Pflichtteilsrecht in Frankreich (Réserve héréditaire)
Das Pflichtteilsrecht in Frankreich – die sogenannte réserve héréditaire – schützt bestimmte Erben vor Enterbung und schränkt die Testierfreiheit erheblich ein. Diese Seite erläutert, wer pflichtteilsberechtigt ist, wie hoch die geschützten Anteile sind, welche Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen und einige wichtige Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Erbfällen mit Frankreichbezug.
Wer ist pflichtteilsberechtigt in Frankreich?
Praxisbeispiel
Ein Erblasser mit drei Kindern besitzt ein Ferienhaus in der Bretagne und möchte seinen langjährigen Lebenspartner – mit dem er nicht verheiratet ist – als Haupterben einsetzen. Er ist überrascht zu erfahren, dass ihm dafür nur ein Viertel seines Nachlasses frei zur Verfügung steht: Drei Viertel sind kraft Gesetzes seinen Kindern vorbehalten. Jede darüber hinausgehende Zuwendung an den Lebenspartner kann von den Kindern durch eine action en réduction angefochten werden. Dieses Beispiel zeigt, wie stark die réserve héréditaire die Testierfreiheit in Frankreich einschränkt.

Pflichtteilsberechtigt im französischen Erbrecht sind in erster Linie die Abkömmlinge – also Kinder und, bei deren Vorversterben, Enkel. Anders als im deutschen Recht haben Eltern und andere Verwandte keinen Pflichtteilsanspruch.
Anders als Kinder hat der überlebende Ehegatte im französischen Recht grundsätzlich keinen gesetzlichen Pflichtteil im Sinne der réserve héréditaire, wenn Kinder als Erben vorhanden sind. Sein Schutz erfolgt über andere Instrumente: das gesetzliche Erbrecht, das Wohnrecht an der gemeinsamen Residenz sowie die Möglichkeit einer donation au dernier vivant. Lediglich wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind und der Erblasser den Ehegatten testamentarisch vollständig übergehen möchte, greift ein eingeschränkter Schutz und er wird zum héritier réservataire: Er hat dann Anspruch auf ein Viertel des Nachlasses als Mindestzuwendung.
Pflichtteilsquoten und quotité disponible
Die Höhe des "Pflichtteils", d.h. der réserve héréditaire richtet sich nach der Anzahl der pflichtteilsberechtigten Kinder:
- 1 Kind: ½ des Nachlasses ist geschützt – die andere Hälfte ist frei verfügbar (quotité disponible)
- 2 Kinder: ⅔ des Nachlasses sind geschützt – ein Drittel ist frei verfügbar
- 3 oder mehr Kinder: ¾ des Nachlasses sind geschützt – nur ein Viertel ist frei verfügbar
Je höher die Zahl der pflichtteilsberechtigten Kinder, desto geringer ist der frei verfügbare Teil des Nachlasses. Innerhalb der quotité disponible kann der Erblasser frei über seinen Nachlass verfügen – etwa zugunsten des Ehegatten, von Stiefkindern, eines nichtehelichen Partners oder karitativer Organisationen. Eine Überschreitung dieser Grenze ist durch eine action en réduction (Klage auf Herabsetzung) anfechtbar.
Auswirkungen auf Testierfreiheit und Nachlassgestaltung
Die Testierfreiheit ist in Frankreich erheblich eingeschränkt. Selbst durch ein notarielles Testament kann nur über die quotité disponible frei verfügt werden. Wird der Pflichtteil verletzt, können die Pflichtteilsberechtigten eine action en réduction (Klage auf Herabsetzung) erheben – eine Reduktionsklage, mit der sie die Kürzung zu großzügiger Zuwendungen verlangen.
Dies betrifft nicht nur Testamente, sondern auch lebzeitige Schenkungen – insbesondere Immobilienübertragungen oder Schenkungen an nicht gesetzliche Erben wie Stiefkinder oder nichteheliche Partner. Solche Verfügungen können später durch Pflichtteilsklagen angefochten werden. Eine vorausschauende Nachlassplanung in Frankreich ist daher unerlässlich.
Lebzeitige Schenkungen und Fristen
Bei der Berechnung der réserve héréditaire werden nicht nur testamentarische Zuwendungen, sondern auch lebzeitige Schenkungen berücksichtigt. Dabei gilt ein wesentlicher Unterschied zum deutschen Recht:
Anders als im deutschen Recht, wo lebzeitige Schenkungen (mit Ausnahmen) nach Ablauf von zehn Jahren nicht mehr dem Pflichtteilsergänzungsanspruch unterliegen, werden in Frankreich grundsätzlich alle lebzeitigen Schenkungen – unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Vornahme – bei der Berechnung der réserve héréditaire berücksichtigt. Es gibt keine der deutschen Zehnjahresfrist vergleichbare Regelung.
