Erbauseinandersetzung und Konflikte unter Miterben in Frankreich

Erbfälle mit mehreren Erben führen in Frankreich häufig zu komplexen Auseinandersetzungen – insbesondere wenn Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder unklare Vermögensverhältnisse betroffen sind. Diese Seite erläutert die Rechtslage in der Erbengemeinschaft, den Ablauf der Erbauseinandersetzung, einige wichtige Konfliktursachen sowie einige Hinweise zu grenzüberschreitenden Konstellationen und zur Mediation als Alternative zum Gerichtsverfahren.

Die Erbengemeinschaft (indivision successorale)

Die Erbengemeinschaft in Frankreich (indivision successorale) ist bis zur Teilung des Nachlasses ein rechtlich verbindlicher Zustand. Jeder Miterbe hat einen ideellen Anteil am gesamten Nachlass, aber keine Verfügungsgewalt über einzelne Nachlassgegenstände. Solange keine Teilung erfolgt, müssen sämtliche wesentlichen Entscheidungen – von der Vermietung einer Immobilie über die Freigabe von Bankkonten bis zur Verwertung von Unternehmensbeteiligungen – gemeinschaftlich getroffen werden.

In der Praxis kann die indivision Monate oder sogar Jahre andauern – insbesondere wenn Miterben in verschiedenen Ländern leben, wenn der Nachlass komplex ist oder wenn keine Einigkeit über den Wert einzelner Nachlassgegenstände erzielt werden kann.

Erbauseinandersetzung und Erbengemeinschaft in Frankreich – indivision successorale

Um die Handlungsfähigkeit der Erbengemeinschaft sicherzustellen, kann ein Verwaltungsmandat (mandat de l'indivision) erteilt werden – einem Miterben oder einem Dritten, der dann für die Gemeinschaft handeln darf. Das Mandat bedarf der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Miteigentumsanteile und ist insbesondere bei internationalen Erbfällen mit im Ausland lebenden Miterben eine pragmatische Lösung.
Die
indivision kann durch eine freiwillig vereinbarte convention d'indivision für einen befristeten Zeitraum geregelt werden – etwa um gemeinsam über eine Immobilie zu verfügen oder eine günstigere Marktlage abzuwarten. Mehr zu den Besonderheiten bei Immobilien: Immobilien im Nachlass in Frankreich.

Entscheidungen in der Erbengemeinschaft – Einstimmigkeit und Mehrheit

Das französische Recht unterscheidet drei Entscheidungsebenen in der Erbengemeinschaft:

  • Einstimmigkeit ist erforderlich für: Veräußerung von Nachlassgegenständen, Abschluss von Mietverträgen über mehr als neun Jahre sowie grundlegende Änderungen an Nachlassvermögen.
  • Zweidrittelmehrheit genügt für: laufende Verwaltungshandlungen, Erteilung von Verwaltungsmandaten, Veräußerung von Mobilien zur Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten und Erneuerung bestehender Mietverträge (ausgenommen gewerblicher, landwirtschaftlicher, handwerklicher oder industrieller Natur).
  • Alleinentscheidung eines Miterben ist zulässig für: bestimmte dringende Konservierungsmaßnahmen, ohne die der Nachlassgegenstand Schaden nähme.

Dies unterscheidet sich erheblich vom deutschen Recht, wo für nahezu alle Entscheidungen Einstimmigkeit aller Miterben erforderlich ist. Für in Deutschland lebende Erben ist diese Differenzierung häufig unbekannt und kann zu Missverständnissen führen – insbesondere wenn ein Miterbe im deutschen Rahmen denkt und erwartet, dass er bei allen Entscheidungen ein Vetorecht hat.

Erbauseinandersetzung durch Teilung (partage de la succession)

Die Erbauseinandersetzung (partage de la succession) in Frankreich erfolgt idealerweise durch notariellen Teilungsvertrag, der den Nachlass aufteilt und die Erbengemeinschaft beendet. Voraussetzung ist die vollständige Erfassung aller Nachlassgegenstände sowie Einigkeit über deren Bewertung.

