Die Arbeitnehmerüberlassung ist ein wichtiges Instrument für Unternehmen, die sich einer zunehmenden Belastung durch das stark regulierte deutsche Arbeitsrecht ausgesetzt sehen. Es ermöglicht einen flexiblen, bedarfs- und kundenorientierten Einsatz von Arbeitnehmern, einschließlich hoch spezialisierter und qualifizierter Arbeitskräfte.
Verleihende Unternehmen unterliegen besonderen Vorschriften, die zwingendes Recht sind und deren Einhaltung daher unbedingt gewährleistet sein sollte, da etwa bei einer Arbeitnehmerüberlassung ohne die erforderliche Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis empfindliche Bußgelder oder Verfallverfahren drohen. Ebenfalls mit besonderer Sorgfalt ist bei der internationalen Arbeitnehmerüberlassung auf die Einhaltung der zwingenden Vorschriften des anwendbaren Rechts zu achten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
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Sie arbeiten grenzübergreifend und wollen wissen, welches Recht auf Ihre Vertragsverhältnisse Anwendung findet? Ihr Anwalt für internationales Recht berät über Landesgrenzen hinaus.
Sie arbeiten grenzübergreifend und wollen wissen, welches Recht auf Ihre Vertragsverhältnisse Anwendung findet? Ihr Anwalt für internationales Recht berät über Landesgrenzen hinaus. Zum russischen Arbeitsrecht finden Sie erste Informationen hier.
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Bei Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von unserer erfahrenen Anwältin für Arbeitsrecht Maria Dupont Danzel d'Aumont beraten. Sie erreichen unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt per E-Mail (anwalt@dda-legal.de) oder telefonisch unter +49 (0) 69 98 97 22 500.
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DDA Legal Dupont Danzel d’Aumont
Partnerschaft von Rechtsanwälten & Avocat à la Cour mbB
Member of the DDA international network of law firms
Frankfurt | Luxembourg
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