Die anderen Merkmale des luxemburgischen RAIF sind im Wesentlichen identisch mit denen des spezialisierten Investmentfonds ("SIF").
Das Nettovermögen eines RAIF darf nicht weniger als 1.250.000 EUR betragen. Dieses Minimum muss innerhalb eines Jahres nach seiner Genehmigung erreicht werden.
Investitionen in einen RAIF sind auf sachkundige Investoren beschränkt, die in der Lage sind, die mit einer Investition in ein solches Vehikel verbundenen Risiken angemessen zu bewerten.
Diese werden definiert als institutionelle Anleger, professionelle Anleger und Anleger, die schriftlich bestätigt haben, dass sie den Status des "sachkundigen" Anlegers einhalten, und die entweder mindestens 125.000 Euro in den RAIF investieren oder von einem Kreditinstitut, einer Investmentfirma oder einer Verwaltungsgesellschaft bewertet wurden, die ihnen das Fachwissen, die Erfahrung und das Wissen des Anlegers bei der angemessenen Bewertung einer Investition in den RAIF bescheinigt.
in RAIF kann ohne vorherige Genehmigung der Luxemburger Finanzaufsichtsbehörde (CSSF) aufgelegt werden. Dadurch verkürzt sich der Zeitrahmen erheblich, und Investoren sowie Fondsmanager können den Fonds schneller starten und auf den Markt bringen.
RAIFs bieten eine hohe Flexibilität bei der Wahl der Anlagestrategien und -strukturen. Sie können in verschiedene Anlageklassen investieren, einschließlich Private Equity, Immobilien, Hedgefonds und andere alternative Anlageformen, ohne spezifische Anlagebeschränkungen.
RAIFs können leicht an die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen der Investoren angepasst werden, sei es durch die Schaffung unterschiedlicher Anteilsklassen oder die Integration maßgeschneiderter Anlagestrategien.
Ein RAIF, der die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (wie die S.A., S.à r.l. oder S.C.A.) annimmt, unterliegt der Körperschaftssteuer und der kommunalen Gewerbesteuer, jedoch mit einer Steuerbefreiung für alle Gewinne und Erträge aus Wertpapieren (valeurs mobilières), die in Risikokapital investiert wurden.
Dies gilt auch für, Gelder die für Investitionen reserviert sind und tatsächlich innerhalb von zwölf Monaten investiert wurden.
Als herkömmlich steuerpflichtige Person sollte der RAIF Zugang zu dem Netz von Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und anderen Ländern haben.
Der RAIF ist von der Nettovermögenssteuer befreit (mit Ausnahme einer Mindest-Netto-Vermögenssteuer, die im Prinzip auf 4.815 EUR festgelegt ist).
In Übereinstimmung mit den für SICARs geltenden Steuervorschriften führen Gewinnausschüttungen der RAIF nicht zu einer Quellenbesteuerung.
Ein RAIF, der als SICAR funktioniert und die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (wie die S.A., S.à r.l. oder S.C.A.) annimmt, unterliegt der Körperschaftssteuer und der kommunalen Gewerbesteuer, jedoch mit einer Steuerbefreiung für alle Gewinne und Erträge aus Wertpapieren (valeurs mobilières), die in Risikokapital investiert wurden.
Dies gilt auch für, Gelder die für Investitionen reserviert sind und tatsächlich innerhalb von zwölf Monaten investiert wurden.
Als herkömmlich steuerpflichtige Person sollte der RAIF Zugang zu dem Netz von Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und anderen Ländern haben.
Der RAIF ist von der Nettovermögenssteuer befreit (mit Ausnahme einer Mindest-Netto-Vermögenssteuer, die im Prinzip auf 4.815 EUR festgelegt ist).
In Übereinstimmung mit den für SICARs geltenden Steuervorschriften führen Gewinnausschüttungen der RAIF nicht zu einer Quellenbesteuerung.
Sie profitieren von einer koordinierten und effizienten Herangehensweise unter Berücksichtigung der Aspekte des deutschen, wie auch des luxemburgischen Rechts und haben in unserer Kanzlei Ihren Ansprechpartner für Ihre grenzübergreifende Geschäftstätigkeit. Dabei kann die Kommunikation in deutscher, englischer und französischer Sprache, aber auch auf Russisch oder Chinesisch erfolgen.
Die Anwaltskanzlei DDA Legal ist Ihr direkter anwaltlicher Berater in allen Fragen mit Bezug zu Investmentfonds. Avocat à la Cour Cedric Buisine steht Ihnen als luxemburgischer Anwalt mit langjähriger Erfahrung und spezialisierter Beratungspraxis gerne zur Seite.Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung direkt per E-Mail (LuxDesk@dda-legal.de) oder telefonisch +49 (0) 69 98 97 22 555.
DDA Legal Dupont Danzel d’Aumont
Partnerschaft von Rechtsanwälten & Avocat à la Cour mbB
Member of the DDA international network of law firms
Frankfurt | Luxembourg
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