Gelingt eine einvernehmliche Teilung nicht, kann jeder Miterbe beim zuständigen Tribunal judiciaire eine gerichtliche Teilung (partage judiciaire) beantragen. Das Gericht bestellt in der Regel einen Gutachter zur Bewertung und versucht, eine Einigung herbeizuführen. Scheitert auch dies, kann das Gericht die Verwertung durch eine licitation – eine gerichtlich angeordnete Zwangsversteigerung – anordnen.

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Die licitation führt häufig zu erheblichen Wertverlusten gegenüber einem freihändigen Verkauf und sollte als letztes Mittel betrachtet werden. Die Drohung mit einer licitation kann in der Praxis jedoch als Verhandlungsdruckmittel eingesetzt werden, um eine außergerichtliche Einigung zu beschleunigen.

Bei Immobilien ist die
Soulte (Ausgleichszahlung) ein wichtiges Instrument: Sie ermöglicht die Zuweisung einer Immobilie an einen Miterben, der die anderen durch Zahlung abfindet. Mehr dazu: Die Soulte im französischen Erbrecht. Zur Koordination in deutsch-französischen Erbfällen mit Immobilien in beiden Ländern: Erbfälle mit Immobilien in Deutschland und Frankreich.

Erstberatung zum Thema Erbrecht in Frankreich durch erfahrenen Rechtsanwalt  

Konflikte unter Miterben und Anrechnung von Schenkungen (rapport à succession)

Häufige Konfliktthemen in deutsch-französischen Erbengemeinschaften betreffen die Nutzung von Immobilien durch einzelne Miterben, die Bewertung von Nachlassgegenständen, Streit über Schenkungen zu Lebzeiten sowie Pflichtteilsansprüche.

Ein besonders häufiges und oft unterschätztes Streitthema ist der rapport à succession – die Anrechnung von Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten einzelnen Erben zugewendet hat, auf deren Erbanteil. Grundsätzlich gilt: Was ein Miterbe zu Lebzeiten über den normalen Unterhalt hinaus erhalten hat, muss er sich auf seinen Erbanteil anrechnen lassen – es sei denn, der Erblasser hat ausdrücklich einen préciput (Voraus) angeordnet. Die Anrechnung erfolgt rechnerisch, nicht durch physische Rückgabe des Geschenks. Das Thema steht in engem Zusammenhang mit dem Pflichtteilsrecht (réserve héréditaire) und der Frage der Enterbung in Frankreich.

Besondere Komplexität entsteht, wenn Miterben in verschiedenen Ländern leben. Ein in Deutschland lebender Miterbe kennt häufig die französischen rechtlichen Konzepte nicht und erwartet eine schnellere und direktere Abwicklung als das französische Recht vorsieht. Missverständnisse über Entscheidungsbefugnisse, Zuständigkeiten, Fristen und Verfahrenswege sind häufige Ursache für Blockaden in deutsch-französischen Erbengemeinschaften. Die Einschaltung eines Anwalts, der beide Rechtssysteme kennt, ist in solchen Konstellationen besonders wertvoll.

Außergerichtliche Einigung und anwaltliche Begleitung

Erbstreitigkeiten in Frankreich können langwierig und kostspielig werden – insbesondere wenn sie vor Gericht ausgetragen werden. Die frühzeitige Einbindung eines Anwalts für Erbrecht in Frankreich verbessert die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung erheblich: Er kann Blockaden lösen, Bewertungsdifferenzen sachlich aufarbeiten, Kommunikationsprobleme zwischen Miterben verschiedener Länder überbrücken und Lösungen vorschlagen, die für alle Beteiligten tragfähig sind – bevor Positionen sich verhärten und ein Gerichtsverfahren unausweichlich wird.

