Amazon Konto gesperrt – Ihr Anwalt für die Klage gegen Amazon in Luxemburg und Deutschland

Das luxemburgische P2B-Gesetz
Kontosperrung durch Amazon – Rechtsschutz in Luxemburg

Von einer Sperrung des Kontos durch Amazon betroffene Onlinehändler können mithilfe eines Rechtsanwalts in Deutschland und durch eine neue Klageart in Luxemburg nun die Vorteile des Eilverfahrens mit den Wirkungen eines Urteils in der Sache kombinieren und profitieren von Erleichterungen im Verfahren und einer ­kurzen Verfahrensdauer.

Anwalt verteidigt Ihre Rechte bei gesperrtem Amazon-Konto

Bei ungerechtfertigten Kontosperrungen durch Amazon in Deutschland hilft unsere Anwaltskanzlei Ihnen so schnell wie möglich Ihr Online-Geschäft wieder betreiben zu können und verteidigt Ihr Unternehmen gegen unfaires Verhalten.
Dank unserer Fachkenntnis des luxemburgischen Handelsrechts, der Beratung und Vertretung durch einen in Deutschland und Luxemburg zugelassenen Rechtsanwalt und der Befähigung Verfahren auch in Luxemburg zu führen, bieten wir unseren Mandanten schlagfertige Verteidigungsmittel gegen einseitige Einschränkungsmaßnahmen Ihrer Rechte durch Amazon.

Amazon sperrt Konto – aus welchem Grund?

Amazon sperrt zunächst und prüft erst später. Eine Sperrung des Amazon-Kontos geschah in der Vergangenheit oft ohne Vorwarnung und Amazon verlangt von Händlern den Nachweis, dass die gegen sie gerichteten Vorwürfe falsch sind.

Dabei sind die möglichen Gründe für eine Kontosperrung durch Amazon zahlreich. So können Kontosperrungen aus verschiedensten Gründen erfolgen, wie zum Beispiel:

  • mangelhafte Performance des Händlers,
  • Umgehung der Amazon-Plattform oder versuchte Umgehung,
  • Versand defekter oder beschädigter Ware,
  • Vorliegen ungenauer Übersetzungen,
  • Versandverzögerungen,
  • Auffälligkeiten bei angebotenen Produkten,
  • negative Bewertungen,
  • unzutreffende Aussagen zur voraussichtlichen Versanddauer,
  • Probleme bei der Bearbeitung von Retouren,
  • lange Antwortzeiten des Händlers,
  • einzelne Beschwerden von Kunden zu einem gelieferten Produkt,
  • Kontakt des Verkäufers zu einem gesperrten Konto,
  • kein ordentliches Impressum,
  • notwendige Händler-Unterlagen, wie Steuernummern, usw.,
  • Produktfälschungen,
  • Verletzung von Schutzrechten Dritter, oder
  • Bewertungsmanipulationen. 

Teilweise ist es mangels genauer Angaben für den Seller jedoch schwer die gegen ihn gerichteten Vorwürfe nachzuvollziehen. Manchmal kommt es auch zum Einfrieren des Guthabens auf dem Amazon Payments Konto.

In vielen Fällen erhält der Händler lediglich vorformulierte pauschale Antworten, die nicht zur Problemlösung beitragen oder überhaupt keine Antwort oder Begründung warum der Amazon Seller Account gesperrt wurde.

Abhilfe bei gesperrtem Amazon-Konto: Amazons internes Prüfungsverfahren vs. anwaltliche Vertretung

Ist das Amazon-Konto gesperrt, steht es dem betroffenen Onlinehändler grundsätzlich frei, ob er das interne Prüfungsverfahren von Amazon durchlaufen oder ob er, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, direkt eine Klage gegen Amazon erheben möchte.
Liegen diese vor, ist das Durchlaufen oder der Abschluss des internen Prüfungsverfahrens keine Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Klage.

Internes Prüfungsverfahren von Amazon bei Kontosperrung

Wie genau die Vorwürfe durch Amazon geprüft wurden und was die Entscheidung von Amazon motiviert hat, bleibt dem Verkäufer oft vollständig verschlossen, da Amazon sich meist durch formularmäßige E-Mails auf Unternehmensinterna beruft und ihm über die Prüfungsmethoden regelmäßig keine Auskunft erteilt.

