RAIF in Luxemburg - Luxembourg Reserved Alternative Investment Fund

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Reservierter alternativer Investmentfonds (RAIF) in Luxemburg

Das luxemburgische RAIF (Reservierter alternativer Investmentfonds) profitiert von einer indirekten Überwachung und kombiniert damit die Sicherheit eines regulierten Instruments mit einer optimalen Geschwindigkeit von der Produktidee zur Markteinführung.
Die Anlage in alternative Investments wird so erheblich erleichtert.
Steuerlich folgt der RAIF dabei im Wesentlichen der vorteilhaften Besteuerung der SIF.

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den Vorteilen, den wesentlichen Merkmalen, den Rechtsformen und Besonderheiten des luxemburgischen Reservierten alternativen Investmentfonds:

Reservierter alternativer Investmentfonds (RAIF) in Luxemburg

Das luxemburgische RAIF (Reservierter alternativer Investmentfonds) profitiert von einer indirekten Überwachung und kombiniert damit die Sicherheit eines regulierten Instruments mit einer optimalen Geschwindigkeit von der Produktidee zur Markteinführung.

Die Anlage in alternative Investments wird so erheblich erleichtert.

Steuerlich folgt der RAIF dabei im Wesentlichen der vorteilhaften Besteuerung der SIF.

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den Vorteilen, den wesentlichen Merkmalen, den Rechtsformen und Besonderheiten des luxemburgischen Reservierten alternativen Investmentfonds:

Rechtsberatung bei Investitionen in Luxemburg

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Verbriefung

Volle Flexibilität, individuell und international

Vorteile des luxemburgischen RAIF

Luxemburgische Reserved Alternative Investment Funds (RAIFs) bieten eine attraktive und flexible Lösung für Investoren und Fondsmanager, die alternative Investmentstrategien verfolgen möchten. Die RAIF-Struktur kombiniert die Vorteile schneller Markteinführung und hoher Flexibilität mit einem soliden rechtlichen Rahmen. RAIFs können ohne vorherige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde aufgelegt werden, was die Einführung beschleunigt und administrative Hürden reduziert. Zudem profitieren Investoren von den steuerlichen Vorteilen und der regulatorischen Effizienz Luxemburgs. Diese Faktoren machen den RAIF zu einem bevorzugten Anlagevehikel für eine Vielzahl von Investitionsmöglichkeiten und -strategien.
Funktionsprinzip

Funktionsprinzip des luxemburgischen RAIF

Die Einführung des RAIF-Regimes zielt darauf ab, die Bandbreite der in Luxemburg verfügbaren Anlageinstrumente zu erweitern und den Initiatoren luxemburgischer AIF-Projekte ein neues attraktive Instrument zu bieten.

Der RAIF wird im Rahmen des AIFMD2 reguliert und profitiert von dem entsprechenden EU-Pass, wird aber nicht von der Commission de Surveillance du Secteur Financier ("CSSF") beaufsichtigt, was ihn aus der Sicht der Markteinführungsgeschwindigkeit (Time to Market) zu einem attraktiven Vehikel macht.

Seine steuerrechtliche Behandlung und die Möglichkeit effiziente Umbrella-Strukturen zu etablieren gelten als weitere Vorteile.

Vorteile luxemburgischer RAIF

Luxemburgische Reserved Alternative Investment Funds (RAIFs) bieten eine attraktive und flexible Lösung für Investoren und Fondsmanager, die alternative Investmentstrategien verfolgen möchten. Die RAIF-Struktur kombiniert die Vorteile schneller Markteinführung und hoher Flexibilität mit einem soliden rechtlichen Rahmen. RAIFs können ohne vorherige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde aufgelegt werden, was die Einführung beschleunigt und administrative Hürden reduziert. Zudem profitieren Investoren von den steuerlichen Vorteilen und der regulatorischen Effizienz Luxemburgs. Diese Faktoren machen den RAIF zu einem bevorzugten Anlagevehikel für eine Vielzahl von Investitionsmöglichkeiten und -strategien.

Funktionsprinzip des luxemburgischen RAIF

Die Einführung des RAIF-Regimes zielt darauf ab, die Bandbreite der in Luxemburg verfügbaren Anlageinstrumente zu erweitern und den Initiatoren luxemburgischer AIF-Projekte ein neues attraktives Instrument zu bieten.