Unsere Kanzlei begleitet Erbauseinandersetzungen in beiden Sprachen und mit Kenntnis beider Rechtssysteme – von der ersten Kommunikation zwischen den Miterben bis zur notariellen Beurkundung einer einvernehmlichen Teilung. Mehr zu den anfallenden Kosten: Kosten für Erben in Frankreich: Notarkosten, Gebühren und Pflichtaufwendungen.

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Praxisbeispiel: Ferienhaus in der Provence – Einigung über die Soulte

Praxisbeispiel: Drei Geschwister, ein Ferienhaus – Verkauf oder behalten?

Drei Geschwister erben gemeinsam ein Ferienhaus in der Provence. Der älteste Bruder, der in Lyon lebt, möchte das Haus verkaufen – die jüngere Schwester in München und der mittlere Bruder in Wien möchten es behalten und weiterhin nutzen.

Da für einen Verkauf Einstimmigkeit erforderlich ist, kann der älteste Bruder den Verkauf nicht allein durchsetzen. Er beantragt beim zuständigen Tribunal judiciaire eine gerichtliche Teilung (partage judiciaire). Das Gericht bestellt einen Gutachter zur Bewertung, versucht eine einvernehmliche Lösung zu vermitteln und kann im äußersten Fall eine licitation (gerichtliche Zwangsversteigerung) anordnen.

Die Geschwister einigen sich schließlich außergerichtlich: Die Schwester und der mittlere Bruder zahlen dem ältesten Bruder eine Ausgleichszahlung (Soulte) für seinen Anteil – er scheidet aus der Erbengemeinschaft aus, die beiden anderen werden alleinige Miteigentümer.

Glossar: Schlüsselbegriffe zur Erbauseinandersetzung in Frankreich

  • Erbengemeinschaft Frankreich (indivision successorale): Rechtszustand bis zur Teilung des Nachlasses – alle Miterben verfügen gemeinsam über den Nachlass. Entscheidungen erfordern je nach Maßnahme Einstimmigkeit oder Zweidrittelmehrheit.
  • Mandat de l'indivision: Verwaltungsmandat für die Erbengemeinschaft – ermöglicht einem Miterben oder Dritten, für die Gemeinschaft zu handeln. Bedarf der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Miteigentumsanteile.
  • Convention d'indivision: Notariell beurkundete Vereinbarung der Miterben – kann die Auflösung der Erbengemeinschaft befristet ausschließen oder regeln.
  • Partage de la succession: Teilung des Nachlasses – notariell oder gerichtlich. Beendet die indivision und ermöglicht jedem Erben den freien Umgang mit seinem Anteil.
  • Partage judiciaire: Gerichtliche Erbauseinandersetzung – beantragt werden kann sie von jedem Miterben. Kann zur licitation führen. Mehr: Die Rolle des Notars beim Erbfall in Frankreich.
  • Licitation: Gerichtlich angeordnete Zwangsversteigerung einer Immobilie – letztes Mittel bei gescheiterter Teilung. Führt häufig zu Wertverlust gegenüber freihändigem Verkauf.
  • Rapport à succession: Anrechnung von Schenkungen zu Lebzeiten auf den Erbanteil – häufige Konfliktquelle in Erbengemeinschaften. Kann durch vorweggenomme Erbfolge (préciput) ausgeschlossen werden.
  • Soulte: Ausgleichszahlung bei Zuweisung einer Immobilie an einen Miterben. Mehr: Die Soulte im französischen Erbrecht.
  • Erbschaftsmediation Frankreich: Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung – moderierte Verhandlung zur einvernehmlichen Beilegung von Erbstreitigkeiten.
  • Streit unter Erben Frankreich: Häufige Ursachen sind Nutzungsstreitigkeiten, Bewertungsdifferenzen, rapport à succession und Pflichtteilsansprüche.

Beratung bei Erbauseinandersetzungen und Konflikten unter Miterben

Unsere Kanzlei vertritt Erben in Konfliktfällen, begleitet Teilungsverhandlungen und unterstützt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen – in beiden Sprachen und mit Kenntnis beider Rechtssysteme.

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Arbeitsweise von DDA Legal bei grenzüberschreitenden Mandaten

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