Um darlegen zu können, dass die Kontosperrung zu Unrecht erfolgte, sind die Verkäufer im Regelfall also zunächst auf die Hilfe Amazons angewiesen, erhalten jedoch in vielen Fällen lediglich formularmäßige Antworten ohne Angaben zur Sache, werden vertröstet und müssen sich mit Aufschüben und teilweise widersprüchlichen Angaben auseinandersetzen. Besonders problematisch ist hierbei der teilautomatisierte Bearbeitungsprozess, der in den meisten Fällen eine sachgerechte Entscheidung nicht ermöglicht. Viele Händler fühlen sich durch die Sperrung und langwierige interne Prüfungen zu Unrecht behandelt, bedeutet doch ein Ausschluss von der Handelsplattform eine empfindliche – und manchmal vollständige – Umsatzeinbuße. Umso schwieriger ist es für einen betroffenen Händler, wenn für die Bearbeitung seines Falls Tage, Wochen oder sogar Monate vergehen und dann das Ergebnis auch noch negativ ist und ohne richtige Begründung ergeht.

Daher ist Onlinehändlern anzuraten sich, bei einer unfairen Amazon-Kontosperre, nicht von Amazon hinhalten zu lassen.

Rechtsschutz und anwaltliche Hilfe bei Amazon-Kontosperrung

Möchte sich der Onlinehändler gegen eine Kontosperrung durch Amazon wehren, ist es ratsam einen Anwalt mit der Durchsetzung seiner Ansprüche zu beauftragen, insbesondere wenn keine Rückmeldung von Amazon erfolgt. Erfahrungsgemäß kann ein gut begründetes Anwaltsschreiben den Betreiber der Handelsplattform zu einer inhaltlichen Prüfung des Falls und zu einem Einlenken bewegen  
Hilft dies auch nicht, bleibt letztlich nur noch der gerichtliche Weg. Aufgrund des Zeitdrucks muss der Händler so schnell wie möglich ein Urteil erhalten, das die Kontosperrung zumindest vorläufig aufhebt, damit er seine Verkaufstätigkeit sofort wieder aufnehmen kann.
Im Verfahren begründet Amazon seine Entscheidungen in der Regel unter Berufung auf seine vertraglichen Bestimmungen, die allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag, sowie seine zahlreichen Richtlinien, Vereinbarungen und Leitfäden, die sehr umfangreich sind und regelmäßig geändert werden. Dies führt in der Regel zur Notwendigkeit umfangreichen Sach- und Rechtsvortrags – mit entsprechender Verfahrensdauer.
Entscheidet man sich rechtliche Maßnahmen einzuleiten, stellen sich zunächst verschiedene Fragen im Hinblick auf die gerichtliche Zuständigkeit und das anwendbare Recht.
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in Deutschland und Luxemburg

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Grundfragen & Antworten

Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag: Gerichtsstand und anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Onlinehändler und der Amazon Services Europe S.à r.l. unterliegt durch eine Rechtswahlklausel im Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag grundsätzlich dem luxemburgischen Recht und dem luxemburgischen Gerichtsstand.

Gerichtsstandsklausel im Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag

Nach einem Missbrauchsverfahren durch das Bundeskartellamt hat Amazon zahlreiche Klauseln im Amazon Business Solutions Vertrag und dem Amazon Payments Agreement für Europa geändert und unter anderem die darin enthaltene Gerichtsstandklausel gelockert, so dass diese nicht mehr ausschließlich ist. Das Bundeskartellamt sah darin in seiner Stellungnahme von Juli 2019 einen Nachteil für die betroffenen Händler, da das (zusätzliche) Beauftragen luxemburgischer Anwälte, sowie die Bereitstellung von Übersetzungen für diese zusätzliche Kosten verursache.