Der RAIF wird im Rahmen des AIFMD2 reguliert und profitiert von dem entsprechenden EU-Pass, wird aber nicht von der Commission de Surveillance du Secteur Financier ("CSSF") beaufsichtigt, was ihn aus der Sicht der Markteinführungsgeschwindigkeit (Time to Market) zu einem attraktiven Vehikel macht.

Seine steuerrechtliche Behandlung und die Möglichkeit effiziente Umbrella-Strukturen zu etablieren gelten als weitere Vorteile.

RAIF als genehmigungsfreies Instrument

Zur Auflegung eines Fonds als RAIF, ist eine die Genehmigung der Gründung und der Dokumentation durch die CSSF nicht erforderlich.

Auch unterliegen RAIFs während ihrer Aktivität und bei ihrer Beendigung der RAIF nicht der (direkten) Aufsicht durch die CSSF.

Obwohl RAIFs nicht direkt von der CSSF reguliert werden, profitieren sie dennoch von den hohen regulatorischen Standards Luxemburgs. Die Einhaltung der AIFM-Richtlinie gewährleistet einen soliden Rahmen für die Verwaltung des Fonds, ohne die langwierigen Genehmigungsverfahren.

Damit genießen sie die gesamte Strukturierungsflexibilität, von der (von der CSSF-genehmigte und beaufsichtigte) luxemburgische Fonds profitieren.

Verwaltung durch EU-AIFM

RAIFs unterliegen nicht der direkten Aufsicht der CSSF, sondern werden von einem zugelassenen Alternativen Investmentfondsmanager (AIFM) verwaltet. Dies reduziert den administrativen Aufwand und ermöglicht eine effiziente Verwaltung und Führung des Fonds.

Um für diese neue Regelung in Frage zu kommen, muss der RAIF ein AIF (Alternativer Investmentfonds) sein, der von einem zugelassenen AIFM (Alternative Investment Fund Manager) verwaltet wird. Der AIFM kann in Luxemburg oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union niedergelassen sein. Ein RAIF kann nicht intern verwaltet werden.
 
Dadurch dass der RAIF von einem zugelassenen AIFM verwaltet werden muss, wird er indirekt durch die von der zuständigen Behörde seines AIFM ausgeübte Aufsicht beaufsichtigt. Eine direkte Aufsicht durch die CSSF entfällt.

Zugelassene Anleger

Investitionen in einen RAIF sind auf sachkundige Investoren beschränkt, die in der Lage sind, die mit einer Investition in ein solches Vehikel verbundenen Risiken angemessen zu bewerten.

Diese werden definiert als institutionelle Anleger, professionelle Anleger und Anleger, die schriftlich bestätigt haben, dass sie den Status des "sachkundigen" Anlegers einhalten, und die entweder mindestens 125.000 Euro in den RAIF investieren oder von einem Kreditinstitut, einer Investmentfirma oder einer Verwaltungsgesellschaft bewertet wurden, die ihnen das Fachwissen, die Erfahrung und das Wissen des Anlegers bei der angemessenen Bewertung einer Investition in den RAIF bescheinigt.

Erleichtertes Hochfahren und volle Flexibilität

in RAIF kann ohne vorherige Genehmigung der Luxemburger Finanzaufsichtsbehörde (CSSF) aufgelegt werden. Dadurch verkürzt sich der Zeitrahmen erheblich, und Investoren sowie Fondsmanager können den Fonds schneller starten und auf den Markt bringen.

RAIFs bieten eine hohe Flexibilität bei der Wahl der Anlagestrategien und -strukturen. Sie können in verschiedene Anlageklassen investieren, einschließlich Private Equity, Immobilien, Hedgefonds und andere alternative Anlageformen, ohne spezifische Anlagebeschränkungen.

RAIFs können leicht an die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen der Investoren angepasst werden, sei es durch die Schaffung unterschiedlicher Anteilsklassen oder die Integration maßgeschneiderter Anlagestrategien.

