Nachlassplanung in Frankreich: Strategien für deutschsprachige Erblasser
Die rechtzeitige und vorausschauende Nachlassplanung ist für deutschsprachige Personen mit Vermögen in Frankreich von besonderer Bedeutung. Durch sorgfältige Gestaltung lassen sich familiäre Konflikte vermeiden, steuerliche Belastungen reduzieren und eine grenzüberschreitende Nachlassabwicklung erleichtern. Diese Seite bündelt die wichtigsten Strategien und verweist auf die vertiefenden Spezialseiten zu den einzelnen Themen.
Bedeutung der Nachlassplanung in Frankreich
In Frankreich gilt das Prinzip der gesetzlichen Erbfolge, sofern keine abweichende Verfügung getroffen wurde. Gleichzeitig bestehen starre Pflichtteilsregelungen zugunsten der Abkömmlinge (réserve héréditaire). Ohne Planung kann dies zu ungewollten Ergebnissen führen – etwa zur Erbengemeinschaft zwischen Ehegatte und Kindern oder zu hohen Erbschaftsteuern bei nicht verwandten Erben.
Insbesondere Immobilienbesitz in Frankreich, Unternehmensbeteiligungen oder hohe Bankguthaben sollten vorausschauend in die Nachlassplanung einbezogen werden. Auch Eheverträge und Testamente im deutsch-französischen Kontext sollten aufeinander abgestimmt sein – mehr dazu auf unserer Seite Erbrecht des Ehegatten in Frankreich.

Rechtswahl und Testamentsgestaltung
Die EU-Erbrechtsverordnung erlaubt es, das Recht des Heimatstaates im Testament zu wählen. Auch für deutsche Erblasser mit gewöhnlichem Aufenthalt in Frankreich bietet dies die Möglichkeit, deutsches Erbrecht auf den gesamten Nachlass anzuwenden – mit erheblichen Auswirkungen auf Pflichtteilsfragen und die Testierfreiheit.
Die Rechtswahl zugunsten deutschen Erbrechts erweitert die Gestaltungsmöglichkeiten erheblich, jedoch mit einer wichtigen Einschränkung bei gemeinschaftlichen Testamenten: Ein in Deutschland formwirksam errichtetes gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament) ist nach dem Haager Testamentsübereinkommen auch in Frankreich formal gültig. Anders als im deutschen Recht entfaltet es dort jedoch keine wechselseitige Bindungswirkung zwischen den Ehegatten – jeder Ehegatte könnte sein Testament daher grundsätzlich frei widerrufen, was nach deutschem Recht (§ 2271 BGB) gerade ausgeschlossen wäre. Erbverträge hingegen sind nach französischem Recht – abgesehen von wenigen Ausnahmen – generell nichtig, unabhängig von der Rechtswahl. Eine sorgfältige Abstimmung der Testamentsgestaltung mit einem Anwalt, der beide Rechtsordnungen kennt, ist daher sehr empfehlenswert.
Mehr zu Testamentsformen und Bindungswirkung: finden Sie ausführlich auf unserer Seite Testamente und Erbverträge in Frankreich.
Zivilrecht und Steuerrecht: eine wichtige Trennung
Wichtig: Die Rechtswahl betrifft ausschließlich das materielle Erbrecht – also die Frage, wer erbt und in welchem Umfang. Sie hat keine Auswirkung auf das anwendbare Steuerrecht. Selbst bei wirksamer Rechtswahl zugunsten deutschen Erbrechts bleibt die französische Erbschaftsteuer für in Frankreich belegenes Vermögen anwendbar. Diese Trennung zwischen Zivilrecht und Steuerrecht wird in der Praxis manchmal übersehen und sollte bei jeder Nachlassplanung ausdrücklich berücksichtigt werden.
Vertiefung: Mehr dazu: Anwendbares Recht und internationale Aspekte im französischen Erbrecht.
