Erbfall in Frankreich und Erbrecht in Frankreich – Anwalt für französisches Erbrecht erklärt die Zusammenhänge
Erbrecht in Frankreich – Grundlagen für deutschsprachige Erben
Das französische Erbrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom deutschen Erbrecht. Dies betrifft nicht nur die gesetzliche Erbfolge, sondern auch die Form und Wirkung von Testamenten, das Pflichtteilsrecht (réserve héréditaire), steuerliche Regelungen und die Rolle des Notars im Nachlassverfahren.
Für deutschsprachige Erben, die Vermögenswerte in Frankreich erben – etwa Immobilien, Bankguthaben, Lebensversicherungen oder Unternehmensbeteiligungen – ist eine genaue Kenntnis der französischen Regeln unerlässlich. In diesen Fällen liegt regelmäßig eine grenzüberschreitende Erbschaft vor, die dem internationalen Erbrecht unterfällt.

Ein Erbfall in Frankreich stellt hohe Anforderungen an Erben mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Neben der sprachlichen und rechtlichen Komplexität spielen auch steuerliche Aspekte wie die Erbschaftsteuer in Frankreich eine bedeutende Rolle. Anders als im deutschen Erbrecht ist in Frankreich stets ein Notar einzubeziehen, der unter anderem das Acte de notoriété erstellt – ein zentrales Nachweisdokument über die Erbenstellung.
Unsere Beratung im französischen Erbrecht
Ziel dieser Website ist es, Personen mit Wohnsitz oder Vermögen in Frankreich sowie Erben und Begünstigten eine strukturierte, praxisnahe und rechtssichere Orientierung zu bieten. Wir zeigen auf, welche gesetzlichen Regelungen gelten, welche Dokumente erforderlich sind, wie eine Nachlassplanung in Frankreich erfolgen kann und worauf bei der Erbschaftsannahme und Erbausschlagung sowie der Erbschaftssteuererklärung in Frankreich zu achten ist.
Unsere Kanzlei verfügt über französischsprachige Anwälte, die sowohl in Deutschland als auch in Frankreich zugelassen sind und Sie kompetent im gesamten Verfahren begleiten – sei es bei der Geltendmachung Ihres Erbanspruchs, bei der Gestaltung eines Testaments mit Rechtswahl, bei der steuerlichen Planung oder bei komplexen Erbauseinandersetzungen in Frankreich.
Alle Themen im Überblick
Grundlagen & anwendbares Recht
Gesetzliche Erbfolge & Begünstigte
- Gesetzliche Erbfolge in Frankreich
- Erbrecht des Ehegatten in Frankreich
- Pflichtteilsrecht in Frankreich (Réserve héréditaire)
- Pflichtteil und Enterbung in Frankreich
Gestaltungsinstrumente
- Testamente und Erbverträge in Frankreich
- Nachlassplanung in Frankreich: Strategien für deutschsprachige Erben
Vermögenswerte im Nachlass
- Immobilien im Nachlass in Frankreich
- Erbfälle mit Immobilien in Deutschland und Frankreich
- Lebensversicherungen im deutsch-französischen Erbfall
- Bankguthaben und Wertpapiere im deutsch-französischen Erbfall
- Unternehmensbeteiligungen im deutsch-französischen Erbfall
Steuer & Kosten
- Erbschaftsteuer in Frankreich (Droits de succession)
- Erbschaftsteuer in Frankreich: Grundlagen, Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten
- Steuerliche Unterschiede zwischen Deutschland und Frankreich im Erbfall
- Kosten für Erben in Frankreich: Notarkosten, Gebühren und Pflichtaufwendungen
Verfahren & Abwicklung
Vermögenswerte im Nachlass in Frankreich

Der Nachlass in Frankreich kann sehr unterschiedliche Vermögenswerte umfassen. Je nach Art des Vermögens gelten unterschiedliche Regelungen für Übertragung, Bewertung und Besteuerung:
- Immobilien in Frankreich: Unbewegliches Vermögen unterliegt stets dem französischen Recht. Besondere Regeln gelten für gemischte Erbfälle mit Immobilien in Deutschland und Frankreich.
- Lebensversicherungen: Fallen in Frankreich häufig außerhalb des regulären Nachlasses – mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen.
- Bankguthaben und Wertpapiere: Die Freigabe von Konten und Depots erfordert spezifische Nachweise und Formalitäten.
- Unternehmensbeteiligungen: Neben erbrechtlichen sind auch gesellschaftsrechtliche Regelungen zu beachten.
Erbschaftsteuer in Frankreich und steuerliche Gestaltung
Die Erbschaftsteuer in Frankreich (droits de succession) weicht erheblich vom deutschen System ab. Besonders relevant sind:
- Grundlagen, Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten
- Steuerliche Unterschiede zwischen Deutschland und Frankreich
- Kosten für Erben: Notarkosten, Gebühren und Pflichtaufwendungen
Eine frühzeitige Nachlassplanung in Frankreich kann die Steuerlast erheblich reduzieren.