Arten und Formen luxemburgischer RAIF, gesicherte Anerkennung am Markt

Luxemburgische Reserved Alternative Investment Funds (RAIFs) bieten eine Vielzahl von Arten und Formen, die sich an die unterschiedlichsten Anlagestrategien und Investorenbedürfnisse anpassen lassen. Diese Flexibilität macht RAIFs zu einer marktüblichen Wahl für Investoren und Fondsmanager weltweit. 
Die Fähigkeit, maßgeschneiderte Strukturen ohne vorherige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde zu implementieren, unterstreicht ihre Attraktivität und Praktikabilität im internationalen Finanzmarkt. Mit den soliden rechtlichen Rahmenbedingungen Luxemburgs bieten RAIFs eine effiziente und flexible Lösung für anspruchsvolle Investoren.

Art des Fonds

Ein RAIF kann entweder als vertraglicher Fonds oder als Investmentgesellschaft ausgestaltet werden.

  • als vertraglicher Fonds („Fonds commun de placement“ oder „FCP“)

  • als Investmentgesellschaft mit festem Kapital („Société d’investissement à capital fixe“ oder „SICAF“) oder

  • als Investmentgesellschaft mit variablem Kapital („Société d’investissement à capital variable" oder „SICAV“).

Formen von Investmentgesellschaften

Bei der Ausgestaltung des RAIF als Investmentgesellschaft stehen folgende Rechtsformen zur Verfügung:
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung („Société à responsabilité limitée“ oder „Sàrl“)
  • Aktiengesellschaft („Société anonyme“ oder „SA“)
  • Kommanditgesellschaft („Société en commandite simple“ oder „SCS“)
  • Spezialkommanditgesellschaft („Société en commandite speciale“ oder SCSp“)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien („Société en commandite par actions“ oder „SCA“)
  • Genossenschaften, die als Aktiengesellschaft organisiert ist („Société Coopérative organisée comme une Société Anonyme“ oder „SCoSA“)
Die verschiedenen Rechtsformen bieten unterschiedliche Vorteile und Möglichkeiten zur flexiblen Ausgestaltung. Es gelten die allgemeinen auf diese Gesellschaftsformen anwendbaren Grundsätze.

RAIF als attraktive Alternative zu klassischen Fonds

Der RAIF ist für professionelle Anleger ein attraktives Fondsvehikel, weil sich die Auflage des Spezialfonds durch die wegfallende aufsichtsrechtliche Genehmigung erheblich verkürzt.

Die Fähigkeit, ohne vorherige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde schnell auf den Markt zu kommen, kombiniert mit den hohen regulatorischen Standards Luxemburgs, verleiht dem RAIF dabei ein hohes Maß an Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Das Renommee des luxemburgischen Finanzplatzes und die attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen tragen zusätzlich zur weitreichenden Akzeptanz und zum stetig wachsenden Erfolg der RAIFs bei.

Der RAIF ist auch für AIF-Manager interessant, da sie mit diesem Anlagevehikel auf die Wünsche und Bedürfnisse ihrer sachkundigen Investoren eingehen und binnen kurzer Zeit einen Fonds mit größter Anlageflexibilität am Markt platzieren können.

Breite Akzeptanz und Renommee

Luxemburg hat sich als führendes Zentrum für Fonds und Investmentvehikel etabliert. Die breite Anerkennung und das hohe Renommee des luxemburgischen Finanzplatzes stärken das Vertrauen der Investoren und erleichtern die Kapitalbeschaffung.

Reserved Alternative Investment Funds (RAIFs) haben sich in der internationalen Investmentlandschaft als ein angesehenes und weit akzeptiertes Anlagevehikel etabliert.

Luxemburg, als führender Finanzplatz, bietet mit dem RAIF ein flexibles und effizientes Instrument, das von Investoren und Fondsmanagern weltweit geschätzt wird.

Durch diese Vorteile bietet der luxemburgische RAIF eine attraktive und effiziente Lösung für Investoren und Fondsmanager, die eine schnelle, flexible und kosteneffiziente Möglichkeit suchen, alternative Investmentfonds aufzulegen und zu verwalten.

Arten und Formen luxemburgischer RAIF, gesicherte Anerkennung am Markt

Art des Fonds

Ein RAIF kann entweder als vertraglicher Fonds oder als Investmentgesellschaft ausgestaltet werden.