Daher besteht nun die Möglichkeit Amazon auch außerhalb von Luxemburg zu verklagen, sofern nach den allgemeinen Regeln eine Zuständigkeit inländischer Gerichte begründet ist. Entsprechend der anzuwendenden EuGVVO (sog. „Brüssel-1a-Verordnung“) die für die internationale Zuständigkeit von Gerichten maßgeblich ist, wären aus vertragsrechtlicher Sicht dennoch die luxemburgischen Gerichte zuständig, da die Amazon Services Europe S.à r.l. ihre Dienstleistungen von ihrem Sitz in Luxemburg aus erbringt, sind die dortigen Gerichte für vertragliche Ansprüche zuständig (so z.B. LG München I, 30.09.2021 - 37 O 9343/21).

Etwas anderes kann gelten, wenn das Verfahren gegen Amazon mit der Verletzung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen begründet wird. Hierbei muss jedoch berücksichtigt werden, dass in diesen wettbewerbsrechtlichen Verfahren die Streitwerte nicht selten sechsstellig sind und das von der klagenden Partei zu tragende Prozesskostenrisiko regelmäßig im fünfstelligen Bereich liegt.

Anwendbares Recht bei Amazon-Kontosperrung

Anwendbares Recht laut Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag

Auch nach der Anpassung der Gerichtsstandsklausel, bleibt das auf die Verträge mit Amazon anwendbare Recht jedoch das Recht des Großherzogtums Luxemburg. So sieht es die Rechtswahlklausel im Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag vor.
Im Hinblick auf Klagen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis darf daher fraglich sein, ob das Führen eines Prozesses in Deutschland unter luxemburgischem Recht zielführend sein kann, da die am Prozess Beteiligten auch luxemburgisches Recht anwenden müssen.
Schere

Klage gegen Amazon in Deutschland nach luxemburgischem Recht

Nach § 293 ZPO kann ausländisches Recht Gegenstand tatrichterlicher Beweiserhebung bzw. Ermittlung sein. Dabei ist zu beachten, dass Feststellungen des (Berufungs-)Gerichts über ausländisches Recht grundsätzlich nicht revisibel sind, d.h. von der Revisionsinstanz nicht mehr geprüft werden, auch wenn sie fehlerhaft sind.

Die Parteien werden daher typischerweise ein hohes Interesse daran haben dem Gericht ihre Rechtsauffassung durch Gutachten luxemburgischer Anwälte oder hierzu habilitierter Stellen darzulegen, mit den entsprechenden Kosten. Hält es das Gericht er für erforderlich, kann es selbst ein oder mehrere Gutachten über die entscheidenden Fragen des ausländischen Rechts in Auftrag geben. Die Kosten hierfür trägt im Ergebnis die unterliegende Partei, wobei sie in der Regel als Vorschuss von der klagenden Partei zu leisten sein werden. Dabei hat das Gericht entsprechende Sachverständigengutachten auch dann einzuholen, wenn die Kosten hierfür den Streitwert „um ein Vielfaches“ übersteigen (BGH Urteil vom 14.01.2014, Az. II ZR 192/13).

Für den betroffenen Händler ist dies selten zielführend, da er in der Regel einen „Gutachterprozess“ vermeiden will, der mit Unsicherheit, hohem Kostenrisiko und längerer Bearbeitungszeit verbunden sein wird.

Hohes Prozesskostenrisiko bei wettbewerbsrechtlichen Klagen

Wird vor dem deutschen Gericht aufgrund des sog. Deliktsgerichtsstands ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß geltend gemacht, wird die Einhaltung der deutschen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen vom Gericht geprüft. Soll auch ein vertragsrechtlicher Erfüllungsanspruch gegen Amazon geltend gemacht werden, dürfte auf diesen aufgrund der Rechtswahlklausel weiterhin das luxemburgische Recht durch das deutsche Gericht anzuwenden sein.

 

Im Hinblick auf das Prozesskostenrisiko, relativiert sich im Übrigen auch der Vorteil, dass die im deutschen Gerichtsverfahren unterliegende Partei die Rechtsverfolgungskosten der anderen Partei zu ersetzen hat, da auch der Kläger unterliegen kann und bei der Anwendung fremden Rechts im Verfahren eine erhöhte Ungewissheit des Ausgangs der Sache besteht. Ebenso muss hier auch der höhere Bearbeitungsaufwand berücksichtigt werden.

