Anlagevehikel und SPVs in Luxemburg

TRADITION UND INNOVATION

Spezielle luxemburgische Gesellschaftstypen & Anlagevehikel

Luxemburg ist das europäische Zentrum für globale Finanzinstitute und genießt im Finanzsektor vor allem als Standort für Investmentfonds, Banken und Holdinggesellschaften große Beliebtheit. Aber auch Privatanleger und mittelständische Unternehmen können vom luxemburgischen Markt profitieren. Dies beruht einerseits auf Luxemburgs hervorragender Lage in der Europäischen Union und andererseits auf den zahlreichen finanziellen Anreizen und Sonderregelungen die der luxemburgische Gesetzgeber auf der Ebene des Gesellschafts-, Steuer- und Kapitalmarktrechts vorgesehen hat.

Traditionelles Umfeld mit modernen Lösungen

Das Recht des Großherzogtums Luxemburg bietet viele Vorteile, gute Gestaltungsmöglichkeiten und große Flexibilität.

Verglichen mit zahlreichen anderen EU-Gerichtsbarkeiten bietet Luxemburg in bestimmten Konstellationen bessere Absicherung der Gesellschafter bei der Finanzierung ihrer Gesellschaft oder ihres Konzerns, sowie für Geschäftsführer, Gesellschafter und Investoren oft ein Plus an Rechtssicherheit.

Rechtsberatung zum Standort Luxemburg

Wenn Sie Luxemburg als Standort in Erwägung ziehen, beraten wir Sie gerne zu den Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihr Projekt und unterstützen Sie im Hinblick auf alle zugehörigen Aspekte des luxemburgischen Rechts. Weitere Informationen finden Sie bei unserem Luxembourg Desk.

Die luxemburgische SPF

Private Vermögensverwaltung

Fonds und Anlagevehikel

Europas Standort Nr. 1 für Investment Fonds

Beteiligungsverwaltung, Anlageverwaltung und Vermögensverwaltung

So gibt es bestimmte Sonderstatuten für luxemburgische Gesellschaften, die keine eigenen Rechtsformen darstellen, aber den Zugang zu verschiedenen Sonderregelungen ermöglichen. Dazu zählen etwa die Finanzbeteiligungsgesellschaft (société de participations financières oder SOPARFI) oder die Verwaltungsgesellschaft für Familienvermögen (société de gestion de patrimoine familial oder SPF).

SOPARFI

Die luxemburgische SOPARFI

Die SOPARFI ist ein optimales Vehikel für eine Holdinggesellschaft. Unter bestimmten Umständen kann sie von umfangreichen Steuerbefreiungen profitieren, insbesondere im Falle einer Dividendenausschüttung durch ihre Tochtergesellschaften oder bei einer Veräußerung der von ihr gehaltenen Beteiligungen. Sie unterliegt dabei keiner spezifischen Regulierung und keiner Überwachung durch die Finanzaufsichtsbehörde (CSSF). Eine SOPARFI profitiert ebenfalls von den Vorteilen aller von Luxemburg abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und eignet sich daher in besonderem Maße als Tor zwischen Europa und der Welt. Dank des flexiblen luxemburgischen Gesellschaftsrechts und der guten rechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten zum Schutze der Gesellschafter und zur Regelung ihrer Rechtsverhältnisse untereinander ist eine SOPARFI ein ideales Vehikel zum Erwerb und zur Verwaltung von Konzernbeteiligungen.

Beteiligungsverwaltung, Anlageverwaltung und Vermögensverwaltung

So gibt es bestimmte Sonderstatuten für luxemburgische Gesellschaften, die keine eigenen Rechtsformen darstellen, aber den Zugang zu verschiedenen Sonderregelungen ermöglichen. Dazu zählen etwa die Finanzbeteiligungsgesellschaft (société de participations financières oder SOPARFI) oder die Verwaltungsgesellschaft für Familienvermögen (société de gestion de patrimoine familial oder SPF).

Die luxemburgische SOPARFI

Die SOPARFI ist ein optimales Vehikel für eine Holdinggesellschaft. Unter bestimmten Umständen kann sie von umfangreichen Steuerbefreiungen profitieren, insbesondere im Falle einer Dividendenausschüttung durch ihre Tochtergesellschaften oder bei einer Veräußerung der von ihr gehaltenen Beteiligungen. Sie unterliegt dabei keiner spezifischen Regulierung und keiner Überwachung durch die Finanzaufsichtsbehörde (CSSF). Eine SOPARFI profitiert ebenfalls von den Vorteilen aller von Luxemburg abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und eignet sich daher in besonderem Maße als Tor zwischen Europa und der Welt. Dank des flexiblen luxemburgischen Gesellschaftsrechts und der guten rechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten zum Schutze der Gesellschafter und zur Regelung ihrer Rechtsverhältnisse untereinander ist eine SOPARFI ein ideales Vehikel zum Erwerb und zur Verwaltung von Konzernbeteiligungen.