  • als vertraglicher Fonds („Fonds commun de placement“ oder „FCP“)

  • als Investmentgesellschaft mit festem Kapital („Société d’investissement à capital fixe“ oder „SICAF“) oder

  • als Investmentgesellschaft mit variablem Kapital („Société d’investissement à capital variable" oder „SICAV“).

Formen von Investmentgesellschaft

Bei der Ausgestaltung des RAIF als Investmentgesellschaft stehen folgende Rechtsformen zur Verfügung:
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung („Société à responsabilité limitée“ oder „Sàrl“)
  • Aktiengesellschaft („Société anonyme“ oder „SA“)
  • Kommanditgesellschaft („Société en commandite simple“ oder „SCS“)
  • Spezialkommanditgesellschaft („Société en commandite speciale“ oder SCSp“)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien („Société en commandite par actions“ oder „SCA“)
  • Genossenschaften, die als Aktiengesellschaft organisiert ist („Société Coopérative organisée comme une Société Anonyme“ oder „SCoSA“)
Die verschiedenen Rechtsformen bieten unterschiedliche Vorteile und Möglichkeiten zur flexiblen Ausgestaltung. Es gelten die allgemeinen auf diese Gesellschaftsformen anwendbaren Grundsätze.

RAIF als attraktive Alternative

Der RAIF ist für professionelle Anleger ein attraktives Fondsvehikel, weil sich die Auflage des Spezialfonds durch die wegfallende aufsichtsrechtliche Genehmigung erheblich verkürzt.

Der RAIF ist auch für AIF-Manager interessant, da sie mit diesem Anlagevehikel auf die Wünsche und Bedürfnisse ihrer sachkundigen Investoren eingehen und binnen kurzer Zeit einen Fonds mit größter Anlageflexibilität am Markt platzieren können.

Arten und Formen luxemburgischer RAIF, gesicherte Anerkennung am Markt

Art des Fonds

Art des Fonds

Ein RAIF kann entweder als vertraglicher Fonds oder als Investmentgesellschaft ausgestaltet werden.

  • als vertraglicher Fonds („Fonds commun de placement“ oder „FCP“)

  • als Investmentgesellschaft mit festem Kapital („Société d’investissement à capital fixe“ oder „SICAF“) oder

  • als Investmentgesellschaft mit variablem Kapital („Société d’investissement à capital variable" oder „SICAV“).

Besteuerung des luxemburgischen RAIF

Gleichbehandlung mit SIF

Steuerliche Gleichbehandlung mit SIF ("specialised investment funds")

RAIFs unterliegen einer reduzierten jährlichen Zeichnungssteuer von 0,01% p.a. ihres Nettoinventarwerts (NIW) (vierteljährlich berechnet), es sei denn, sie sind unter anderen Umständen steuerbefreit: je nach Anlagevermögen gelten einige Befreiungen von der Zeichnungssteuer, um eine Verdoppelung dieser Steuer zu vermeiden.
Unabhängig von der für die RAIF gewählten Rechtsform ist er im Prinzip von der Körperschaftssteuer, der Gewerbesteuer, der Vermögensteuer oder Kapitalertragssteuer befreit. Gewinnausschüttungen des RAIF führen nicht zu einer Quellenbesteuerung.

Besteuerung luxemburgischer RAIF

Grundsätzlich steuerliche Gleichbehandlung mit SIF ("specialised investment funds")

RAIFs, sie als SIF aufgelegt werden, unterliegen einer reduzierten jährlichen Zeichnungssteuer von 0,01% p.a. ihres Nettoinventarwerts (NIW) (vierteljährlich berechnet), es sei denn, sie sind unter anderen Umständen steuerbefreit: je nach Anlagevermögen gelten einige Befreiungen von der Zeichnungssteuer, um eine Verdoppelung dieser Steuer zu vermeiden.
Unabhängig von der für die RAIF gewählten Rechtsform ist er im Prinzip von der Körperschaftssteuer, der Gewerbesteuer, der Vermögensteuer oder Kapitalertragssteuer befreit. Gewinnausschüttungen des RAIF führen nicht zu einer Quellenbesteuerung.