Steueroptimierung und Schenkungsstrategien
Frankreich kennt hohe Erbschaftsteuersätze, insbesondere bei entfernten Verwandten oder nicht verwandten Personen – bis zu 60 % bei Lebensgefährten oder Freunden. Durch frühzeitige Schenkungen, Nutzung von Freibeträgen und Gestaltung von Nießbrauchsrechten lässt sich die Steuerlast erheblich senken. Mehr dazu: Erbschaftsteuer in Frankreich (Droits de succession).
Bei Schenkungen unter Lebenden gilt: Die regulären Freibeträge (z. B. 100.000 € für Kinder) können alle 15 Jahre erneut genutzt werden. Darüber hinaus sieht das französische Recht mit Art. 790 G CGI eine eigenständige Befreiung für Geldschenkungen an Kinder, Enkel oder Urenkel bis zu 31.865 € vor – kumulierbar mit dem regulären Freibetrag.
Ausführliche Darstellung der Schenkungsfreibeträge und ihrer Kumulierung finden Sie auf unserer Seite Steuerliche Unterschiede zwischen Deutschland und Frankreich im Erbfall.
Nießbrauchsvorbehalt und Lebensversicherungen
Eine beliebte Gestaltungsmöglichkeit ist die schrittweise Übertragung von Immobilien oder Unternehmensanteilen unter Vorbehalt des Nießbrauchs: Der Schenker behält die Nutzung und Erträge, während das Eigentum bereits auf die nächste Generation übergeht – mit entsprechend reduzierter steuerlicher Bemessungsgrundlage. Beim Tod des Nießbrauchsberechtigten wächst das volle Eigentum dem Eigentümer der nue-propriété ohne weitere Erbschaftsteuer an.
Auch der Einsatz französischer Lebensversicherungen (assurance-vie) kann zur steuerlichen Optimierung genutzt werden – insbesondere durch die eigenständigen Freibeträge nach Art. 990 I CGI (152.500 € pro Begünstigtem bei Beiträgen vor dem 70. Lebensjahr), die sich mit dem allgemeinen Erbschaftsteuerfreibetrag kumulieren lassen.
Praxisbeispiel: Kombinierte Strategien zur Nachlassplanung
Praxisbeispiel: Ferienhaus, Nießbrauch und Lebensversicherung kombiniert
Ein deutsches Ehepaar mit Wohnsitz in Frankfurt besitzt ein Ferienhaus in der Provence und ein Wertpapierdepot in Deutschland. Im Rahmen einer vorausschauenden Nachlassplanung trifft der Ehemann im Testament eine Rechtswahl zugunsten deutschen Erbrechts – dies erleichtert die spätere Nachlassabwicklung und ermöglicht eine flexiblere Erbeinsetzung der beiden Kinder.
Zur Reduzierung der französischen Erbschaftsteuer überträgt das Ehepaar das Ferienhaus bereits zu Lebzeiten unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf die Kinder – unter Nutzung der Schenkungsfreibeträge nach Art. 790 G CGI. Beim Tod eines Elternteils wächst der Nießbrauch dem überlebenden Ehegatten steuerfrei an; beim Tod des zweiten Elternteils geht das volle Eigentum ohne weitere Erbschaftsteuer auf die Kinder über.
Zusätzlich schließt der Ehemann eine französische Lebensversicherung zugunsten der Kinder ab – nicht zugunsten der Ehefrau, da diese ohnehin vollständig von der Erbschaftsteuer befreit ist und von der Lebensversicherung steuerlich nicht zusätzlich profitieren würde. Für die Kinder hingegen eröffnet die Lebensversicherung einen eigenständigen Freibetrag von 152.500 € pro Begünstigtem (Art. 990 I CGI) – zusätzlich zum regulären Freibetrag von 100.000 €.
Hinweis: Wäre die Lebensversicherung zugunsten der Ehefrau abgeschlossen worden, um ihr im Falle des Vorversterbens des Ehemanns schnellen Zugriff auf Liquidität zu verschaffen, ließe sich dasselbe Ziel auch einfacher erreichen – etwa durch ein gemeinsames Bankkonto. Die Lebensversicherung sollte daher gezielt dort eingesetzt werden, wo sie einen eigenständigen steuerlichen Mehrwert bietet, nämlich zugunsten der Kinder.