Wichtig: Die im französischen Steuerrecht geltenden erneuerbaren Schenkungsfreibeträge (alle 15 Jahre) sind steuerlicher Natur und stellen keine zivilrechtliche Ausschlussfrist dar. Sie schützen daher nicht vor einer späteren action en réduction durch pflichtteilsberechtigte Kinder.
Die action en réduction selbst unterliegt einer Verjährungsfrist von 5 Jahren ab Eröffnung der Erbschaft, bzw. von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt an dem die Erben Kenntnis von der Schmälerung ihres Pflichtteils erhalten, mit einem absoluten Höchstdatum von 10 Jahren ab dem Todestag (Art. 921 Code Civil).
Frühzeitige Schenkungen reduzieren zwar den steuerpflichtigen Nachlass und können steuerliche Vorteile bieten (mehr dazu: Erbschaftsteuer in Frankreich: Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten), schützen jedoch nicht vor einer späteren action en réduction (Klage auf Herabsetzung) durch pflichtteilsberechtigte Kinder. Dies ist ein zentraler Aspekt der Nachlassplanung in Frankreich, der häufig unterschätzt wird.
Besonderheiten bei internationalen Erbfällen
Bei grenzüberschreitenden Erbfällen – etwa wenn ein deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Frankreich verstirbt – ist zunächst zu prüfen, welches Erbrecht gilt. Durch eine Rechtswahl im Testament kann deutsches Erbrecht gewählt werden, wodurch die französischen Pflichtteilsregelungen grundsätzlich nicht mehr zur Anwendung kommen. Dies kann insbesondere für deutschsprachige Erblasser mit komplexem Familiengefüge attraktiv sein.
Allerdings gilt diese Rechtswahl nur für das materielle Erbrecht – steuerlich kann dennoch das französische Erbschaftsteuerrecht zur Anwendung kommen. Die Unterscheidung zwischen Zivilrecht und Steuerrecht ist bei der Nachlassplanung in Frankreich daher besonders wichtig.
Eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Erbrechts kann die Anwendung der réserve héréditaire grundsätzlich ausschließen. Die genauen Auswirkungen hängen jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab und sind im internationalen Kontext rechtlich komplex. Eine sorgfältige Beratung vor jeder Rechtswahl ist empfohlen (siehe auch: anwendbares Recht und internationale Aspekte).
Glossar: Schlüsselbegriffe zum Pflichtteilsrecht in Frankreich
- Réserve héréditaire: Gesetzlich geschützter Pflichtteil im französischen Erbrecht – steht in erster Linie den Kindern des Erblassers zu und kann weder durch Testament noch durch Schenkung vollständig umgangen werden.
- Quotité disponible: Frei verfügbarer Teil des Nachlasses – variiert je nach Anzahl der Kinder (½, ⅓ oder ¼). Innerhalb dieser Grenze kann der Erblasser frei Begünstigte einsetzen.
- Action en réduction: Rechtsmittel der Pflichtteilsberechtigten zur Durchsetzung ihres Mindestanspruchs – ermöglicht die Kürzung übermäßiger testamentarischer oder lebzeitiger Zuwendungen. Mehr: Pflichtteil und Enterbung in Frankreich.
- Pflichtteil Frankreich vs. Deutschland: In Deutschland ist der Pflichtteil ein Geldanspruch gegen den Erben – in Frankreich begründet die réserve einen Anspruch auf den Nachlass selbst (Sachbeteiligung). Zudem kennt Frankreich keine Zehnjahresfrist bei Schenkungen.
- Rechtswahl im Testament: Möglichkeit nach Art. 22 EU-Erbrechtsverordnung, das Heimatrecht zu wählen und damit die französischen Pflichtteilsregelungen zu vermeiden. Mehr: Anwendbares Recht im französischen Erbrecht.
- Nachlassplanung Frankreich: Gesamtheit der rechtlichen und steuerlichen Maßnahmen zur optimalen Gestaltung des Nachlasses unter Einhaltung der réserve héréditaire. Mehr: Nachlassplanung in Frankreich.
Beratung zum Pflichtteilsrecht in Frankreich
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Weiterführende Informationen zu verwandten Themen finden Sie auf folgenden Seiten:
- Pflichtteil und Enterbung in Frankreich
- Testamente und Erbverträge in Frankreich
- Erbrecht des Ehegatten in Frankreich
- Nachlassplanung in Frankreich: Strategien für deutschsprachige Erben
- Anwendbares Recht und internationale Aspekte im französischen Erbrecht
- Erbauseinandersetzung und Konflikte unter Miterben in Frankreich
- Erbschaftsteuer in Frankreich: Grundlagen, Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten
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