Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit, Leiharbeit
Die Arbeitnehmerüberlassung ist ein wichtiges Instrument für Unternehmen, die sich einer zunehmenden Belastung durch das stark regulierte deutsche Arbeitsrecht ausgesetzt sehen. Es ermöglicht einen flexiblen, bedarfs- und kundenorientierten Einsatz von Arbeitnehmern, einschließlich hoch spezialisierter und qualifizierter Arbeitskräfte.
Rechtsberatung für Zeitarbeitsfirmen, Arbeitgeber und internationale Unternehmen
Strategische Planung
Die Wahl der Beschäftigungsform sollte strategische Gesichtspunkte berücksichtigen, wie das Volumen der Auftragslage, die Stabilität der Nachfrage und die Reichweite des Absatzgebietes.
Leiharbeit, freie Mitarbeiter und Arbeitnehmer
Rechtsberatung für Zeitarbeitsfirmen, Arbeitgeber und internationale Unternehmen
Strategische Planung des Personaleinsatzes
Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung - Zeitarbeitsfirma als Verleiher
Verleihende Unternehmen unterliegen besonderen Vorschriften, die zwingendes Recht sind und deren Einhaltung daher unbedingt gewährleistet sein sollte, da etwa bei einer Arbeitnehmerüberlassung ohne die erforderliche Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis empfindliche Bußgelder oder Verfallverfahren drohen. Ebenfalls mit besonderer Sorgfalt ist bei der internationalen Arbeitnehmerüberlassung auf die Einhaltung der zwingenden Vorschriften des anwendbaren Rechts zu achten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Arbeitsvertrag und
ZEITARBEIT
Arbeitsvertrag und
ZEITARBEIT
Im Bereich Arbeitnehmerüberlassung bietet unsere Anwaltskanzlei DDA Legal folgende Dienstleistungen an:
- Konzeptionelle Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen, Personaldienstleister, Verleiher und Entleiher;
- Erstellung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags;
- Begleitung des Antragsverfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit;
- Ausarbeitung von Arbeitsverträgen mit Verleihunternehmen;
- Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Überlassung von Arbeitnehmern;
- Vertretung in behördlichen oder gerichtlichen Verfahren.
Im Bereich Arbeitnehmerüberlassung bietet DDA Legal Anwaltskanzlei in Frankfurt folgende Dienstleistungen an:
- Konzeptionelle Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen, Personaldienstleister, Verleiher und Entleiher;
- Erstellung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags;
- Begleitung des Antragsverfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit;
- Ausarbeitung von Arbeitsverträgen mit Verleihunternehmen;
- Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Überlassung von Arbeitnehmern;
- Vertretung in behördlichen oder gerichtlichen Verfahren.
Internationales Arbeitsrecht
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Sie arbeiten grenzübergreifend und wollen wissen, welches Recht auf Ihre Vertragsverhältnisse Anwendung findet? Ihr Anwalt für internationales Recht berät über Landesgrenzen hinaus. Zum russischen Arbeitsrecht finden Sie erste Informationen hier.
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Anwaltliche Beratung zur Zeitarbeit im Arbeitsrecht
Bei Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von unserer erfahrenen Anwältin für Arbeitsrecht Maria Dupont Danzel d'Aumont beraten. Sie erreichen unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt per E-Mail (anwalt@dda-legal.de) oder telefonisch unter +49 (0) 69 98 97 22 500.
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