Verfahren und Ablauf beim Erbfall in Frankreich

Der Ablauf einer Erbschaft in Frankreich folgt klaren Schritten, die von einem Notar begleitet werden:
- Die Rolle des Notars beim Erbfall: Der Notar ist zentraler Akteur bei der Nachlassabwicklung in Frankreich.
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft: In Frankreich gelten eigene Fristen und Formen.
- Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ): Wichtiges Instrument für grenzüberschreitende Erbfälle in der EU.
- Die Soulte (Ausgleichszahlung): Spielt bei der Übertragung von Immobilien im Erbgang eine besondere Rolle.
- Erbauseinandersetzung und Konflikte unter Miterben: Das französische Recht bietet spezifische Instrumente zur Auflösung von Erbengemeinschaften.
Glossar: Die wichtigsten Begriffe im französischen Erbrecht
- Französisches Erbrecht: Regelt, wer im Todesfall welche Ansprüche am Nachlass in Frankreich hat – basierend auf dem Code Civil.
- Erbschaft in Frankreich: Umfasst sämtliche Vermögenswerte im französischen Staatsgebiet. Mehr: Annahme und Ausschlagung der Erbschaft.
- Testament Frankreich: Kann eigenhändig, notariell oder international errichtet werden. Mehr: Testamente und Erbverträge in Frankreich.
- Gesetzliche Erbfolge Frankreich: Berücksichtigt primär Kinder und Ehegatten. Mehr: Gesetzliche Erbfolge und Erbrecht des Ehegatten.
- Erbvertrag Frankreich: Klassische Erbverträge sind in Frankreich grundsätzlich nicht vorgesehen. Mehr: Testamente und Erbverträge in Frankreich.
- Pflichtteil (réserve héréditaire): Gesetzlich geschützter Mindestanteil bestimmter Erben. Mehr: Pflichtteilsrecht und Pflichtteil und Enterbung.
- EU-Erbrechtsverordnung: Bestimmt bei grenzüberschreitenden Erbfällen das anwendbare nationale Recht. Mehr: Anwendbares Recht im französischen Erbrecht.
- Deutsch-französisches Erbrecht: Rechtsfragen bei Erbfällen mit Bezug zu beiden Ländern. Mehr: Steuerliche Unterschiede und Erbfälle mit Immobilien in Deutschland und Frankreich.

Anwalt für französisches Erbrecht – Wir begleiten Sie
Bei einem Erbfall in Frankreich ist fachkundige Beratung durch einen Anwalt mit Kenntnissen des französischen Erbrechts unerlässlich. Unsere Kanzlei begleitet Sie in allen Phasen – von der ersten Orientierung bis zur abschließenden Nachlassabwicklung, der steuerlichen Optimierung und bei Streitigkeiten unter Miterben.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls.
Arbeitsweise von DDA Legal bei grenzüberschreitenden Mandaten
Sie profitieren von einer koordinierten und effizienten Herangehensweise unter Berücksichtigung der Aspekte des deutschen, wie auch des französischen Rechts und haben in unserer Kanzlei Ihren Ansprechpartner für Ihre grenzübergreifende Geschäftstätigkeit. Dabei kann die Kommunikation in deutscher, englischer und französischer Sprache, aber auch auf Russisch oder Chinesisch erfolgen.
DDA Legal Anwaltskanzlei French Desk

Anwalt für französisches Erbrecht
Die Anwaltskanzlei DDA Legal ist Ihr direkter anwaltlicher Berater in allen Fragen mit Bezug zum grenzüberschreitenden Erbrecht. Rechtsanwalt und Avocat à la Cour Jehan Dupont Danzel d'Aumont steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung und umfangreicher Beratungspraxis gerne zur Seite.Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung direkt per E-Mail (FrenchDesk@dda-legal.de) oder telefonisch +49 (0) 69 98 97 22 500.