Durch die Kombination von Rechtswahl, lebzeitiger Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt und gezielt zugunsten der Kinder eingesetzter Lebensversicherung wird die steuerliche Gesamtsituation der Familie deutlich verbessert – ein Beispiel für die Notwendigkeit einer ganzheitlichen, grenzüberschreitenden Nachlassplanung.
Glossar: Schlüsselbegriffe zur Nachlassplanung in Frankreich
- Nachlassplanung Frankreich: Umfasst die rechtliche und steuerliche Gestaltung zur optimalen Regelung des Vermögensübergangs. Ziel ist die Vermeidung von Konflikten und steuerlicher Doppelbelastung. Eine gut strukturierte Nachlassplanung kann auch den Verwaltungsaufwand für die Erben deutlich reduzieren.
- Rechtswahl im Testament: Erlaubt es, deutsches Recht auf den gesamten Nachlass anzuwenden. Muss ausdrücklich im Testament erklärt werden und betrifft ausschließlich das materielle Erbrecht, nicht das Steuerrecht. Mehr: Anwendbares Recht im französischen Erbrecht.
- EU-Erbrechtsverordnung: Regelt die Zuständigkeit und das anzuwendende Erbrecht bei grenzüberschreitenden Erbfällen. Ermöglicht eine einheitliche Rechtswahl und erleichtert die Nachlassabwicklung. Sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark und Irland.
- Steuerliche Optimierung Erbschaft: Strategien zur Reduzierung der Erbschaftsteuerlast durch Schenkungen, Freibeträge, Nießbrauch oder Lebensversicherungen. Eine sorgfältige Planung mit Experten ist hierbei sehr empfehlenswert.
- Schenkungssteuer Frankreich: Gilt bei unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden. Die Freibeträge und Sätze ähneln denen der Erbschaftsteuer, greifen aber unabhängig davon. Schenkungen können nach 15 Jahren erneut Freibeträge auslösen. Mehr: Steuerliche Unterschiede zwischen Deutschland und Frankreich.
- Nießbrauchsvorbehalt (donation avec réserve d'usufruit): Schenkung des Eigentums unter Beibehaltung der Nutzungsrechte – reduziert die steuerliche Bemessungsgrundlage und ermöglicht steuerfreien Übergang beim Tod des Nießbrauchsberechtigten.
- Anwalt für Erbrecht in Frankreich: Berät zur Nachlassgestaltung, zur Erstellung wirksamer Testamente und zu steuerlichen Optimierungen. Besonders wichtig bei deutsch-französischen Nachlasskonstellationen, um Rechtssicherheit in beiden Rechtssystemen zu gewährleisten.
Beratung zur Nachlassplanung in Frankreich
Unsere Kanzlei erstellt zweisprachige Testamente, die sowohl in Frankreich als auch in Deutschland rechtlich wirksam sind, und berät Sie zu allen Aspekten der grenzüberschreitenden Nachlassplanung – von der Rechtswahl über Schenkungsstrategien bis zur Einbindung von Lebensversicherungen und Unternehmensnachfolge.
Weiterführende Informationen zu verwandten Themen finden Sie auf folgenden Seiten:
- Anwendbares Recht und internationale Aspekte im französischen Erbrecht
- Testamente und Erbverträge in Frankreich
- Pflichtteilsrecht in Frankreich (Réserve héréditaire)
- Pflichtteil und Enterbung in Frankreich
- Erbrecht des Ehegatten in Frankreich
- Erbschaftsteuer in Frankreich (Droits de succession)
- Lebensversicherungen im deutsch-französischen Erbfall
- Immobilien im Nachlass in Frankreich
- Unternehmensbeteiligungen im deutsch-französischen Erbfall
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Arbeitsweise von DDA Legal bei grenzüberschreitenden Mandaten
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DDA Legal Anwaltskanzlei French Desk

Anwalt für französisches Erbrecht
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