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Wann kann der Käufer beim Immobilienkauf einen Ersatz fiktiver, also noch nicht entstandener, Mängelbeseitigungskosten verlangen?
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet, dass der kaufvertragliche Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung anhand fiktiver Mängelbeseitigungskosten bemessen werden kann.