Spezielle Steuerregelung für SICARs (Risikokapitalgesellschaften "Société d'investissement en capital à risque") möglich

Ein RAIF, der als SICAR funktioniert und die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (wie die S.A., S.à r.l. oder S.C.A.) annimmt, unterliegt der Körperschaftssteuer und der kommunalen Gewerbesteuer, jedoch mit einer Steuerbefreiung für alle Gewinne und Erträge aus Wertpapieren (valeurs mobilières), die in Risikokapital investiert wurden.

Dies gilt auch für, Gelder die für Investitionen reserviert sind und tatsächlich innerhalb von zwölf Monaten investiert wurden.

Als herkömmlich steuerpflichtige Person sollte der RAIF Zugang zu dem Netz von Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und anderen Ländern haben.

Der RAIF ist von der Nettovermögenssteuer befreit (mit Ausnahme einer Mindest-Netto-Vermögenssteuer, die im Prinzip auf 4.815 EUR festgelegt ist).

In Übereinstimmung mit den für SICARs geltenden Steuervorschriften führen Gewinnausschüttungen der RAIF nicht zu einer Quellenbesteuerung.

Transparente Besteuerung als SCS und SCSp

Ein Risikokapital-RAIF, der die Form einer Personengesellschaft (SCS oder SCSp) annimmt, ist im Hinblick auf die Körperschaftssteuer und der Vermögensteuer steuerlich transparent.
Darüber hinaus gilt er als nicht gewerblich tätig und unterliegt daher auch nicht der kommunalen Gewerbesteuer. Gewinnausschüttungen unterliegen keiner Quellenbesteuerung.

Wichtigste Merkmale luxemburgischer RAIF Investmentfonds

  • Der RAIF muss vor seiner Auflegung nicht von der CSSF genehmigt werden und fällt nicht unter die laufende Aufsicht der CSSF.

  • Keine Anlagebeschränkungen hinsichtlich der Vermögenswerte im Fondvermögen.

  • Grundsätzlich Diversifizierung erforderlich, es gilt das Prinzip der Risikostreuung.

  • Werden ausschließlich Investitionen in Risikokapital vorgesehen, ist keine Risikostreuung erforderlich.

  • Aufteilung des Vermögens mit Teilfonds innerhalb des Fonds möglich. Der RAIF kann als Umbrella-Fonds gestaltet werden.

  • RAIFs sind auch ohne Rechtsform (als FCP) möglich.

  • RAIFs können nur von einem zugelassenen AIFM verwaltet werden.

  • Die Anteile/Anteile des RAIF können mit Hilfe des Marketing-Passes an professionelle Anleger in ganz Europa vertrieben werden.

  • Der Fonds steht nur sachkundigen Anlegern offen (mindestens 125.000 EUR Zeichnung)

  • Das Nettovermögen eines RAIF beträgt mindestens EUR 1.250.000.

  • RAIFs müssen eine Verwahrstelle bestellen, die sowohl für die Verwahrung der Vermögenswerte als auch für die Aufsicht über den Fonds und seine Verwaltungsgesellschaft verantwortlich ist.

  • Sie unterliegen in der SIF-Variante einer reduzierten Zeichnungssteuer von 0,01 % p.a. ihres Nettoinventarwerts.

Merkmale des luxemburgischen RAIF Investmentfonds

  • Der RAIF muss vor seiner Auflegung nicht von der CSSF genehmigt werden und fällt nicht unter die laufende Aufsicht der CSSF.

  • Keine Anlagebeschränkungen hinsichtlich der Vermögenswerte im Fondvermögen.

  • Grundsätzlich Diversifizierung erforderlich, es gilt das Prinzip der Risikostreuung.

  • Werden ausschließlich Investitionen in Risikokapital vorgesehen, ist keine Risikostreuung erforderlich.

  • Aufteilung des Vermögens mit Teilfonds innerhalb des Fonds möglich. Der RAIF kann als Umbrella-Fonds gestaltet werden.

  • RAIFs sind auch ohne Rechtsform (als FCP) möglich.

  • RAIFs können nur von einem zugelassenen AIFM verwaltet werden.

  • Die Anteile/Anteile des RAIF können mit Hilfe des Marketing-Passes an professionelle Anleger in ganz Europa vertrieben werden.

