftswert – also dem Netto-Nachlasswert – gemäß § 40 GNotKG. Es fallen regelmäßig Gebühren an, die bei größeren Nachlässen nicht unerheblich sein können.

Verhältnis des ENZ zum acte de notoriété und zum deutschen Erbschein

In der Praxis ist zu beachten: In Frankreich wird im Rahmen der Nachlassabwicklung ohnehin ein acte de notoriété durch den Notar erstellt – unabhängig davon, ob zusätzlich ein ENZ beantragt wird. Das Europäische Nachlasszeugnis tritt damit nicht an die Stelle des acte de notoriété, sondern ergänzt ihn um die EU-weite Wirkung.

Für die Geltendmachung von Rechten ausschließlich in Frankreich genügt regelmäßig der acte de notoriété. Das ENZ wird vor allem benötigt, wenn Vermögenswerte auch in anderen EU-Mitgliedstaaten – etwa in Deutschland – nachgewiesen werden müssen. Entsprechendes gilt für das Verhältnis zum deutschen Erbschein: Für reine Inlandsfälle in Deutschland reicht der Erbschein aus, sobald jedoch Vermögen in einem anderen EU-Mitgliedstaat betroffen ist, wird das ENZ benötigt.

Das Europäische Nachlasszeugnis erleichtert grenzüberschreitende Erbauseinandersetzungen erheblich – etwa bei Immobilienbesitz in Frankreich und Bankguthaben in Deutschland. Es kann bei Banken, Grundbuchämtern, Versicherungen und anderen Stellen vorgelegt werden, um Verfügungsberechtigungen nachzuweisen. Mehr zur praktischen Abwicklung: Bankguthaben und Wertpapiere im deutsch-französischen Erbfall und Immobilien im Nachlass in Frankreich.

Praxisbeispiel: ENZ und acte de notoriété im Zusammenspiel

Praxisbeispiel: Bankkonten in Bordeaux und Frankfurt

Ein in Deutschland lebender Erbe erbt nach dem Tod seines Vaters, der zuletzt in Frankreich ansässig war. Zum Nachlass gehören ein Bankkonto in Bordeaux und ein Wertpapierdepot bei einer deutschen Bank in Frankfurt.

Da der Vater seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich hatte, ist nach der EU-Erbrechtsverordnung grundsätzlich französisches Erbrecht anwendbar – sofern keine Rechtswahl getroffen wurde. Der zuständige französische Notar erstellt zunächst den acte de notoriété, mit dem er beim französischen Konto problemlos die Freigabe veranlassen kann.

Für das deutsche Depot benötigt der Erbe jedoch einen in Deutschland anerkannten Nachweis. Also beantragt er beim zuständigen französischen Notar zusätzlich ein Europäisches Nachlasszeugnis. Dieses wird von der deutschen Bank unmittelbar anerkannt, ohne dass ein zusätzliches deutsches Nachlassverfahren erforderlich wäre.

Die Kombination aus acte de notoriété für den französischen Teil und Europäischem Nachlasszeugnis für den deutschen Teil ermöglicht eine effiziente Abwicklung in beiden Ländern – ein typisches Beispiel für die praktische Bedeutung des ENZ bei grenzüberschreitenden Bankguthaben.

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Glossar: Schlüsselbegriffe zum Europäischen Nachlasszeugnis

  • Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ): EU-weite Bescheinigung über Erb- und Verwaltungsrechte. Gilt in allen Mitgliedstaaten außer Dänemark und Irland. Dient dem grenzüberschreitenden Nachweis von Erbrechten und erleichtert die Nachlassabwicklung erheblich, insbesondere bei Vermögen in mehreren EU-Ländern.
  • Nachlassgericht Deutschland: Zuständige Behörde für die Ausstellung des ENZ, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte. Es handelt sich um das Amtsgericht mit Nachlassabteilung am Wohnsitz des Verstorbenen.
  • Notar Frankreich Nachlasszeugnis: In Frankreich ist der mit der Nachlassabwicklung befasste Notar für die Ausstellung des ENZ zuständig – die Erben können den Notar frei wählen. Mehr: Die Rolle des Notars beim Erbfall in Frankreich.
  • Acte de notoriété: Französischer Erbnachweis, der im Rahmen jeder Nachlassabwicklung in Frankreich vom Notar erstellt wird – unabhängig von einem zusätzlichen ENZ-Antrag.
  • Erbschein in Deutschland: Deutscher Erbnachweis mit Wirkung ausschließlich im Inland. Bei Auslandsbezug wird zusätzlich das ENZ benötigt.
  • Erbfolge in Frankreich: Regelt, wer im Todesfall erbt. Die gesetzliche Erbfolge in Frankreich unterscheidet sich deutlich von der deutschen und ist für den Inhalt des ENZ zu berücksichtigen. Mehr: Gesetzliche Erbfolge in Frankreich.
  • Rechtswahl im Testament: Diese hat Einfluss auf den Inhalt des ENZ. Wurde deutsches Recht gewählt, wird dies im ENZ berücksichtigt und entsprechend dokumentiert. Mehr: Anwendbares Recht im französischen Erbrecht und Testamente und Erbverträge in Frankreich.
  • Anwalt für Erbrecht in Frankreich: Unterstützt bei der Antragstellung, Koordination mit Notaren und Nachlassgerichten sowie bei der richtigen Darstellung der Erbrechte im ENZ, um Probleme bei der Anerkennung zu vermeiden.

Beratung zum Europäischen Nachlasszeugnis

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