Grenzüberschreitende Sitzverlegung und internationale Unternehmensstruktur
Was ist bei grenzüberschreitender Sitzverlegung maßgebend und welche Theorien sind bei der Bestimmung des Unternehmenssitzes zu beachten?
Internationaler Unternehmensumzug
Sitzverlegung ins Ausland oder Zuzug ausländischer Gesellschaften nach Deutschland
Internationaler Unternehmensumzug
Grenzüberschreitende Sitzverlegung
Bestimmung des Unternehmenssitzes bei internationaler Sitzverlegung
Sitztheorie
Bestimmung des Unternehmenssitzes bei internationaler Sitzverlegung
Sitztheorie
Gründungstheorie
In Ländern die die Gründungstheorie anwenden ist eine Sitzverlegung der Gesellschaft in aller Regel hingegen unproblematisch möglich, weil diese bei der Beurteilung der Frage, welchem Recht die Gesellschaft untersteht davon ausgehen, dass das Recht des satzungsmäßigen Sitzes maßgeblich ist - und zwar unabhängig von der Frage wo die Gesellschaft ihren tatsächlichen Verwaltungssitz hat. Die Gesellschaft bleibt deshalb auch bei der Wegverlegung ihres Sitzes ins Ausland bestehen.
Länder die die Gründungstheorie anwenden sind das Vereinigte Königreich, die USA und mit Einschränkungen die Niederlande, die Schweiz, Italien, Spanien, Dänemark, Schweden, Estland, Liechtenstein und Japan.
Verlegung des Unternehmenssitzes zwischen EU und Drittsaat
Innerhalb der Europäischen Union bestehen durch die nunmehr langjährige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu diesem Themenkomplex zahlreiche Erleichterungen. So müssen Unionsländer, die der Sitztheorie folgen den Zuzug ausländischer Gesellschaften aus der EU zulassen und verstoßen sonst gegen das Unionsrecht. Daher ist es möglich, dass zum Beispiel eine englische Limited ihren Sitz in Deutschland haben kann.
Anders sah es bisher aus, wenn es um den Wegzug der Gesellschaften ging. Hier war es bisher so, dass die nationale Gesetzgebung Anwendung findet. Lässt sie eine Wegverlegung des Gesellschaftssitzes nicht ohne vorherige Liquidation der Gesellschaft zu, musste diese durchgeführt werden. Aufgrund der jüngeren Rechtsprechung des EuGH zu diesem Thema, gilt diese Praxis aber nunmehr nicht mehr uneingeschränkt.
Verlegung des Unternehmenssitzes zwischen EU und Drittsaat
Nationales Recht und Gemeinschaftsrecht
Innerhalb der Europäischen Union bestehen durch die nunmehr langjährige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu diesem Themenkomplex zahlreiche Erleichterungen. So müssen Unionsländer, die der Sitztheorie folgen den Zuzug ausländischer Gesellschaften aus der EU zulassen und verstoßen sonst gegen das Unionsrecht. Daher ist es möglich, dass zum Beispiel eine englische Limited ihren Sitz in Deutschland haben kann.
Anders sah es bisher aus, wenn es um den Wegzug der Gesellschaften ging. Hier war es bisher so, dass die nationale Gesetzgebung Anwendung findet. Lässt sie eine Wegverlegung des Gesellschaftssitzes nicht ohne vorherige Liquidation der Gesellschaft zu, musste diese durchgeführt werden. Aufgrund der jüngeren Rechtsprechung des EuGH zu diesem Thema, gilt diese Praxis aber nunmehr nicht mehr uneingeschränkt.
EU-Sitzverlegung und Drittstaaten
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Internationales Gesellschaftsrecht
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