In internationalen Rechtskonflikten mit Amazon wird dem Kläger aus anwaltlicher Sicht deshalb in den meisten Fällen anzuraten sein, eine Klage vor den Gerichten des Landes zu erheben, dessen Recht Anwendung findet.

Ansatz des europäischen Gesetzgebers: Förderung von Fairness und Transparenz

Wenn es um Ansprüche aus dem Amazon-Vertrag geht, ist insbesondere zu berücksichtigen, dass dieser sehr umfangreich ist und einen entsprechend hohen Anteil an geregelter Materie enthält. Ebenso wie die oft mangelnde Transparenz bei den Gründen einer Kontosperrung und den internen Prüfungsabläufen bei Amazon, trägt die Komplexität und der Umfang der vertraglichen Materie sicherlich zur Bearbeitungsdauer im Verfahren bei.

Dieses Problem hat der EU-Gesetzgeber erkannt und mit der Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten, die sog. Platform-to-Business-Verordnung oder kurz „P2B-VO“, einen Katalog von Rechtshilfemöglichkeiten erschaffen, die die Fairness und Transparenz zugunsten der Nutzer der Online-Plattformen, einschließlich der Onlinehändler, erhöhen soll.

P2B-Gesetz in Luxemburg: schneller Rechtsschutz für Onlinehändler bei Klagen gegen Amazon

Während Deutschland die in der P2B-VO enthaltenen Regeln als Marktverhaltensregeln eingestuft hat und damit die bestehenden Rechtswege beschritten werden müssen, hat Luxemburg zur Implementierung der P2B-VO einen eigenen Rechtsrahmen geschaffen, der Onlinehändler zusätzlichen Schutz gewährt:

Das Gesetz vom 05.03.2021 zur Förderung der Fairness und Transparenz zugunsten der Unternehmen die Online-Vermittlungsdienste verwenden (Loi du 5 mars 2021 relative à certaines modalités de mise en oeuvre du règlement (UE) n° 2019/1150 du Parlement européen et du Conseil du 20 juin 2019 promouvant l’équité et la transparence pour les entreprises utilisatrices de services d’intermédiation en ligne promouvant l’équité et la transparence pour les entreprises utilisatrices de services d’intermédiation en ligne). Wir bezeichnen dieses Gesetz nachfolgend als das „luxemburgische P2B-Gesetz

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Neue Klageart in Luxemburg für Klagen gegen Amazon und weitere Plattformbetreiber: action en cessation

Artikel 4 des luxemburgischen P2B-Gesetzes enthält die Rechtsgrundlage für eine spezielle Unterlassungsklage (action en cessation), die der Verteidigung gegen unfaire Maßnahmen von Online-Vermittlungsdiensten dient.

Wenn ein Online-Vermittlungsdienstanbieter beschließt, die Bereitstellung seiner Dienste für einen Händler zu beschränken oder auszusetzen, muss er die Gründe für diese Entscheidung spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Entscheidung mitteilen. Im Falle einer Kündigung der Dienste müssen die Gründe (außer in Ausnahmefällen) mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Kündigung mitgeteilt werden.
Einer der Hauptvorteile der Unterlassungsklage ist, dass nicht der zu Unrecht ausgeschlossene Onlinehändler darlegen muss, dass er alles richtig gemacht hat (und bei mangelhafter Kommunikation durch Amazon im Endeffekt die Gründe für seine Sperrung selber erraten muss), sondern der Plattformbetreiber Amazon nachweisen muss, dass er die jeweilige Sperrung unter Mitteilung einer dem luxemburgischen P2B-Gesetz entsprechenden Begründung durchgeführt hat. 

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die Voraussetzungen und Rechtsschutz-Möglichkeiten in Luxemburg.

Zuständiges Gericht und Verfahrenstyp bei Klage gegen Amazon in Luxemburg

Für Klagen gegen Amazon in Luxemburg bei Kontosperrungen ist der Präsident des Bezirksgerichts Luxemburg (tribunal d’arrondissement) zuständig.