EuGH Gebäude
Europäischer Gerichthof (EuGH) Geäude mit Kran

Die SPF

Die SPF ist besonders als Vehikel für private Vermögensstrukturierung geeignet. Sie kann zum Beispiel zum Halten von Gesellschaftsbeteiligungen, Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten genutzt werden. Darüber hinaus können etwa die Verwaltungsbefugnisse in Familienunternehmen organisiert werden, spekulative Anlagen getätigt oder Schulden aufgenommen werden. Sie profitiert von absoluter steuerlicher Neutralität und unterliegt weder der Körperschaftsteuer noch der kommunalen Gewerbesteuer oder der Vermögenssteuer. Im Falle einer Ausschüttung von Dividenden fällt keine Quellensteuer an.

Beteiligungsverwaltung, Anlageverwaltung und Vermögensverwaltung

So gibt es bestimmte Sonderstatuten für luxemburgische Gesellschaften, die keine eigenen Rechtsformen darstellen, aber den Zugang zu verschiedenen Sonderregelungen ermöglichen. Dazu zählen etwa die Finanzbeteiligungsgesellschaft (société de participations financières oder SOPARFI) oder die Verwaltungsgesellschaft für Familienvermögen (société de gestion de patrimoine familial oder SPF).

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Die luxemburgische SOPARFI

Die SOPARFI ist ein optimales Vehikel für eine Holdinggesellschaft. Unter bestimmten Umständen kann sie von umfangreichen Steuerbefreiungen profitieren, insbesondere im Falle einer Dividendenausschüttung durch ihre Tochtergesellschaften oder bei einer Veräußerung der von ihr gehaltenen Beteiligungen. Sie unterliegt dabei keiner spezifischen Regulierung und keiner Überwachung durch die Finanzaufsichtsbehörde (CSSF). Eine SOPARFI profitiert ebenfalls von den Vorteilen aller von Luxemburg abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und eignet sich daher in besonderem Maße als Tor zwischen Europa und der Welt. Dank des flexiblen luxemburgischen Gesellschaftsrechts und der guten rechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten zum Schutze der Gesellschafter und zur Regelung ihrer Rechtsverhältnisse untereinander ist eine SOPARFI ein ideales Vehikel zum Erwerb und zur Verwaltung von Konzernbeteiligungen.

Die SPF

Die SPF ist besonders als Vehikel für private Vermögensstrukturierung geeignet. Sie kann zum Beispiel zum Halten von Gesellschaftsbeteiligungen, Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten genutzt werden. Darüber hinaus können etwa die Verwaltungsbefugnisse in Familienunternehmen organisiert werden, spekulative Anlagen getätigt oder Schulden aufgenommen werden. Sie profitiert von absoluter steuerlicher Neutralität und unterliegt weder der Körperschaftsteuer noch der kommunalen Gewerbesteuer oder der Vermögenssteuer. Im Falle einer Ausschüttung von Dividenden fällt keine Quellensteuer an.

Arbeitsweise von DDA Legal bei grenzüberschreitenden Mandaten

Sie profitieren von einer koordinierten und effizienten Herangehensweise unter Berücksichtigung der Aspekte des deutschen, wie auch des luxemburgischen Rechts und haben in unserer Kanzlei Ihren Ansprechpartner für Ihre grenzübergreifende Gesellschaftstätigkeit. Dabei kann die Kommunikation in deutscher, französischer oder englischer Sprache erfolgen und nötige Dokumentation ein- oder mehrsprachig erstellt werden.

DDA Legal Anwaltskanzlei Luxemburg Desk

Schaumainkai 87
60596 Frankfurt am Main
Tel: +49 (0) 69 98 97 22 555
E-Mail:
LuxDesk@dda-legal.de
Jehan Dupont Danzel d'Aumont
Ansprechpartner
Jehan Dupont Danzel d'AumontPartnerjdda@dda-legal.de

Anwalt für luxemburgisches Gesellschaftsrecht

Anwaltskanzlei DDA Legal ist Ihr direkter und vertraulicher Rechtsvertreter bei internationalen Transaktionen nach luxemburgischem Recht der Gesellschaften. Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei, Jehan Dupont Danzel d'Aumont, bietet Ihnen, als luxemburgischer Anwalt, direkte Beratung bei Unternehmensstrukturierung in Luxemburg. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung direkt per E-Mail (LuxDesk@dda-legal.de) oder telefonisch +49 (0) 69 98 97 22 555.
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