  • Der Fonds steht nur sachkundigen Anlegern offen (mindestens 125.000 EUR Zeichnung)

  • Das Nettovermögen eines RAIF beträgt mindestens EUR 1.250.000.

  • RAIFs müssen eine Verwahrstelle bestellen, die sowohl für die Verwahrung der Vermögenswerte als auch für die Aufsicht über den Fonds und seine Verwaltungsgesellschaft verantwortlich ist.

  • Sie unterliegen einer reduzierten Zeichnungssteuer von 0,01 % p.a. ihres Nettoinventarwerts.

Ihr Anwalt rund um den RAIF in Luxemburg

Entdecken Sie die Vorteile des Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) in Luxemburg und maximieren Sie Ihre Investmentchancen mit unserer spezialisierten anwaltlichen Beratung. Als führende Anwaltskanzlei in Luxemburg bieten wir umfassende Dienstleistungen für Investoren und Fondsmanager, die von der Flexibilität und Effizienz des RAIF profitieren möchten.

Unsere Experten unterstützen Sie bei jedem Schritt, von der Gründung und Strukturierung bis zur Verwaltung und Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Investitionen schützen und optimieren.

Unsere Leistungen umfassen:
  • Gründung und Strukturierung: Rechtliche Beratung und Umsetzung bei der Auflage Ihres RAIF, inklusive der Wahl der besten Struktur und Strategie.
  • Regulatorische Compliance: Sicherstellung der Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen und regulatorischen Richtlinien.
  • Verwaltung und Betrieb: Kontinuierliche Unterstützung bei der Verwaltung Ihres RAIF, um eine reibungslose und effiziente Durchführung zu gewährleisten.
  • Steueroptimierung und Risikomanagement: Beratung zur Optimierung Ihrer Steuerstruktur und Minimierung von Risiken, um Ihre Investitionen maximal abzusichern.
  • Liquidation und Abwicklung: Rechtssichere Unterstützung bei der Beendigung und Abwicklung Ihres RAIF.

Für Fondsmanager bieten wir zusätzlich spezialisierte Dienstleistungen, um den Betrieb und die Verwaltung Ihrer Fonds effizient und regelkonform zu gestalten. Unsere tiefgehende Expertise in der Fondsverwaltung ermöglicht es uns, Ihnen präzise und praxisorientierte Lösungen anzubieten, die auf Ihre speziellen Anforderungen zugeschnitten sind.

Vertrauen Sie auf unsere tiefgehende Expertise und unsere persönliche Betreuung. Unsere Boutique-Kanzlei bietet Ihnen individuelle und flexible Lösungen, die speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.

Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere umfassenden RAIF-Dienstleistungen in Luxemburg zu erfahren. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Investitionsziele erreichen und Ihre Investitionen zum Erfolg führen.

Arbeitsweise von DDA Legal bei grenzüberschreitenden Mandaten

Sie profitieren von einer koordinierten und effizienten Herangehensweise unter Berücksichtigung der Aspekte des deutschen, wie auch des luxemburgischen Rechts und haben in unserer Kanzlei Ihren Ansprechpartner für Ihre grenzübergreifende Geschäftstätigkeit. Dabei kann die Kommunikation in deutscher, englischer und französischer Sprache, aber auch auf Russisch oder Chinesisch erfolgen.

DDA Legal Anwaltskanzlei Luxemburg Desk

Schaumainkai 87
60596 Frankfurt am Main
Tel: +49 (0) 69 98 97 22 555
E-Mail:
LuxDesk@dda-legal.de
Cedric Buisine
Ansprechpartner
Cedric BuisineCounselcontact.cb@dda-legal.de

Anwalt für luxemburgische Investmentfonds

Die Anwaltskanzlei DDA Legal ist Ihr direkter anwaltlicher Berater in allen Fragen mit Bezug zu Investmentfonds. Avocat à la Cour Cedric Buisine steht Ihnen als luxemburgischer Anwalt mit langjähriger Erfahrung und spezialisierter Beratungspraxis gerne zur Seite.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung direkt per E-Mail (LuxDesk@dda-legal.de) oder telefonisch +49 (0) 69 98 97 22 555.
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