Die Unterlassungsklage wird nach dem Verfahren vor dem Gericht für einstweilige Verfügungen gemäß den Artikeln 932 bis 940 der Neuen Zivilprozessordnung (Nouveau code de procédure civile) erhoben. Der vorsitzende Richter der Kammer des Bezirksgerichts, die in Handelssachen tagt, entscheidet als Tatrichter (juge du fond), das heißt er erkennt sowohl über die dem Rechtsstreit zugrunde zu legenden Tatsachen, wie auch über die Rechtsfragen.

Das luxemburgische P2B-Gesetz sieht also gegen eine Kontosperrung standardmäßig den Eilrechtsweg vor, um den Onlinehändlern schnellstmöglichen Schutz zu bieten. Dieses Klageverfahren ist für betroffene Onlinehändler ein Novum. 

Weitere Anwendungsfälle

Die luxemburgische P2B-Unterlassungklage ist nicht nur bei Kontosperrungen zulässig. Sie deckt auch weitere Fälle ab, die in der P2B-Verordnung geregelt sind. Diese sieht verschiedene Verpflichtungen vor, die die Anbieter erfüllen müssen, unter anderem Transparenzvorgaben hinsichtlich ihrer AGB:

  • Zunächst einmal zielt die Verordnung darauf ab, bestimmte unlautere Praktiken zu bekämpfen. Daher müssen die Lieferanten jede Einschränkung, Aussetzung der Online-Vermittlungsdienste in Bezug auf einzelne Waren oder Dienstleistungen und die Kündigung eines Vertrags mit einem Nutzerunternehmen, unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist, begründen (Artikel 4 der P2B-VO). Dies erfasst auch die Kontosperre durch Amazon.
  • Darüber hinaus müssen die Anbieter Transparenz zeigen, indem sie hinreichend klare und zugängliche allgemeine Geschäftsbedingungen vorlegen. Jede Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen muss dem entleihenden Unternehmen mindestens 15 Tage vor ihrer Anwendung mitgeteilt werden (Artikel 3 und 8 der P2B-VO).
  • Die Anbieter sind verpflichtet, in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen die wichtigsten Parameter, die für die Einstufung der Waren und Dienstleistungen verwendet werden, sowie die Gründe für die Wahl dieser Parameter anzugeben (Artikel 5 der P2B-VO).
  • Darüber hinaus sind die Anbieter verpflichtet, die Vorteile für ihre eigenen Waren und Dienstleistungen offenzulegen, wenn sie als Verkäufer auftreten (Artikel 6, 7 und 10 der Verordnung). Sie müssen daher offenlegen, welche Daten gesammelt und wie sie verwendet werden (Artikel 9 der P2B-VO).
  • Schließlich sind die Anbieter verpflichtet, ein internes System zur Beilegung von Beschwerden einzurichten. Zu diesem Zweck müssen sie die Inanspruchnahme einer Schlichtung erleichtern, indem sie in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen die Kontaktdaten der Ombudsleute angeben, die kontaktiert werden können (Artikel 11 und 12 der Verordnung).
Verstoßen die Anbieter gegen die vorgenannten Bestimmungen, kann ein Unterlassungsanspruch nach dem luxemburgischen P2B-Gesetz vorliegen und eine Klage im Eilverfahren statthaft sein.

Befugnis vor dem luxemburgischen Gericht zur Klage gegen Amazon

Klagebefugt sind in Luxemburg neben zugelassenen Organisationen und Verbänden und sog. Nutzern mit Unternehmenswebsite auch gewerbliche Nutzer, das heißt „jede im Rahmen einer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handelnde Privatperson oder jede juristische Person, die über Online-Vermittlungsdienste und für Zwecke im Zusammenhang mit ihre gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen anbietet“.
Im Prinzip steht der Rechtsweg also jedem Onlinehändler offen, der gegen Amazon oder andere Plattform-Betreiber mit Sitz in Luxemburg klagen möchte.
Offener Regenschirm

Das luxemburgische Gericht urteilt im Eilverfahren in der Sache

Ist der Anspruch begründet, erlässt das Gericht eine Verfügung (ordonnance) um den rechtmäßigen Zustand (wieder)herzustellen, das heißt die Kontosperrung aufheben zu lassen. Dem Anbieter steht der Rechtsweg der Berufung gegen die Verfügung zu. Die Berufungsfrist beträgt 15 Tage.

Der Richter kann anordnen, dass rechtskräftige Entscheidungen auf der Internetseite des Anbieters, in Zeitungen oder in anderer Weise veröffentlicht werden müssen.

Verstöße gegen rechtskräftige Entscheidungen werden mit Bußgeldern bis EUR 1.000.000,00 geahndet. Bei strafrechtlicher Relevanz kann der betroffene Onlinehändler als Nebenkläger in Strafverfahren auftreten.

Effektiver Schutz von Händlern gegen die Amazon-Kontosperrung – bei überschaubaren Risiken

Mit dem Inkrafttreten des P2B-Gesetzes hat Luxemburg auch ein eigenes Klageverfahren geschaffen, dass dem Schutzbedürfnis der Onlinehändler gerecht werden soll. Tatsächlich ist dieses Verfahren in seiner Natur besonders, da es dem Kläger die Schnelligkeit des Eilverfahrens und die Sicherheit des Urteils in der Sache bietet.

Damit wird den Onlinehändeln im Großherzogtum Luxemburg eine effektive Verteidigungsmöglichkeit gegen einseitige Entscheidungen der Onlineplattformen wie Amazon an die Hand gegeben.

Die Möglichkeit durch ein Eilverfahren eine zeitnahe Gerichtsentscheidung zu erhalten, kann vor allem auch in den vor- und außergerichtlichen Verhandlungen mit Amazon ein starkes Verhandlungsargument sein.

Hinsichtlich der Verfahrenskosten und des Prozessrisikos, ist darauf hinzuweisen, dass in Luxemburg jede Partei grundsätzlich ihre eigenen Anwaltskosten trägt.  Gerichtskosten fallen nicht an. Lediglich Gerichtsvollzieherkosten für Zustellungen sind durch die unterliegende Partei zu tragen.
Im Vergleich zum hohen Prozesskostenrisiko einer kartellrechtlichen Klage in Deutschland, erscheint die Klage nach dem luxemburgischen P2B-Gesetz als günstige Option für Marktteilnehmer aus allen Wirtschaftssektoren.
Zifferblatt einer Armbanduhr

Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen und mittelständische Marktteilnehmer bietet das luxemburgische P2B-Gesetz also klare Vorgaben, wann und wie sie sich rechtlich gegen unangemessene Maßnahmen durch Onlineplattformen, wie Amazon, verteidigen können.
Dem Gesetzgeber war hierbei ganz genau bewusst, dass die Handlungsmöglichkeiten kleiner und mittlerer Unternehmer oft beschränkt sind, da sie nicht über die finanziellen und zeitlichen Kapazitäten verfügen, um sich gegen einseitige Entscheidungen der Anbieter zu wehren, insbesondere vor dem Hintergrund des schieren Umfangs an – teilweisen unklaren – vertraglichen Regelungen durch die Betreiber der Handelsplattformen.

Anwalt bei Klagen gegen Amazon bei Kontosperrung

Wir begleiten Sie in Deutschland und in Luxemburg bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen Amazon und andere Online-Plattformen und helfen Ihnen so schnell wie möglich Ihr Geschäft wieder aufzunehmen.

Mit unserer DDA LEGAL Partnerkanzlei in Luxemburg, bieten wir Ihnen gegen unfaires Marktverhalten von Amazon und anderen Plattformbetreibern in Luxemburg Unterstützung und Vertretung direkt vor Ort.
 
Unterschreiben mit Füller
In eiligen Rechtsschutzanfragen priorisieren wir die Untersuchung Ihres Falls, arbeiten die Erfolgsaussichten eines Verfahrens für Sie heraus und vertreten Sie im vorgerichtlichen Verfahren.
Kann außergerichtlich kein Erfolg erzielt werden, vertreten wir Sie vor dem Bezirksgericht Luxemburg anwaltlich und klagen die Freigabe Ihres Kontos für Sie ein.

DDA Legal Anwaltskanzlei Luxemburg Desk

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